Mit 1.1.2017 treten einige Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes in Kraft
Bregenz (vlk) - Auch mit Jahresbeginn 2017 wird es für die Bevölkerung und die Wirtschaft in Vorarlberg
wieder einige Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes geben. Dabei bleibt die Konzentration auf die Familien
gerichtet, ebenso auf den Bereichen leistbares Wohnen und Bürokratieabbau, berichtet Landeshauptmann Markus
Wallner. Was die Familien angeht, nimmt das Land beim Familienzuschuss und beim Pflegekindergeld eine Indexanpassung
vor. Bei Spitalsaufenthalten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre entfällt außerdem künftig
der Selbstbehalt, führt Wallner aus.
Die neuerliche Indexierung des Familienzuschusses ist für den Landeshauptmann ein erneuter Beleg für
die große Wertschätzung des Landes gegenüber den vielfältigen Leistungen, die von den Vorarlberger
Familien erbracht werden. "Im neuen Landeshaushalt wird sichtbar, dass die familienpolitischen Schwerpunkte
des Landes im neuen Jahr in voller Intensität fortgesetzt werden", betont der Landeshauptmann. Die Zahl
der zuschussbeziehenden Kinder liegt aktuell bei etwa 1300. Für das Jahr 2017 sind rund 3,8 Millionen Euro
für den Familienzuschuss veranschlagt. Insgesamt stehen rund 7,2 Millionen Euro für familienpolitische
Maßnahmen bereit. Indexangepasst und damit leicht erhöht wird 2017 auch das Pflegekindergeld. Im Gesundheitsbereich
fällt aufgrund der neu getroffenen Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
der Kinderselbstbehalt in den Vorarlberger Spitälern für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
weg.
Wohnbeihilfe
Mit der Wohnbeihilfe kann gezielt je Haushalt eine Wohnkostenunterstützung gewährt werden, wenn die
Voraussetzungen laut Richtlinie erfüllt sind. "Diese Beihilfe ist ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsaufwand
für Haushalte mit geringem Einkommen abzufedern", verdeutlicht Wallner. Wesentliche Änderungen in
der Wohnbeihilferichtlinie 2017 sind die Streichung des Freibetrages von 150 Euro für Unterhalts- und Alimentationszahlungen
und die Einführung einer Begünstigungsklausel für alleinerziehende Personen. Zudem wurde die Obergrenze
des anrechenbaren Wohnungsaufwandes erhöht.
Bautechnikverordnung Neu
Mit Jahresbeginn treten auch die Novellen der Bautechnikverordnung und der Baueingabeverordnung in Kraft. Sie
werden wesentliche Erleichterungen für Bauwerber bringen und gleichzeitig kostendämpfend wirken. "Die
Novellen sind ein wichtiger Beitrag in den Deregulierungsbestrebungen des Landes", betont der Landeshauptmann.
Gesundheits- und Krankenpflege
In der Gesundheits- und Krankenpflege wird die Umsetzung der Ausbildungsreform weiter vorangetrieben. Mit 1.9.2016
wurde der Beruf der Pflegehilfe durch die Pflegeassistenz ersetzt und das neue Berufsbild der Pflegefachassistenz
eingeführt. Für die heimischen Krankenpflegeschulen ergibt sich daraus die Aufgabe, die Ausbildungen
für die neuen Berufsbilder ehestmöglich anzubieten. In der Krankenpflegeschule Feldkirch wird das bereits
im Frühjahr 2017 der Fall sein, in der Krankenpflegeschule Bregenz im Frühjahr 2018. Engagiert weiterbetrieben
werden im Jahr 2017 außerdem die Planungen für einen Bachelor-Lehrgang für Krankenpflege an der
Fachhochschule Vorarlberg.
ELGA startet
Im neuen Jahr wird die elektronische Gesundheitsakte ELGA in Vorarlberg in Betrieb gehen. Als erstes Krankenhaus
wird im Februar jenes in Dornbirn angeschlossen, die Landeskrankenhäuser folgen in Quartalsabständen.
Verbesserungen wird es ebenso im Portal von ELGA im Internet geben.
Sportförderung
Vereinfachungen bei der Förderabwicklung wurden für Sportvereine und -verbände umgesetzt. Die
Fachverbandsförderung als "Herzstück" der Sportförderung ist deutlich leistungs- und wirkungsorientierter
ausgestaltet worden. Davon profitieren einerseits Verbandsfunktionäre, in dem sie in ihrer administrativen
Arbeit erheblich entlastet werden. Andererseits eröffnen sich für Verbände, die ihre Aktivitäten
langfristig auf die Sportstrategie 2020 des Landes ausrichten, von günstigeren Fördervoraussetzungen.
Massiv vereinfacht wurde daneben auch der aufwändige Prozess der teilweisen Refundierung der Hallenkosten
des Olympiazentrums an Vereine und Verbände (sog. "Drittelförderung"). Anstelle von ca. 500
Buchungen p.a. inkl. Zahlungsnachweisen, Schriftverkehr und Kontrollen sind jetzt nur mehr vier Buchungen pro Jahr
erforderlich.
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