Land geht mit verbesserter Wohnbeihilfe in das Jahr 2017Treffsicher und sozial gerecht – neue
Richtlinie ab 1.1.2017
Innsbruck (lk) - Leistbares Wohnen ist und bleibt ein zentrales Grundbedürfnis der Tiroler Bevölkerung.
Die Auszahlung der Wohnbeihilfe trägt in vielen Tiroler Haushalten dazu bei, hohe Wohnkosten abzufedern, informiert
LR Johannes Tratter: „Die Tiroler Landesregierung entwickelt die Wohnbauförderung kontinuierlich weiter. Mit
der aktuellen Verbesserung der Wohnbeihilfe reagiert die Wohnbauförderung auf die im Zuge der Steuerreform
erhöhten Nettoeinkommen.“
Verbesserung der Wohnbeihilfe
- Verbesserung der Zumutbarkeitstabelle: Der Freibetrag wird um 40,- Euro auf nunmehr
1.000,- Euro erhöht
- Beispiel: Bei einem Einkommen von 1.000,- Euro (Einpersonenhaushalt) erhöht
sich die jährliche Beihilfe um 120,- Euro.
Zielsetzung der Wohnbeihilfe ist eine sozial gerechte und individuell angepasste Entlastung. „Wer die Voraussetzungen
für den Erhalt einer Wohnbeihilfe aufweist, erhält diese Unterstützung des Landes. Und wer bei gleich
hoher Wohnungsaufwandsbelastung über ein niedrigeres Einkommen verfügt, erhält eine höhere
Beihilfe“, bekräftigt LR Tratter die Bedeutung der Treffsicherheit.
Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt daher unter Berücksichtigung mehrerer konkreter Kriterien. Dazu zählen
unter anderem die Höhe der Baukosten, die Höhe und Art der Finanzierung der Wohnung (Bankkredit, Wohnbauförderungskredit,
Eigenmittel, gegebenes Zinsniveau), das Familieneinkommen und die Haushalts- und Wohnungsgröße sowie
die Kosten für die künftige Instandhaltung des Wohnobjektes.
Für die Wohnbeihilfe hat das Land Tirol im vergangenen Jahr rund 13,8 Millionen Euro und für die Mietzins-
und Annuitätenbeihilfe rund 27,7 Millionen Euro ausgegeben.
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