Zuwanderung steigt 2017 leicht, Quoten für SaisonarbeiterInnen und ErntehelferInnen sinken
Wien (pk) - Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte
und EU-BürgerInnen - bis zu 5.853 (2016: 5.656) Personen nach Österreich zuwandern. Damit steigen die
quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2016 um insgesamt 197 Personen. Die entsprechende
Niederlassungs- verordnung wurde am 13.12. im Hauptausschuss noch vor Beginn des Nationalratsplenums mit den Stimmen
der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP genehmigt.
Die Opposition kritisierte vor allem die Zersplitterung des Migrationsrechts und die Verschiebung in Richtung des
Familiennachzugs. Alev Korun von den Grünen sprach von einem undurchsichtigen Dickicht von mehr als 25 unterschiedlichen
Aufenthaltstiteln, was es schwierig mache, sich darin zurecht zu finden. Sie plädierte daher eindringlich
für ein einheitliches, transparentes Migrationsrecht. Seitens der NEOS bemängelte Gerald Loacker die
Tendenz, Personen vermehrt im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich zu holen und weniger Erwerbstätige.
Die Qualifikation spiele überhaupt keine Rolle mehr, die Beschäftigung eine nachrangige Rolle, so der
Vorwurf Loackers. Für die Freiheitlichen ist der in der Verordnung umfasste Personenkreis zu groß und
zu unkoordiniert, begründete Reinhard Eugen Bösch die Ablehnung seiner Fraktion. Innenminister Wolfgang
Sobotka unterstrich seinerseits, dass sich sein Ressort in dieser Frage laufend mit dem Sozialministerium abstimme
und die Verordnung in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Betrieben erfolgt sei.
Die meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen
(4.995 Aufenthaltstitel). Demgegenüber sinkt die Quote für SaisonarbeiterInnen (4.000 Personen im Jahr
2017 gegenüber 4.500 Personen im vergangenen Jahr) und ErntehelferInnen (600 Personen – 2016 waren es noch
700 Personen).
Im Detail entfallen von den 5.853 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4.995 (2016: 4.890) auf den
Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 450 (2016: 400) auf so genannte "Privatiers", die sich
ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 148 Plätze (2016: 138) sind für Personen
mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Schließlich steigt die Quote für
die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger"
auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" von 228 auf 260. Diese erlaubt eine befristete
Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit,
für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2017 folgende Maximalquoten: Burgenland:
104 (2016: 94), Kärnten: 211 (2016: 211), Niederösterreich: 403 (2016: 381), Oberösterreich: 752
(2016: 737), Salzburg: 426 (2016: 406), Steiermark: 577 (2016: 572), Tirol: 371 (2016: 366), Vorarlberg: 219 (2016:
219) und Wien: 2.790 (2016: 2.690).
BezieherInnen der Mindestsicherung weiterhin ASVG-krankenversichert
Bezieherinnen und Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind derzeit aufgrund der bestehenden Bund-Länder-Vereinbarung
im Rahmen des ASVG krankenversichert. Nachdem die gegenständliche Vereinbarung ausläuft und Verhandlungen
über eine Nachfolgeregelung gescheitert sind, sieht nun eine Novellierung der bestehenden Verordnung der Gesundheitsministerin
vor, den betroffenen Personenkreis weiterhin für die nächsten zwei Jahre in die Krankenversicherung miteinzubeziehen.
Die Befristung der Regelung wird damit begründet, dass damit der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht Aufgaben
der Länder wahrnimmt. Konkret deckt der Bund jenen Differenzbetrag der Kosten ab, der sich aus den von den
Ländern gezahlten Leistungsaufwendungen und den tatsächlich anfallenden Kosten ergibt.
Diese Verordnung passierte den Hauptausschuss einstimmig, auch wenn sich unter die Zustimmung seitens der Opposition
kritische Töne mischten. Judith Schwentner (G), Gerald Loacker (N) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) unterstrichen
gemeinsam mit Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser die Notwendigkeit, den Betroffenen die Sorge zu nehmen, wenn
sie krank werden, weshalb sie die gegenständliche Verordnung befürworten. Schwentner und Loacker übten
jedoch noch einmal harte Kritik am Nicht-Zustandekommen einer bundeseinheitlichen Mindestsicherung und gaben in
diesem Zusammenhang vor allem den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich die Schuld.
Man sollte nur jene Länder begünstigen, die Mindeststandards gewährleisten, so Schwentner. Wenn
Bundesländer ihr eigenes Spiel spielen, dann lasse dies zwar die Verfassung zu, meinte Loacker, der Bund hätte
es aber in der Hand, die Bedingungen und Spielregeln für die Vergabe von Bundesmitteln festzulegen. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein forderte einmal mehr Kostenwahrheit und die Aufschlüsselung der tatsächlichen Aufgaben
für AsylwerberInnen ein.
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