„Transparenzpaket“ legt rechtliche und organisatorische Basis
Salzburg (stadt) - „Wir bändigen das Amtsgeheimnis“ – das ist das Motto von Bürgermeister Heinz
Schaden und Magistratsdirektor Martin Floss für das „Transparenzpaket“, das kommende Woche in Stadtsenat und
Gemeinderat behandelt wird. „Wir legen damit die rechtliche Basis, um künftig Beschlüsse und zum Teil
auch Amtsberichte publizieren zu können und gleichzeitig sensible personenbezogene Daten geschützt bleiben“,
präzisiert Magistratsdirektor Martin Floss. Installiert wird gleichzeitig auch eine digitale Arbeitsumgebung
für die MandatarInnen des Gemeinderats.
Das Arbeitsübereinkommen für die laufende Funktionsperiode des Gemeinderats enthält die grundsätzliche
Festlegung, die Handlungsfelder Transparenz und Digitalisierung voranzutreiben. Offen ist bisher hingegen noch
der Bereich „Darstellung der Arbeit von Gemeinderat, Stadtsenat und Ausschüssen im Internet“ durch Veröffentlichung
der Beschlüsse samt Erledigungs-Information. Hier ging die Magistratsdirektion ursprünglich von klaren
Vorgaben im „Transparenzpaket“ (später: Informationsfreiheits-Gesetz) des Bundes aus.
Nachdem sich dieses Vorhaben verzögert hat und ein abschließendes Ergebnis nicht absehbar war, hat die
Stadtverwaltung eigene Regeln für diese Materie entwickelt. Dabei war zwischen dem Wunsch und dem Anspruch
auf Wahrung der Privatsphäre einerseits und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit abzuwägen.
Das „Transparenzpaket“, das nun zur Beschlussfassung vorliegt, trägt dem Rechnung. Klare Regeln samt einer
Checkliste werden die Dienststellen des Magistrats bei der Umsetzung unterstützen. „Denn wir wollten unbedingt
großen zusätzlichen Aufwand durch datenschutzrechtliche Prüfungen im Einzelfall vermeiden“, erklärt
Magistratsdirektor Martin Floss.
Im Detail werden künftig Amtsberichte klar strukturiert. So werden sensible personenbezogene Daten, Sachinformationen
und Infos zum Erledigungsstand sauber getrennt. Damit ist sichergestellt, dass die Veröffentlichung im Internet
konform zum Datenschutzrecht erfolgen kann.
Die technische Umgebung für das Projekt bildet ein „Ratsinformationssystem“ nach dem Muster deutscher Städte,
welches dem Stadtsenat im Frühsommer 2016 zur Grundsatzinformation präsentiert worden ist. Dieses System
bildet wie beabsichtigt die kommunalpolitische Arbeit im Internet ab und ist zugleich auch digitale Arbeitsumgebung
für die MandatarInnen. Abgestimmte Zugriffsberechtigungen stellen einerseits den Schutz personenbezogener
Daten in der veröffentlichten Version als auch die umfassende Information für die politischen Entscheidungsträger
sicher.
Dieses System wird nach Inkrafttreten des Transparenz-Pakets zunächst in einer Teststellung erprobt und die
AutorInnen von Amtsberichten eingeschult. Nach (positivem) Abschluss dieses Tests werden die nötigen Schnittstellen
zur digitalen Aktenverwaltung des Magistrats programmiert und installiert. Parallel dazu werden gegebenenfalls
nötige rechtliche Anpassungen in den Geschäftsordnungen von Gemeinderat und Magistrat umgesetzt. Endgültig
in Betrieb gehen kann das Projekt Anfang 2018. „Insgesamt betreten wir mit diesem Vorhaben aber Neuland – rechtlich
und organisatorisch. Wir sind durchaus darauf gefasst, im Lauf der konkreten Realisierung noch an der einen oder
anderen Stellschraube des Konzepts drehen zu müssen. Dafür ist uns der Kontakt mit den Praktikern im
Haus, den NutzerInnen in der Politik und der digitalen Community wichtig“, stellen Martin Floss und Heinz Schaden
klar.
Die Stadt Salzburg setzt unter der Dachmarke „Salzburg macht auf“ seit Jahren auf Informationsarbeit, Service und
Datenfreigabe auf digitalen Kanälen: Wichtige Meilensteine waren etwa die rechtliche Absicherung des Projekts
Gemeinderats-livestream, Aufbau eines OGD-Portals zur Bereitstellung von Datenbeständen für die digitale
community in maschinenlesbarer Form, der Subventionschecker, die konsequente Nutzung sozialer Medien in der Öffentlichkeitsarbeit
oder der Ausbau des Netzes von Gratis-WLan-Hotspots („digitaler Komfort“).
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