Grünes Licht auch für Erhöhung der Ausgleichszahlung der Länder für
Krankenversicherung von Häftlingen
Wien (pk) - Nach der einstimmigen Beschlussfassung im Nationalrat herrschte am 20.12. auch im Bundesrat
einhelliger Konsens über die Verlängerung und Präzisierung der Kronzeugenregelung. Die neuen Bestimmungen
sollen nun für fünf Jahre gelten und vor Ablauf dieser Frist evaluiert werden. Eine Vereinbarung zwischen
dem Bund und den Ländern wiederum, die im Wesentlichen die Ausgleichszahlungen der Länder für die
Krankenversicherung von Häftlingen regelt, wurde von der Länderkammer mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP
und Grünen beschlossen.
Kronzeugenregelung im Zeichen von Freiwilligkeit und Rechtssicherheit
Die in einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz enthaltene Neufassung der Kronzeugenregelung will vor allem
die Eigeninitiative und Freiwilligkeit sicherstellen und bietet potenziellen Kronzeugen zudem mehr Rechtssicherheit
und Rechtsschutz im Verfahren über die Anerkennung als Kronzeuge. Grundgedanke ist nach wie vor, dass der
Aufklärungsbeitrag die Schwere der eigenen Tat übersteigen und der Kronzeuge von sich aus aktiv an die
Staatsanwaltschaft herantreten muss. Neu ist nun das Recht des Kronzeugen, gegen seine Ablehnung Beschwerde einzubringen.
Der Status als Kronzeuge kann überdies auch noch während der Hauptverhandlung beantragt werden, lobte
Susanne Kurz (S/S) die Verbesserungen der Kronzeugenregelung. Mit dieser Regelung ist es gelungen, eine "goldene
Brücke in die Legalität" zu bauen, führte Justizminister Wolfgang Brandstetter aus. Den ersten
Schritt muss der Kronzeuge jedoch selbst machen, stimmte Michael Raml (F/O) dem Justizminister zu. Eine besondere
Verbesserung ist, dass der potenzielle Kronzeuge schon in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens
erfahren soll, ob seine Angaben für die Anerkennung des Kronzeugenstatus ausreichen, unterstrich Klaus Fürlinger
(V/O).
Änderungen bringt das Gesetz aber auch bei der Diversion, die nun im Erwachsenenstrafrecht unter bestimmten
Umständen auch bei Todesfolge in der Familie zulässig sein soll. Dabei handelt es sich um einen Akt der
Menschlichkeit, betonte Fürlinger, insbesondere wenn es um Fälle geht in denen Eltern kurz unaufmerksam
sind und dadurch ein Kind verlieren.
Gesetzliche Krankenversicherung für Gefängnisinsassen erwünscht
Eine gesetzliche Krankenversicherung für Gefängnisinsassen muss geschaffen werden, war der einheitliche
Tenor aller BundesrätInnen und des Justizministers. Als Zwischenschritt wurde eine Vereinbarung nach Art.
15a B-VG beschlossen, die die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen für Häftlinge
betrifft. Da Insassen von Strafvollzugsanstalten bislang nicht krankenversichert sind, müssen für sie
die hohen Tarife für Privatpatienten bezahlt werden, hielt Michael Raml (F/O) der Regelung entgegen.
Die Vereinbarung mit den Ländern sichert die Gleichstellung des Bundes mit den Krankenversicherungsträgern.
Berechnungsbasis sind dabei die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung aus dem Jahr 2000. Diese Kosten werden
nunmehr valorisiert, was konkret eine Anhebung des jährlichen Pauschalbetrags der Länder von 8,5 Mio.
€ auf 12,7 Mio. € bedeutet. Die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern ist erfolgreich gelungen, sagte
Andreas Köll (V/T). In Richtung FPÖ stellte er fest, Bevorzugung der Häftlinge bezüglich der
Terminvereinbarung gibt es keine, vielmehr ist die Terminkoordination komplexer, da Sicherheitsaspekte berücksichtigt
werden müssen. Die Art. 15a-Vereinbarung ist eine teure Variante der Problemlösung, hielt auch Martin
Weber (S/St) fest. Ein eigenes Justizspital zu errichten wäre aber noch kostenintensiver und logistisch schwer
durchführbar.
Die FPÖ stimmt gegen die Vereinbarung, da sie keinen weiteren Aufschub einer gesetzlichen Krankenversicherung
mehr dulden möchte. Justizminister Wolfgang Brandstetter informierte die Bundesrätinnen und Bundesräte
über seine diesbezüglichen Bemühungen. Derzeit ist die Finanzierung noch zu klären, meinte
Brandstetter, hoffte aber auf die Einführung im kommenden Jahr 2017.
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