Neu im parlamentarischen Finanzausschuss
Wien (pk) - 2015 gewährte der Bund direkte Förderungen von 4,8766 Mrd. €, um 383 Mio. € weniger
als 2014. Grund für den Rückgang ist die teilweise Verschiebung der Auszahlungen von EU-Agrarförderungen
wegen formaler Änderungen in der EU-Finanzperiode 2014 bis 2020. Infolgedessen und wegen höherer Auszahlungen
für Arbeitsmarkt und Infrastrukturförderung (Breitband) - steigen die direkten Förderungen laut
Budget im Jahr 2016 wieder an, und zwar auf 5,61 Mrd. €.
Hohe Förderungen für Landwirtschaft, Arbeit, Wissenschaft, Umwelt
Den größten Anteil an den direkten Förderungen, mehr als ein Viertel der Gesamtsumme, entfielen
2015 mit 1,2663 Mrd. € auf die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft. Hohe Förderungsauszahlungen weisen auch
die Budget-Untergliederung (UG) "Arbeit" (856,4 Mio. € oder 17,6% aller Direktförderungen), die
UG "Wissenschaft und Forschung" (691,7 Mio. €, 14,2%) und die UG Umwelt (543,6 Mio. €, 11,1 %) auf. Die
übrigen Untergliederungen haben Anteile von weniger als 10% aller Direktförderungen.
Die Summe der indirekten Förderungen infolge von Steuerausnahmen stieg von 2013 bis 2015 um 887 Mio. € oder
6,4% auf geschätzte 14,77 Mrd. € (2013: 14,099 Mrd. €, 2014: 14,1 Mrd. €). Von den 14,77 Mrd. € an indirekten
Förderungen entfallen 9,84 Mrd. € auf den Bund, der Rest auf die Länder. Die höchsten Steigerungen
gehen dabei auf die ermäßigte Umsatzsteuer bei der Vermietung kommerziell genutzter Immobilien (2013:
4,3 Mrd. €, 2015: 4,6 Mrd. €) sowie auf die Negativsteuer (2013: 230 Mio. €, 2015: 380 Mio. €) und auf die Forschungsprämie
(2013: 378 Mio. €, 2015: 502 Mio. €) zurück.
Unternehmensförderungen in Österreich über EU-Durchschnitt
Die öffentlichen Förderungen für Unternehmen summierten sich im Jahr 2015 auf 9 Mrd. €, was einem
Anteil von 5,4% des BIP entspricht. Im internationalen Vergleich lag Österreich damit über den Vergleichswerten
der EU (4,7% des BIP), der Eurozone (4,7%) sowie auch Deutschlands, Italiens und der Schweiz. Der Vergleich zwischen
Ländern wird aber durch verschieden strukturierte Förderungssysteme und durch differierende statistische
Zuordnungen staatlicher Ausgaben erschwert. In Österreich resultieren statistische Probleme aus verschiedenen
Definitionen für "Förderungen" im Transparenzdatenbankgesetz und im Bundeshaushaltsgesetz.
Zahlungen an die ÖBB etwa sind haushaltsrechtlich keine Förderungen, werden aber dennoch in der Transparenzdatenbank
erfasst ( III-333 d. B.).
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