Hauptausschuss sichert Krankenversicherung
 für BezieherInnen von Mindestsicherung ab

 

erstellt am
14. 12. 16
11:00 MEZ

Zuwanderung steigt 2017 leicht, Quoten für SaisonarbeiterInnen und ErntehelferInnen sinken
Wien (pk) - Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.853 (2016: 5.656) Personen nach Österreich zuwandern. Damit steigen die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2016 um insgesamt 197 Personen. Die entsprechende Niederlassungs- verordnung wurde am 13.12. im Hauptausschuss noch vor Beginn des Nationalratsplenums mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP genehmigt.

Die Opposition kritisierte vor allem die Zersplitterung des Migrationsrechts und die Verschiebung in Richtung des Familiennachzugs. Alev Korun von den Grünen sprach von einem undurchsichtigen Dickicht von mehr als 25 unterschiedlichen Aufenthaltstiteln, was es schwierig mache, sich darin zurecht zu finden. Sie plädierte daher eindringlich für ein einheitliches, transparentes Migrationsrecht. Seitens der NEOS bemängelte Gerald Loacker die Tendenz, Personen vermehrt im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich zu holen und weniger Erwerbstätige. Die Qualifikation spiele überhaupt keine Rolle mehr, die Beschäftigung eine nachrangige Rolle, so der Vorwurf Loackers. Für die Freiheitlichen ist der in der Verordnung umfasste Personenkreis zu groß und zu unkoordiniert, begründete Reinhard Eugen Bösch die Ablehnung seiner Fraktion. Innenminister Wolfgang Sobotka unterstrich seinerseits, dass sich sein Ressort in dieser Frage laufend mit dem Sozialministerium abstimme und die Verordnung in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Betrieben erfolgt sei.

Die meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen (4.995 Aufenthaltstitel). Demgegenüber sinkt die Quote für SaisonarbeiterInnen (4.000 Personen im Jahr 2017 gegenüber 4.500 Personen im vergangenen Jahr) und ErntehelferInnen (600 Personen – 2016 waren es noch 700 Personen).

Im Detail entfallen von den 5.853 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4.995 (2016: 4.890) auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 450 (2016: 400) auf so genannte "Privatiers", die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 148 Plätze (2016: 138) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Schließlich steigt die Quote für die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" von 228 auf 260. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2017 folgende Maximalquoten: Burgenland: 104 (2016: 94), Kärnten: 211 (2016: 211), Niederösterreich: 403 (2016: 381), Oberösterreich: 752 (2016: 737), Salzburg: 426 (2016: 406), Steiermark: 577 (2016: 572), Tirol: 371 (2016: 366), Vorarlberg: 219 (2016: 219) und Wien: 2.790 (2016: 2.690).

BezieherInnen der Mindestsicherung weiterhin ASVG-krankenversichert
Bezieherinnen und Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind derzeit aufgrund der bestehenden Bund-Länder-Vereinbarung im Rahmen des ASVG krankenversichert. Nachdem die gegenständliche Vereinbarung ausläuft und Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung gescheitert sind, sieht nun eine Novellierung der bestehenden Verordnung der Gesundheitsministerin vor, den betroffenen Personenkreis weiterhin für die nächsten zwei Jahre in die Krankenversicherung miteinzubeziehen.

Die Befristung der Regelung wird damit begründet, dass damit der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht Aufgaben der Länder wahrnimmt. Konkret deckt der Bund jenen Differenzbetrag der Kosten ab, der sich aus den von den Ländern gezahlten Leistungsaufwendungen und den tatsächlich anfallenden Kosten ergibt.

Diese Verordnung passierte den Hauptausschuss einstimmig, auch wenn sich unter die Zustimmung seitens der Opposition kritische Töne mischten. Judith Schwentner (G), Gerald Loacker (N) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) unterstrichen gemeinsam mit Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser die Notwendigkeit, den Betroffenen die Sorge zu nehmen, wenn sie krank werden, weshalb sie die gegenständliche Verordnung befürworten. Schwentner und Loacker übten jedoch noch einmal harte Kritik am Nicht-Zustandekommen einer bundeseinheitlichen Mindestsicherung und gaben in diesem Zusammenhang vor allem den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich die Schuld. Man sollte nur jene Länder begünstigen, die Mindeststandards gewährleisten, so Schwentner. Wenn Bundesländer ihr eigenes Spiel spielen, dann lasse dies zwar die Verfassung zu, meinte Loacker, der Bund hätte es aber in der Hand, die Bedingungen und Spielregeln für die Vergabe von Bundesmitteln festzulegen. Dagmar Belakowitsch-Jenewein forderte einmal mehr Kostenwahrheit und die Aufschlüsselung der tatsächlichen Aufgaben für AsylwerberInnen ein.

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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