FMA rät Verbrauchern zu besonderer Vorsicht im Umgang mit hochriskanten Finanzprodukten
wie „binären Optionen“ und „Differenzkontrakten“
Wien (fma) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) rät Verbrauchern zu besonderer Vorsicht
beim Erwerb von hochriskanten Finanzprodukten. Diese werden aktuell vor allem in Form von „binären Optionen“
und Differenzkontrakten (CFD) angeboten und kommen vermehrt in Umlauf. In diesem Zusammenhang wird auch der Handel
von Fremdwährungen mittels „FX Trading“ und „Rolling Spot Forex Contracts“ aggressiv beworben. Die FMA hält
dazu ausdrücklich fest, dass derartige Produkte höchst spekulativ und komplex sind und sich daher – insbesondere
als Einzelinvestment von Privatanlegern – nicht für eine nachhaltige Geldanlage eignen.
Diese riskanten Produkte sind in der Regel nicht standardisiert, sodass sich ihre Produkteigenschaften von Anbieter
zu Anbieter unterscheiden und ein echter Vergleich unmöglich ist. Trotzdem werden sie über verschiedenste
Kanäle (z.B. Social Media, Inserate) beworben und vielfach ohne jegliche Beratung vertrieben. Die Werbebotschaften
suggerieren dabei fälschlicherweise, dass nur geringe oder keine Risiken involviert wären.
Tatsächlich handelt es sich bei diesen Produkten um hochriskante Termingeschäfte, bei denen der Anleger
darauf wettet, dass der Kurs eines Basiswerts, wie zum Beispiel eine Aktie oder Währung, bis zu einem festgelegten
Zeitpunkt über oder unter einem definierten Schwellenwert wie z.B. dem Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses
liegt. Tritt der vom Anleger prognostizierte Fall nicht ein, verliert der Anleger im Fall einer „binären Option“
sein gesamtes eingesetztes Kapital. Bei einem Differenzkontrakt kann der Anleger im Vergleich dazu sogar in eine
Nach¬zahlungspflicht kommen, die ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals beträgt.
„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Anleger der Risiken solcher Produkte häufig nicht bewusst sind und
auch schon erhebliche Verluste erlitten haben. Deshalb raten wir Privatanlegern davon ab, ohne Risikoaufklärung
und angemessene Beratung in derartige Instrumente zu investieren. Denn: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist
es meistens auch nicht“, so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller.
Die FMA weist zudem darauf hin, dass die Erbringung einer Wertpapierdienstleistung in Verbindung mit Finanzprodukten
wie zum Beispiel binären Optionen oder Differenzkontrakten in Österreich konzessionierten Wertpapierdienstleistern,
also Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, vorbehalten ist. Allerdings können solche Wertpapierdienstleistungen
auch im Rahmen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit von Wertpapierdienstleistern aus anderen EWR-Mitgliedstaaten
angeboten werden. Diese unterstehen nicht der direkten Aufsicht der FMA, sondern der der jeweils zuständigen
Aufsichtsbehörde ihres Herkunftsmitgliedsstaates.
Die FMA warnt ausdrücklich davor, Kunde eines nicht von einer staatlichen Behörde zugelassenen und beaufsichtigten
Unternehmens zu werden. Das Risiko, Opfer krimineller Handlungen, insbesondere von Betrug und Untreue, zu werden,
ist hier nämlich besonders hoch. Eine etwaige Rechtsdurchsetzung oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
kann sich in weiterer Folge als besonders schwierig oder gar unmöglich erweisen.
Abschließend empfiehlt die FMA allen Anlegern, sich vor dem Abschluss von Wertpapiergeschäften umfassend
über Chancen und Risiken dieser Geschäfte sowie über die Berechtigung des Anbieters zu informieren
und keine Geschäfte zu tätigen, für die keine verständlichen und transparenten Informationen
zur Verfügung stehen.
Weiterführende Hinweise zu diesem Thema können unter
https://www.fma.gv.at/fma-themenfokusse/
auf der FMA-Website
abgerufen werden.
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