Lohnnebenkosten-Entlastung von Infrastruktur- und Wirtschaftsministerium startet für die
ersten drei Mitarbeiter – Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro bis 2019 für bis zu 1.500 Start Up’s
Wien (bmwfw/bmvit) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, Infrastrukturminister Jörg Leichtfried
und Staatssekretär Harald Mahrer starten mit 1. Jänner 2017 die nächste gemeinsame Initiative aus
dem Start-up-Paket der Bundesregierung. Die Lohnnebenkosten der ersten drei Angestellten werden ab Jahresbeginn
2017 über drei Jahre mit insgesamt 100 Millionen Euro gefördert. Wirtschaftsministerium und Technologieministerium
steuern jeweils die Hälfte der Mittel bei.
„Wir wollen innovative Start-Ups gerade in der schwierigen Startphase entlasten. Mit der Förderung der Lohnnebenkosten
erleichtern wir das Anstellen der ersten Mitarbeiter und unterstützen das Wachstum des Unternehmens. Das ist
ein wichtiger Schritt“, sagt Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. „Zusätzlich kommt
es 2017 und 2018 zu einer weiteren Absenkung der Lohnnebenkosten für alle Unternehmen, indem die FLAF-Beiträge
spürbar gesenkt werden.“
„Start-ups haben das Potenzial, überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze zu schaffen. Mit unserer Förderung
unterstützen wir sie genau dann, wenn sie es am dringendsten brauchen, nämlich in der ersten Wachstumsphase,
und setzen einen gezielten Impuls für den Arbeitsmarkt“, so Infrastrukturminister Jörg Leichtfried.
„Mein Ziel ist es Österreich zu einem führenden Innovations- und Gründerland machen. Die neue Lohnnebenkostenförderung
ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Wir müssen das Wachstum von innovativen Start-ups in der schwierigen
Aufbauphase erleichtern, und auch Beschäftigungsimpulse in neu gegründeten Unternehmen setzen um den
Gründergedanken zu stärken“, erklärt Staatssekretär Harald Mahrer.
Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro bis 2019
Die Förderbank Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) führt das Lohnnebenkosten- Förderprogramm
im Auftrag der beiden Ministerien durch. Einmal pro Jahr werden dabei die nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträge
gefördert. Bis zu 1.500 Start-ups profitieren von der Unterstützung, die jeweils bis zu maximal 125.000
Euro betragen kann. Jährlich werden damit rund 3.000 Arbeitsplätze geschaffen. Um Schwelleneffekte zu
vermeiden, also dass die jungen Unternehmen nach Ablauf von drei Jahren von plötzlichen Ausgaben überrascht
werden, schmilzt die Förderung jährlich um ein Drittel ab. Im ersten Jahr werden die Lohnnebenkosten
vollständig gefördert, im zweiten Jahr zu zwei Drittel und im dritten Jahr mit einem Drittel.
Anträge ab 1. Jänner möglich
Die Maßnahme des Start-up-Paktes richtet sich an innovative, wachstumsstarke und maximal fünf Jahre
alte Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich. Ob Unternehmen den genauen Förderkriterien
entsprechen, können sie über den aws Start-up PreCheck ermitteln. Sie erhalten in dieses Selbsttest unmittelbar
eine Rückmeldung über die Förderwahrscheinlichkeit. Das wichtigste Kriterium ist das Beschäftigungswachstum:
Start-ups mit mehr als 10 Beschäftigten müssen in den drei Jahren ab Antragstellung ein Beschäftigungswachstum
von jährlich 10% erreichen, Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten fünf neue Arbeitsplätze
schaffen.
Mit dem aws Lohnnebenkostenkalkulator besteht zudem bereits vorab die Möglichkeit, den Förderungsablauf
und die maximale Zuschusshöhe auszurechnen. Anträge können ab 1.1.2017 direkt über die Austria
Wirtschaftsservice GmbH (aws) gestellt werden.
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