Mitterlehner will Eichpflichten
 um über 25 Prozent verringern

 

erstellt am
23. 01. 17
13:00 MEZ

Wirtschaftsminister setzt konkrete Schritte zum Bürokratie-Abbau und für die Entlastung heimischer Unternehmen - Novelle des Maß- und Eichgesetzes in Begutachtung
Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner legt eine umfangreiche Novelle des Maß- und Eichgesetzes vor, die in der Praxis deutliche Verwaltungsvereinfachungen bringt. „Damit wollen wir den bürokratischen Aufwand in diesem Bereich spürbar reduzieren, damit wieder mehr Zeit für das Wirtschaften bleibt. In diesem Sinne sollen die Eichpflichten um insgesamt über 25 Prozent sinken", sagt Mitterlehner zum Ziel des Gesetzesentwurfs, der vor kurzem in die Begutachtung versandt wurde. "Konkret entfallen im Endausbau jährlich bis zu 171.000 Eichungen. Damit sparen sich die Anwender der Geräte in Zukunft rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Das kommt insbesondere heimischen Unternehmen zugute", erläutert Mitterlehner.

Aufgrund technischer Weiterentwicklungen sieht die geplante Novelle vor, Eichpflichten deutlich zu reduzieren sowie die Intervalle zur Nacheichung zu verlängern. Die Interessen des Konsumentenschutzes, des fairen Handels, des Gesundheitswesens und des Sicherheitswesens bleiben gewahrt.

Zu allen Messgeräten gab es im Vorfeld eingehende Untersuchungen durch die Experten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen und des Wirtschaftsministeriums. Einerseits wurden dafür internationale Untersuchungen und Erfahrungswerte herangezogen, andererseits die langjährigen eigenen Erfahrungswerte zur Eichgenauigkeit. Dort, wo Eichgeräte auch nach längerer Zeit de facto nur sehr marginale Abweichungen aufzeigen, sind längere Eich-Intervalle oder der Entfall der (Nach)Eichflicht gewählt worden.

Die öffentliche Begutachtung der geplanten Novelle des Maß- und Eichgesetzes läuft noch bis zum 21. Februar. Ein Inkrafttreten ist ab Juli 2017 geplant.

 

 

 

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