EU-Kommission legt Vorschlag zu Vollharmonisierung vor – Infrastrukturminister für Beibehaltung
nationaler Regeln: Harmonisierung nur dort, wo sie Sinn macht
Brüssel/Wien (bmvit) - Für die Überarbeitung des europäischen Telekom-Rechtsrahmens
hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der den Schutz der Endnutzerinnen und -nutzer beim Internetsurfen
und Telefonieren neu regelt. Vorgesehen ist die vollständige Harmonisierung aller bestehenden nationalen Vorschriften.
Das könnte zur Folge haben, dass bestehende Standards gesenkt werden und dadurch Userinnen und User in den
Mitgliedstaaten schlechter geschützt sind. "Regeln sollen nur dort harmonisiert werden, wo es Sinn macht.
Es darf keine Abstriche beim Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten geben. Wir müssen sicherstellen, dass
die Österreicherinnen und Österreicher nicht zu Schaden kommen, etwa durch betrügerische Mehrwertdienste,
Kostenexplosionen bei Rechnungen oder intransparente Verträge. Ich werde mich auf europäischer Ebene
dafür einsetzen, dass die hohen Schutzstandards in unserem Land erhalten bleiben", erklärt Infrastrukturminister
Jörg Leichtfried. Eine Harmonisierung könne in manchen Bereichen durchaus Vorteile bringen, etwa bei
der Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU, ist Minister Leichtfried überzeugt. Diese soll
am 15. Juni 2017 in Kraft treten und Telefonieren und Surfen im Ausland auch ohne Mehrkosten ermöglichen.
Laut Kommissionsvorschlag will man vom Mindestniveau bei den Endnutzerrechten abrücken und stattdessen die
unterschiedlichen Standards bei den Schutznormen auf ein Niveau festlegen. Das könnte zur Folge haben, dass
hohe nationale Schutzvorschriften in Mitgliedstaaten wie Österreich nach unten angepasst werden.
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