EU-Richtlinie setzt weiteren Schritt zur Verringerung der digitalen Kluft
Brüssel/Wien (bka) - Mit der am 22.12. in Kraft getretenen sogenannten Web-Accessibility- Richtlinie
setzt die EU erstmals einheitliche Standards zur Barrierefreiheit in allen EU-Mitgliedstaaten um. Die Richtlinie
umfasst Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Damit werden die Websites, insbesondere für
Menschen mit Behinderung, besser zugänglich. Die Websites werden besser wahrnehmbar, indem sie lesbar, hörbar
und taktil erfassbar werden, besser bedienbar, indem alle Eingabegeräte wie Tatstatur, Maus und Touchscreen
unterstützt werden und auch verständlicher und robuster, damit Technologien wie Screenreader problemlos
damit umgehen können.
"Barrierefreies Internet ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Kluft zu schließen. Nur wenn alle
Menschen die technischen Möglichkeiten haben, am digitalen Wandel zu partizipieren, können sie auch von
den Fortschritten profitieren. Von barrierefreien Lösungen dagegen profitieren alle", zeigt sich die
Staatssekretärin für Digitales, Muna Duzdar, erfreut.
"Das Bundeskanzleramt hat die Vorgaben weitgehend schon heute erfüllt. Das betrifft sowohl die eigene
Homepage als auch die vom Bundeskanzleramt gestalteten Webseiten wie digitales.oesterreich.gv.at und HELP.gv.at",
so Duzdar. Bereits 2008 hat das Kompetenzzentrum zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
die erste "Accessibility Evaluierungen" durchgeführt und das Bundeskanzleramt auf den 1. Platz
gereiht. "Seitdem wurde stets versucht, mit den dynamischen Entwicklungen Schritt zu halten", so Duzdar.
Die Richtlinie ist auf "neue" Inhalte (das heißt Inhalte, die nach Inkrafttreten der Richtlinie
veröffentlich wurden) binnen 21 Monate, auf "alte" Inhalte (das heißt Inhalte, die vor dem
Inkrafttreten bereits veröffentlicht waren) binnen 45 Monate und auf mobile Apps binnen 54 Monaten nach Inkrafttreten
anzuwenden. Die Richtlinie sieht außerdem auch ein regelmäßiges Monitoring über den Umsetzungsstand
in den Mitgliedstaaten vor.
Während der ursprüngliche Richtlinienvorschlag lediglich zwölf Arten von Websites umfasste, etwa
die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs oder die Abgabe einer Steuererklärung, wurde der Anwendungsbereich im Zuge
der langjährigen Verhandlungen erweitert und legt nun Mindeststandards für die Barrierefreiheit umfassend
fest: Nun sind alle Websites und auch mobile Anwendungen öffentlicher Stellen (das heißt Bund, Land,
Gemeinden sowie öffentliche Einrichtungen) EU-weit barrierefrei zu gestalten, sofern dies keinen unverhältnismäßigen
Aufwand erzeugt. Ausgenommen sind nur bestimmte Online-Dienste wie zum Beispiel Online-Kartenmaterial oder Live-Mitschnitte.
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