Änderungen im Sozialversicherungsrecht, S-V-Antrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge
Wien (pk) - Die Regierung hat dem Nationalrat unter dem Titel Sozialversicherungs- Änderungsgesetz
2017 ein Gesetzespaket mit diversen Änderungen im Sozialversicherungs- recht vorgelegt. Außerdem liegen
zum Themenkomplex Sozialversicherung ein Antrag der Grünen und ein Antrag der NEOS vor, die auf ein Ende der
Mehrfachversicherung bzw. auf einen Personal-Aufnahmestopp für Sozialversicherungsträger abzielen. Um
Anpassungen an das ab 1. März 2017 geltende Kinderbetreuungsgeld Neu geht es bei einem SPÖ-ÖVP-Antrag
auf Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes und des Landarbeitsgesetzes.
Verjährungsfrist für Arbeitslosengeld, Entlastung für Leiharbeitsfirmen
Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 werden Änderungen im ASVG, im Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
im Allgemeinen Pensionsgesetz, im Arbeitslosenversicherungsgesetz und im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
vorgenommen ( 1474 d.B.). Dabei geht es unter anderem um die Ausweitung des erst vor kurzem eingeführten Rechtsanspruchs
auf Umschulungen bzw. andere Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation bei (drohender) Invalidität auf
Personen, die die Voraussetzungen für den Bezug von Rehabilitationsgeld erfüllen. Außerdem wird
eine klare gesetzliche Grundlage für "Medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation" (MBOR), also
die Ausrichtung von Reha-Maßnahmen auf spezifische Job-Anforderungen bzw. die Arbeitswelt insgesamt, geschaffen.
Das kann etwa auch Trainings zur Stressbewältigung oder zur Konfliktlösung umfassen.
Im Arbeitslosenversicherungsgesetz werden klare Verjährungsregelungen eingeführt. Demnach können
BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe künftig nur noch innerhalb von drei Jahren eine Neuberechnung
ihrer Ansprüche verlangen. Auch für etwaige Rückforderungen zu hoher Leistungen durch das AMS gilt
diese Frist. Außerdem haben Arbeitslose nur noch dann die Möglichkeit, eine zuerkannte Leistung auf
dem Rechtsweg zu beeinspruchen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der entsprechenden Mitteilung
einen Bescheid verlangen.
Vorrangig in Zusammenhang mit der Neufeststellung der Einheitswerte von landwirtschaftlichen Betrieben stehen die
vorgesehenen Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung
von Härtefällen, etwa was die Aufrechterhaltung der Pflichtversicherung, die Umwandlung einer Invaliditätspension
in eine Teilpension oder die Berücksichtigung von Agrarförderungen bei Bezug einer Ausgleichszulage betrifft.
Eine vorübergehende Entlastung von Lohnnebenkosten sieht das Gesetzespaket für Leiharbeitsfirmen vor.
Ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen werden ab dem zweiten Quartal
2017 zwei Jahre lang von 0,8% auf 0,35% gesenkt. Begründet wird das mit den finanziellen Reserven des Fonds.
Neu geschaffen wird schließlich eine Richtlinienkompetenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
im Bereich Gesundheitsprävention. Konkret geht um Frühintervention. Bei längeren Krankenständen
sollen Versicherte seitens der Krankenversicherungsträger zu einem Gespräch eingeladen werden, um über
bestehende Angebote zur Erhaltung oder Wiedererlangung des Gesundheitszustandes zu informieren.
Grüne fordern Ende der mehrfachen Pflichtversicherung
Auch die Grünen haben zum Sozialversicherungsrecht einen Antrag vorgelegt ( 1968/A(E)). Geht es nach Abgeordneter
Judith Schwentner sollen Mehrfachversicherungen im Bereich der Pflichtversicherung bald der Vergangenheit angehören.
Wer mehrere Jobs ausübt, soll sämtliche Beiträge an jenen Versicherungsträger leisten, der
für seine Haupteinkommensquelle zuständig ist. Begründet wird die Initiative mit der zunehmenden
Zahl von Mehrfachversicherungen und daraus resultierenden Problemen. Auf mittlere Sicht peilt Schwentner ein einheitliches
Sozialversicherungssystem in Österreich für alle mit nur einer Krankenversicherung, einer Pensionsversicherung
und einer Unfallversicherung an.
NEOS urgieren Aufnahmestopp bei Sozialversicherungsträgern
Ein enormes Einsparungspotenzial bei den Sozialversicherungsträgern sehen die NEOS. Mangels Konkurrenz und
Kostendruck würden notwendige Reformen jedoch nicht umgesetzt, kritisiert Abgeordneter Gerald Loacker. Abhilfe
schaffen könnte ihm zufolge ein Aufnahmestopp, insbesondere in den Bereichen Verwaltung und Verrechnung sollen
keine neuen MitarbeiterInnen mehr eingestellt werden dürfen ( 1972/A(E)). Loacker hält einen solchen
Schritt auch im Hinblick auf die angestrebte Fusion von Sozialversicherungsträgern für essentiell, um
tatsächlich Effizienzsteigerungen erzielen zu können.
Kindergeldkonto erfordert Anpassung bei betrieblichen Pensionskassen
Anlass für eine von SPÖ und ÖVP gemeinsam beantragte Änderung des Betrieblichen Mitarbeiter-
und Selbständigenvorsorgegesetzes und des Landarbeitsgesetzes ist die Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos
mit 1. März 2017 ( 2003/A). Für Geburten nach diesem Zeitraum kann Kinderbetreuungsgeld in flexibler
Höhe bezogen werden, abhängig von der Bezugsdauer. Das soll nun auch bei jenen Beiträgen berücksichtigt
werden, die der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) während des Kindergeldbezugs ersatzweise für Arbeitgeber
an die jeweilige betriebliche Pensionskasse leistet. Die Beitragsleistung von 1,53% knüpft demnach künftig
am konkret bezogenen Tagesbetrag des Kinderbetreuungsgelds an. Zudem sind in beiden Gesetzen legistische Anpassungen
vorgesehen. Alles in allem gehen SPÖ und ÖVP von Kostenneutralität gegenüber den derzeitigen
Bestimmungen aus.
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