Parlamentssanierung ab kommendem Jahr ist gesetzlich auf Schiene
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Doris Bures nutzte die letzte Sitzung vor den Feiertagen und dem
Jahreswechsel am 15.12., um auf ein bewegtes Arbeitsjahr des Parlaments zurückzublicken. 2016 wurden vom Nationalrat
129 Gesetze auf den Weg gebracht. Die Bundesversammlung trat zur Verabschiedung von Bundespräsident Heinz
Fischer zusammen und erstmals wurde mit Margit Kraker eine Frau an die Spitze des Rechnungshofes gewählt.
Der erste Untersuchungsausschuss nach neuen Regeln wurde nach insgesamt 77 intensiven Sitzungen abgeschlossen.
Der Tag der Offenen Tür am Nationalfeiertag konnte als Fest der Demokratie und der Kunst mit einer Rekordzahl
von 15.000 Gästen gefeiert werden. Mit einem Staatsakt setzte das Hohe Haus erst kürzlich eine Geste
der Verantwortung gegenüber jenen Menschen, die in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen grausames Unrecht
erlitten haben, sagte Bures.
Die Präsidentin des Nationalrats dankte der Parlamentsdirektion, den Klubs und den MitarbeiterInnen der Abgeordneten
für ihre professionelle Arbeit. Herzlich bedankte sie sich auch bei Zweitem Präsident Karlheinz Kopf
und Drittem Präsident Norbert Hofer, die mit ihr gemeinsam die besondere Herausforderung einer Zeit ohne amtierenden
Bundespräsidenten kollegial und professionell bewältigt haben. Bures hob auch die Arbeit der Klubobleute
und aller Abgeordneten hervor, die stets um die Herstellung von Konsens bemüht waren im gemeinsamen Bestreben,
Österreich voranzubringen.
Das kommende Jahr halte wiederum viele politische Herausforderungen bereit, betonte Nationalratspräsidentin
Bures. Der parlamentarische Betrieb wird 2017 in die Hofburg und die Ausweichquartiere verlegt, um die Sanierung
des 130 Jahre alten Hauses zu beginnen und damit die Arbeitsbedingungen auf die Höhe der Zeit zu bringen.
Aber vor allem gelte es, dieses wichtige Gebäude auch für die nächsten Generationen zu erhalten.
Gegenseitiger Verzicht auf Leistungsabgeltungen senkt Verwaltungsaufwand für Parlamentssanierung
Zuvor wurde mit dem Beschluss über eine Änderung des Parlamentsgebäudesanierungs- gesetzes der gesetzliche
Rahmen für die Abwicklung des großen Sanierungsvorhabens vervollständigt. Die Änderung erfolgt
auf Antrag der Klubobleute aller Fraktionen. Im Wesentlichen wird damit eine Befreiung von gegenseitigen Leistungsabgeltungen
zwischen der Sanierungsgesellschaft und der Parlamentsdirektion festgelegt.
Durch eine Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erfolgt die Befreiung von gegenseitigen Leistungsabgeltungen
zwischen der Sanierungsgesellschaft und der Parlamentsdirektion. "Zur Erfüllung der mit dem Projekt Parlamentssanierung
verbundenen Aufgaben können von der Parlamentsdirektion die dafür erforderlichen Leistungen beigestellt
werden", erklären dazu die Klubobleute aller sechs im Parlament vertretenen Fraktionen in ihrem gemeinsam
eingebrachten Antrag. Anlass für die Gesetzesänderung ist die Tatsache, dass eine sehr enge Zusammenarbeit
zwischen Parlamentsdirektion und Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft besteht. Da sämtliche Mittel
aus ein und demselben Topf des Parlamentsbudgets kommen, würden gegenseitige Leistungsabgeltungen nur zu im
Kreis laufenden Geldflüssen zwischen Parlamentsdirektion und Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft
führen. Das würde nicht zur Transparenz beitragen, sondern in erster Linie einen hohen Verwaltungsaufwand
nach sich ziehen.
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