Wien (bmi) - Die Zahl der Anhänger staatsfeindlicher Verbindungen in Österreich nimmt zu. Sie erkennen
den österreichischen Staat, die Verfassung und die österreichischen Institutionen nicht an. Am 17.01.
fand im Innenministerium eine Informationsveranstaltung für Beamte zu diesem Phänomen statt. Seit Mitte
2014 treten in Österreich staatsfeindliche Verbindungen auf, deren Anhänger den österreichischen
Staat, seine Verfassung und seine Institutionen nicht anerkennen. Sie bezeichnen sich als "Freeman",
"souveräne Bürger", "Terranier", "Reichsbürger" und geben ihren Verbindungen
Namen, wie "Verfassungsgebende Versammlung" (VGV) oder "Staatenbund Österreich". Regierungsvertreter,
öffentlich Bedienstete, aber auch Privatpersonen haben bereits Anklageschriften oder Urteile von fiktiven
Gerichtshöfen erhalten, in denen hohe Geldbeträge gefordert werden.
"Diese Personen versuchen die staatlichen Strukturen zu erschüttern und zu lähmen. Sie nützen
Sozialleistungen aus, lehnen aber alle damit einhergehenden Verpflichtungen ab – auf Kosten der restlichen Bevölkerung.
Der Rechtsstaat kann nicht hinnehmen, dass manche sich über ihn stellen wollen. Man muss diesem Denken umgehend
und entschieden entgegentreten, um vor allem die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Dort wo Radikalisierung
und Staatsfeindlichkeit entstehen, werden wir daher entschieden Maßnahmen setzen", sagte Innenminister
Mag. Wolfgang Sobotka bei einer Info-Veranstaltung für Bedienstete des Innen- und Justizresorts, für
Vertreter der Finanzprokuratur, der Zivilschutzverbände, des Gemeindebundes und des Städtebundes, sowie
Landesamtsdirektoren und Bezirkshauptleute am 17. Jänner 2017 im Innenministerium.
Derzeit sind mehr als 1.100 Aktivisten in Österreich namentlich bekannt. "Man darf staatsfeindliche Verbindungen
nicht verharmlosen. Sie lehnen jegliche behördliche Maßnahmen ab. Das Wesen eines Rechtsstaates besteht
aber im ausgewogenen Verhältnis von Pflichten auf der einen und Rechten auf der anderen Seite. Wer den Staat
und die Pflichten der Staatsbürger verweigert, verhindert damit auch, dass der Staat seiner Aufgabe, die Rechte
der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen, nachkommen kann", sagte der Generaldirektor für die
öffentliche Sicherheit, Mag. Mag. Konrad Kogler.
Einige Verbindungen berufen sich in ihren Handlungen darauf, dass sie die Eigenstaatlichkeit Österreichs nicht
anerkennen, weil ihrer Meinung nach das "Deutsche Reich" weiterhin Bestand habe und daher alle nach 1945
beschlossenen Gesetze ungültig seien. Andere Gruppen berufen sich auf die alleinige Akzeptanz des Naturrechts
und der universellen Menschenrechte, die durch staatliches Handeln und die Anwendung positiven Rechts willkürlich
und rechtswidrig verletzt werden. In einigen Fällen gingen Anhänger von staatsfeindlichen Verbindungen
mit Drohungen, Nötigungen oder Gewalt gegen staatliche Organe vor.
Parallel zu österreichischen Behörden bauen die staatsfeindlichen Verbindungen eigene "Regulierungs-
bzw. Ordnungssysteme" auf, samt Sanktions- und Vollzugsmaßnahmen. Ihre Pendants zur staatlichen Judikative
sind sogenannte "Internationale Gerichtshöfe", jene zur Exekutive sogenannte "Sheriffs",
die sich mit selbst ausgestellten Ausweisen zu legitimieren versuchen.
Die Aktivitäten gehen so weit, dass staatliche Akteure oder Privatpersonen, meist ohne ihr Wissen, in "Verhandlungen"
solcher fiktiver Gerichte zu hohen "Geldstrafen" verurteilt werden. Diese Strafen werden dann in ein
US-Schuldenregister eingetragen und über in Malta ansässige Inkassobüros einzutreiben versucht.
Sektionschef Mag. Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Bundesministerium für Justiz, kündigte
die Schaffung einer eigenen rechtlichen Bestimmung gegenüber Gründern und Anhängern staatsfeindlicher
Verbindungen an. "Die Zahl von nunmehr 1.100 Anhängern zeigt, wie dringend es ist, diese Verbindungen
aktiv zu bekämpfen." Das Justizministerium setzt dabei auf die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften,
den Schutz der Bediensteten und die Schaffung neuen Rechts. Der Strafrahmen soll zwei Jahre betragen.
Hinweise nehmen die Polizeidienststellen, die Landesämter für Verfassungsschutz in den Landespolizeidirektionen
und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung entgegen.
Um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren zu können, kann jedermann auch selbstständig tätig
werden. Auf der Website https://fortress.wa.gov/dol/ucc/
können Einträge im US-Schuldenregister "UCC" abgefragt werden. Sollte ein ungerechtfertigter
Eintrag vorhanden sein, kann ein Löschungsantrag per E-Mail an die Adresse ucc@dol.wa.gov gesendet werden.
Bislang wurden solche Anträge anstandslos akzeptiert und die Einträge gelöscht.
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