Der Ministerrat in Rom hat die Durchführungsbestimmung zur Übertragung von Befugnissen
für die Verwaltungstätigkeit der Gerichte verabschiedet.
Rom/Bozen (lpa) - Der Ministerrat in Rom hat am 29.12. den Weg frei gemacht für die Übertragung
der Befugnisse für die Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an die Länder
Südtirol und Trentino. Unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Paolo Gentiloni und im Beisein des Präsidenten
der Region und Landeshauptmann von Südtirol, Arno Kompatscher, hat er den diesbezüglichen Entwurf einer
Durchführungsbestimmung genehmigt, den die Zwölferkommission erarbeitet hatte. "Es ist diese bereits
die zwölfte Durchführungsbestimmung, die der Ministerrat in dieser Legislaturperiode verabschiedet",
freut sich Landeshauptmann Kompatscher, der den Mitgliedern der Zwölferkommission und den Südtiroler
Parlamentariern, allen voran Karl Zeller, für ihre Arbeit dankt.
Im Sinne der verabschiedeten Durchführungsbestimmung soll mit kommendem Jahr die Region Trentino-Südtirol
für die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der Gerichtsämter einschließlich des Verwaltungspersonals
Sorge tragen und dafür auch finanziell aufkommen. Ausgenommen ist das Richterpersonal einschließlich
jenes der Staatsanwaltschaft. Die Region kann die Kosten, die durch die Übertragung der Zuständigkeiten
anfallen, auch mit den Ländern teilen. "Diesen Anteil, den Südtirol und das Trentino übernehmen,
können die Länder dann von ihrem Beitrag zur Tilgung der Staatsverschuldung abziehen", erklärten
Arno Kompatscher und Ugo Rossi, ihres Zeichens Präsident und Vizepräsident der Region und Landeshauptleute
von Südtirol und Trentino zur Kostenaufteilung. Die Kosten für die Übernahme der Verwaltungsbefugnisse
für den gesamten Gerichtssprengel, also Bozen, Trient und Rovereto eingeschlossen, werden auf 20 Millionen
Euro im Jahr geschätzt.
Die Durchführungsverordnung sieht zudem vor, dass die Gerichtssitze, sofern im Besitz des Staates, kostenlos
ins Eigentum der Länder übergehen. "Somit wird beispielsweise auch das Gerichtsgebäude am
Gerichtsplatz in Bozen zu einer Liegenschaft des Landes, das somit auch für deren Instandhaltung sorgt",
so Landeshauptmann Kompatscher.
Der Landeshauptmann rechnet damit, dass die Übernahme der Verwaltungstätigkeit sich auf die Dienstleistungen
der Gerichtsämter positiv auswirkt: "Wir gehen davon aus, dass eine effiziente und gut aufgestellte Organisation
und Verwaltung beziehungsweise gute Arbeitsbedingungen die gesamte Dienstleistung verbessern."
Derzeit liegen bereits die Verwaltungsbefugnisse der Autonomen Sektion Bozen des Verwaltungsgerichts und jene zur
Unterstützung der Steuerkommissionen beim Land Südtirol. Zudem kommt die Region für die Einrichtungen
und das Verwaltungspersonal der Friedensgerichte in Südtirol und dem Trentino auf.
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