Sonderförderaktion der Wohnbauförderung zur Stärkung der heimischen Wirtschaft
und für mehr Beschäftigung
Eisenstadt (blms) - Aufgrund des großen Erfolgs im Vorjahr gibt es auch 2017 den „Burgenländischen
Handwerkerbonus“. Mit der Sonderförderaktion werden Arbeitsleistungen für die Sanierung von privaten
Häusern oder Eigentumswohnungen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit gefördert. Die
Arbeiten müssen im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. März erbracht werden und pro Endrechnung mindestens
400 Euro betragen. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro, der Fördertopf wurde auf eine
Million Euro (2016: 400.000 Euro) aufgestockt, gaben Landeshauptmann Hans Niessl und Wirtschaftslandesrat MMag.
Alexander Petschnig beim gemeinsamen Pressegespräch mit AK-Präsident Alfred Schreiner und WK-Präsident
Ing. Peter Nemeth am 09.01. bekannt. Anträge müssen bis spätestens 10. April 2017 eingebracht werden.
„Die Wintermonate sind für das Bau- und Baunebengewerbe schwierige Monate. Daher haben wir den Burgenländischen
Handwerkerbonus als Sonderförderaktion der Wohnbauförderung ins Leben gerufen. Aufgrund des enormen Interesses
haben wir den Fördertopf von ursprünglich 400.000 auf rund 1 Million Euro aufgestockt. 1 Million Euro
stehen für Sanierungsmaßnahmen und für die Schaffung von Barrierefreiheit zur Verfügung. Damit
gibt es im Burgenland einen weiteren Impuls zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, für Beschäftigung
und im Kampf gegen die Winterarbeitslosigkeit. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Handwerkerbonus 2017 einen
wichtigen Anreiz schaffen“, erklärte Niessl. Im Vorjahr habe es fast 1.300 Förderanträge gegeben,
die Investitionen von rund 10 Mio. Euro ausgelöst hätten.
Als effektive Maßnahme sieht auch Petschnig den Handwerkerbonus: „Ein Gutteil des Wirtschaftswachstums ist
der Bauindustrie und dem Baunebengewerbe zu verdanken. Das ist maßgeblich auf private Initiative beziehungsweise
auf den genossenschaftlichen Bereich zurückzuführen, aber die Rahmenbedingungen, die Anstöße
und Steuerungseffekte kommen von der Politik. Der Handwerkerbonus ist ein wirksames Instrument, mit dem wir positive
Akzente für die Bauwirtschaft setzen und das Wachstum weiter ankurbeln können. Ich bin überzeugt,
dass wir mit dieser Initiative einen ebenso großen Erfolg wie im Vorjahr haben werden“.
Den Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung, wenn
die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird.
Das förderbare Objekt muss Hauptwohnsitz und im Eigentum bzw. im Eigentum einer nahe stehenden Person und
mindestens 10 Jahre alt sein; keiner Alterseinschränkung unterliegen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit.
Gefördert werden Arbeitsleistungen, die durch Unternehmen gemäß § 94 der Gewerbeordnung erbracht
werden.
Die Förderhöhe beträgt 25% der förderbaren Kosten, mindestens 100, maximal 5.000 Euro. Zum
Vergleich: Beim Handwerkerbonus des Bundes werden 20% mit maximal 600 Euro gefördert. Es handelt sich um einen
einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Endrechnung
zumindest 400 Euro (ohne USt) betragen.
Gefördert werden Dienstleistungen beispielsweise bei der Erneuerung von Dächern, bei Spenglerarbeiten
und der Erneuerung von Fassaden, beim Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, bei Malerarbeiten und Installationen
sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Nicht förderbare Maßnahmen sind Arbeiten an
Garage, Zufahrt, Einfriedungen, Terrassen und Pergolen, Einbau und Sanierung an Möbeln.
Neu ist 2017, dass keine Kostenvoranschläge erforderlich sind (die Antragstellung ist nur mit Rechnungen möglich),
Anträge bis 10. April eingebracht werden können und nicht förderbare Maßnahmen aufgezählt
werden. Gestrichen wurde der Nachweis der Zahlung der Rechnung auf das Konto des Leistungserbringers – es genügt
die Vorlage der saldierten Rechnung.
„Der Burgenländische Handwerkerbonus ist ein zusätzliches wirksames Mittel zur Stärkung der Wirtschaft
und für Beschäftigung im Burgenland – wie die Burgenländische Wohnbauförderung insgesamt ein
kräftiger Motor für die heimische Wirtschaft ist. 2017 stehen insgesamt fast 120 Millionen Euro bereit“,
so Niessl abschließend.
Informationen und Anträge
sind erhältlich im zuständigen Gemeindeamt, auf http://www.burgenland.at/wbf
oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 – Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung,
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800.
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