Monitoringausschuss mahnt ernsthafteres Bemühen in der Umsetzung ein
Wien (bmask) - Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, mit der die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen wurde. Mit dem heutigen Tag feiert
der Menschenrechtsvertrag sein 10jähriges Bestehen. "Ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen.",
so Christina Wurzinger, die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der Konvention
in Österreich.
Das erklärte Ziel der Konvention ist, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten
durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung
der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. "Das heißt", so Wurzinger, "dass keine
neuen Menschenrechte geschaffen werden, sondern längst bestehende und für alle gleichermaßen geltende
Rechte einfach für Menschen mit Behinderungen neu ausformuliert werden, und zwar in einer inklusiven und barrierefreien
Art und Weise."
Österreich hat die UN-Konvention als einer der ersten Staaten im Oktober 2008 ratifiziert. "Viel",
kritisiert Wurzinger, "hat sich allerdings seither in der tatsächlichen Situation von Menschen mit Behinderungen
nicht verbessert." Dies zeige sich unter anderem in der nach wie vor bestehenden Ausgrenzung der Personengruppe
im Bildungswesen, in der Arbeitswelt sowie aus der sozialen Gemeinschaft als solcher. "Nach wie vor",
so Wurzinger, "wird Menschen mit Behinderungen viel zu wenig zugetraut, Begegnungen sind oftmals von Vorurteilen
und Bevormundung geprägt." Auch Gewalt spiele dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle.
"Ein großes Problem", hält Wurzinger fest, "stellt die mangelnde Aufarbeitung der Handlungsempfehlungen
des UN-Fachausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf dar." Der Fachausschuss
hat Österreich 2013 auf die Umsetzung der Konvention überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung
ist ein Katalog an sehr konkreten und hilfreichen Empfehlungen an Österreich. Dieser würde laut Wurzinger
aber weder systematisch aufgearbeitet noch hinreichend ernst genommen. "Ein nicht ungewöhnlicher Ausdruck
des österreichischen Verständnisses von Menschenrechtsverpflichtungen vom Grunde her", so Wurzinger.
Diese würden oft lieber als Kann-Bestimmungen und nicht als tatsächliche staatliche Verpflichtungen wahrgenommen
werden.
"10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention" so Wurzinger abschließend "sollten als Anlass genommen
werden, diese Einstellung zu überdenken. Es ist an der Zeit, die Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen
tatsächlich ernst zu nehmen und diese auch für alle Menschen mit Behinderungen sicherzustellen."
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