Effizientere Verfahren - besseres Service – Entlastung für Unternehmen
Wien (bka) - Kanzleramtsminister Thomas Drozda, Bundesminister Andrä Rupprechter und Staatssekretär
Harald Mahrer informierten am 13.12. im Anschluss an die Ministerratssitzung über die wesentlichen Inhalte
der Tagesordnung. Im Mittelpunkt stand dabei ein umfassendes Paket zur Deregulierung und Entbürokratisierung.
Berichtet wurde außerdem über den aktuellen Stand der Asylantragszahlen und die beschlossenen Hilfsleistungen
für Krisenregionen im Irak, in Libyen und in der Ukraine.
Verwaltungsreformpaket beschlossen
Mit einem Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung und Deregulierung wurden zentrale Projekte definiert,
die Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger bei Behördenwegen sowie Entlastungen für
Unternehmen beinhalten. Diese Serviceverbesserungen bringen gleichzeitig auch Effizienzsteigerungen in der Verwaltung.
So sollen künftig viele Amtswege durch eine elektronische Kommunikation mit den Behörden ersetzt werden.
Das bedeutet eine enorme Zeitersparnis für die Bürgerinnen und Bürger sowie Einsparungen in der
Verwaltung. Vereinfacht wird beispielsweise auch das Familienbeihilfenverfahren durch eine antraglose Gewährung
und automatische Verlängerung der Beihilfe. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird es erstmals im Herbst
2017 geben.
Auch für Unternehmen ist eine Reihe von Vereinfachungen geplant. So ist beispielsweise die Gründung von
1-Personen-GmbHs in Zukunft rein elektronisch möglich und die verpflichtende Beiziehung eines Notars entfällt.
Unternehmensgründungen werden künftig nach dem One-Stop-Shop-Prinzip voll elektronisch möglich sein.
Aktuelle Asylzahlen
Mit Stichtag 30. November 2016 wurden bisher im laufenden Jahr 32.295 Personen zum inhaltlichen Verfahren zugelassen.
Damit ist der von der Bundesregierung festgelegte Schwellenwert von 37.500 Asylanträgen für das Jahr
2016 zu rund 86 Prozent ausgeschöpft.
Humanitäre Hilfe für Krisenregionen
Der Ministerrat hat beschlossen, angesichts der anhaltenden dramatischen humanitären Lage im Irak, in
Libyen und in der Ostukraine weitere Mittel zur Hilfe für die notleidende Bevölkerung vor Ort zur Verfügung
zu stellen. Aus dem Auslandskatastrophenfonds werden daher weitere 5,7 Millionen Euro für diese Regionen eingesetzt,
die in die Hilfsprogramme des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem Roten Kreuz
im Irak, in das Minenaktionsprogramm Vereinten Nationen in Libyen und in die Versorgung mit Nahrungsmitteln und
Medikamenten in der Ostukraine fließen sollen.
|