Schritte hin zu einem modernen Wirtschaftsstandort – Gründungspaket und E-Apostille mit
Mehrwert für heimische Unternehmen – Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht und „Beraten statt strafen“
weiter offen
Wien (pwk) - „Mit den nun gefassten Maßnahmen im Rahmen des Gründungspakets werden wesentliche
Forderungen der Wirtschaft umgesetzt. Denn damit wird die bisher bürokratische und teure GmbH-Gründung
vereinfacht und ein richtiger und wichtiger Modernisierungsschritt im Bereich der Unternehmensneugründungen
gesetzt“, betonte der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Christoph Leitl, am 13.12. Gleichzeitig,
so Leitl, wird das Deregulierungspaket 2017 dazu führen, dass durch den Umstieg auf elektronische Korrespondenz
mit Behörden Einsparungen für den Bund realisiert werden und damit Unternehmen durch vereinfachte Verwaltungsvorgänge
entlastet werden.
„Das sind gute Nachrichten vor Weihnachten, denn es zeigt sich, dass die Bundesregierung ihr Regierungsprogramm
im Sinne eines modernen heimischen Wirtschaftsstandortes abarbeitet“, so der WKÖ-Präsident. Künftig
wird es möglich sein, dass bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen GmbH-Gründer – bis auf den
Bankweg – alle weiteren Wege elektronisch erledigen können. „Mit dieser Möglichkeit nähert sich
Österreich den Gründungsprozessen vieler anderer EU-Staaten an, die seit Jahren elektronische Gründungen
ermöglicht haben. Angesichts der weiter steigenden Unternehmensgründungsintensität ein richtiges
Signal“, so Leitl.
In Hinblick auf eine stärkere Verankerung von E-Government in Verwaltungsprozessen betonte der WKÖ-Präsident,
dass ein flächendeckendes Angebot von elektronischen Verwaltungsvorgängen auf Bundes- und Landesebene
das Ziel sein müsse, so dass alle Unternehmer, die dies wünschen, auf diese elektronischen Wege zurückgreifen
können. Positivbeispiel sei hier die E-Apostille. Gerade die Wirtschaft, insbesondere der Bereich der Außenwirtschaft,
profitiere da wo Ursprungszeugnisse ausgestellt werden. Denn durch den Entfall von Behördenwegen, den Wegfall
von Reisekosten sowie Postgebühren sei
in den nächsten Jahren mit einer nennenswerten Zeit -& Kostenersparnis auch für Unternehmen zu rechnen.
„Die im E-Government-Gesetz vorgesehene grundsätzliche Verpflichtung von Unternehmen, elektronische Zustellungen
zu akzeptieren, stellt – auch wenn vereinzelte Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen sind - aber nur die
zweitbeste Lösung dar“, so Präsident Leitl. „Jedenfalls muss klar sein, dass Kosteneinsparungen, die
die Verwaltung durch die Einführung von E-Government – Lösungen realisiert, in Form von Abgaben- und
Gebührensenkungen an Unternehmer und Bürger weitergegeben werden “, so der WKÖ-Präsident.
Der ebenfalls im Deregulierungspaket enthaltene Entfall von Aushangpflichten der Arbeitnehmerschutzbestimmungen
sei ein weiterer Schritt in Sachen Bürokratieabbau. Klar sei aber, so Leitl, dass hier noch weitere, große
Schritte folgen müssen. Die Unternehmen müssen durch Bürokratieabbau und Deregulierung unmittelbar
entlastet werden. Wichtige Entbürokratisierungsthemen wie die Verankerung des Prinzips „Beraten statt strafen“
sowie die Abschaffung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht bleiben weiter offen. „Diese langjährigen
Forderungen der Wirtschaft müssen so bald als möglich verwirklicht werden“, so Präsident Leitl abschließend.
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