Kongress zu E-Vergabe und E-Rechnung in der Wirtschaftskammer – öffentliche Auftragsvergabe
ab spätestens Oktober 2018 nur noch elektronisch
Wien (pwk) - Das EU Vergaberecht und demnächst auch das österreichische Bundesvergabegesetz legen
fest, dass bis spätestens Oktober 2018 öffentliche Auftragsvergaben elektronisch abzuwickeln sind. Dies
bringt für Auftraggeber wie Auftragnehmer geänderte Verfahrensabläufe sowie Anpassungsbedarf der
bestehenden Ausschreibungsunterlagen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) am 13.12. einen Kongress zum Thema E-Vergabe und E-Rechnung. Der Einladung folgten mehr als 250 Teilnehmer
aus allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung, um sich über die rechtlichen und technischen Neuerungen
bei E-Vergabeplattformen zu informieren.
Die WKÖ erwartet sich von der E-Vergabe mehr Wettbewerb, verstärkte Transparenz und Fairness und dadurch
in weiterer Konsequenz Einsparungen bei Preisen wie Transaktionskosten. Generalsekretär-Stellvertreter Herwig
Höllinger betonte, dass es für die Unternehmen einfach zu bedienende und kostengünstige E-Procurement
Plattformen geben muss. „Dies wünschen wir uns vom Gesetzgeber sowie von jedem öffentlichen Auftraggeber,
damit in einem fairen Wettbewerbsverfahren das Angebot mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis ermittelt
werden kann“, so Höllinger. Risiken wird die neue E-Beschaffung für Auftraggeber bringen, die sich nicht
rechtzeitig auf die neue Situation vorbereiten und auch für die Bieter, die z.B. nicht zeitgerecht Vorkehrungen
für die E-Signatur treffen.
Zurzeit ist die E-Vergabe noch freiwillig. Allerdings erfolgen schon bisher bei vielen Auftraggebern Bekanntmachung
von Aufträgen und die sonstige Kommunikation zwischen Auftraggebern und Bietern elektronisch. Es ist in Österreich
auch schon längst Stand der Technik, z.B. Bieteranfragen elektronisch abzuwickeln. Am Kongress wurden die
E-Procurement Plattformen der Bundesbeschaffung, der ÖBB und der ASFINAG als Beispiele vorgestellt. Franz
Staudinger von der ASFINAG betonte, dass sich die Kooperation von ÖBB und ASFINAG voll bewährt habe und
für beide Infrastrukturunternehmen eine effiziente elektronische Verfahrensabwicklung für ihren Einkauf
sicherstelle. Ähnlich äußerte sich Peter Mattes von der ÖBB: „Wir sind stolz darauf, dass
unsere gemeinsame Einkaufsplattform „ProVia“ sowohl intern als auch von unseren Bietern sehr gut angenommen wird.“
E-Vergabe wird rechtlich verpflichtend
Neu ist, dass die E-Vergabe rechtlich verpflichtend wird, wodurch alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber
in den Bereichen Energie, Transport, Wasser sowie Post und folglich auch die Bieter gesetzlich verpflichtet werden,
Ausschreibungs- und Teilnahmeunterlagen über E-Vergabeplattformen zu übermitteln. Zudem besteht künftig
die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe und Signatur von Angeboten bzw. von Teilnahmeanträgen.
Spätestens ab 2019 müssen alle dem Vergaberecht unterliegenden Organisationen strukturierte elektronische
Rechnungen annehmen können. Allerdings gilt auch diese EU-Vorgabe nur für den Oberschwellenbereich (Bauaufträge
ab 5 Mio. Euro, Liefer-/Dienstleistungsaufträge grundsätzlich ab ca. 200.000 Euro). „Aus Sicht der Wirtschaftskammerorganisation
sollten Unternehmen nicht nur bei Großaufträgen im Oberschwellen-, sondern auch bei kleineren Vergaben
im Unterschwellenbereich eine gesetzliche Wahlmöglichkeit haben, ob sie ihre Rechnungen strukturiert elektronisch
einliefern möchten oder nicht.“
Durch die E-Rechnung an den Bund haben in Österreich bereits mehr als 60.000 Unternehmen praktische Erfahrung
mit dieser Art der Rechnungsstellung gesammelt und liefern rund 900.000 Rechnungen pro Jahr ein. „Wir fordern daher,
dass auf diese Erfahrungen aufgebaut wird. Die Annahme der E-Rechnung über das Unternehmensserviceportal soll
von möglichst allen Verwaltungsstellen angeboten werden“, so WKÖ-Generalsekretär-Stellvertreter
Höllinger.
Die Vorträge des Kongresses werden unter http://wko.at/erechnung
ab 21.12. als Video on Demand zur Verfügung gestellt.
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