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Pröll Stiftung: NÖ Landesrechnungshof |
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Penz: Gesamter Geldbetrag unangetastet vorhanden, keine missbräuchliche Verwendung Über diese Wahrnehmungen hat die Rechnungshofdirektorin nun in folgender Weise den Präsidenten informiert: "Die Grundlage für die Zahlungsanweisungen bildeten die Regierungsbeschlüsse vom 16. Dezember 2008 und 22. Dezember 2009. Beide Zahlungen sind im Rechnungswesen des Landes Niederösterreich erfasst. Dazu wurde dem Landesrechnungshof unpräjudiziell zum Abgleich im Wege des Stiftungsprüfers eine Bankbestätigung des kontoführenden Kreditinstituts übermittelt, die mit 31. Dezember 2016 einen Betrag von über 300.000 Euro ausweist. Eine "missbräuchliche" Anweisung bzw. Auszahlung von Landesmitteln sieht der Landesrechnungshof aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen darin nicht. Auch eine missbräuchliche Verwendung der Landesmittel konnte er daraus nicht erkennen. In den Folgejahren 2011 bis 2016 erhielt die "Dr. Erwin Pröll Privatstiftung" keine Zahlungen aus dem Landeshaushalt." Weiters schreibt die Rechnungshofdirektorin über ihre Wahrnehmungen zu jenen Mitteln, die noch nicht ausbezahlt wurden: "Demnach wurden die Beschlüsse der Landesregierung nach dem 5. Mai 2010 als "Vorratsbeschlüsse" gehandhabt. Solche Beschlüsse sind der österreichischen Rechtsordnung nicht fremd. Sie beinhalten vorsorgliche Ermächtigungen, um im vorgesehenen Fall ohne weiteres im Rahmen der erfolgten Beschlussfassung handeln zu können. Auch dazu konnte der Landesrechnungshof keine "missbräuchliche Verwendung" von Landesmitteln wahrnehmen." Resümierend meinte dazu Landtagspräsident Penz: "Der Landesrechnungshof hat also festgestellt, dass die beiden ausbezahlten Tranchen von insgesamt 300.000 Euro an die Stiftung in ihrer vollen Summe vorhanden sind. Weiters sieht der NÖ Landesrechnungshof keine missbräuchliche Anweisung oder Auszahlung von Landesmitteln, ebenso keine missbräuchliche Verwendung von Landesmitteln. Im Übrigen sieht der Rechnungshof die weiteren Subventionierungsbeschlüsse der Landesregierung als sogenannte Vorratsbeschlüsse, die der österreichischen Rechtsordnung nicht fremd sind. Außerdem kommt der Rechnungshof zur Erkenntnis, dass keine missbräuchliche Verwendung dieser Landesmittel vorliegt. Die Beschlüsse der Landesregierung erfolgten weiters im Rahmen der vom Landtag vorgegebenen Budgetbeschlüsse und finden darin ihre Bedeckung." Diesbezüglich informiert Landtagspräsident Ing. Hans Penz die Klubobleute der im Landtag vertretenen Parteien. |
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