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FMA ermöglicht Videoidentifizierung von Kunden |
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erstellt am |
Wien (fma) - Mit 03.01.17 tritt die Verordnung der FMA über die videogestützte Online-Identifikation
von Kunden in Kraft. Damit ist auch österreichischen Finanzmarktteilnehmern wie etwa Banken, Versicherungen
und Wertpapierfirmen die „Videoidentifizierung“ gestattet, um die Identität von Kunden festzustellen und ihre
Legitimation zu überprüfen. Auf der Basis des jüngst verabschiedeten Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes
definiert die FMA in der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) Sicherungsmaßnahmen zur Verringerung
der Risiken, die aus der physischen Abwesenheit des Kunden für die Identitätsfeststellung und -überprüfung
resultieren.
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