Dringliche Anfrage der Grünen nach 562.000 Unterschriften für Volksbegehren
Wien (pk) – Die Debatte über CETA, TTIP und TISA geht in die nächste Runde. Nachdem das gegen
die drei Freihandelsabkommen gerichtete Volksbegehren von mehr als 562.000 Wahlberechtigten unterzeichnet worden
war, appellierten die Grünen in der eutigen Nationalratssitzung vom 01.02. an die Bundesregierung, die UnterstützerInnen,
aber auch die kritischen Kräfte im Parlament nicht zu übergehen. In einer an Bundeskanzler Christian
Kern adressierten Dringlichen Anfrage sprach Werner Kogler von nach wie vor bestehenden Kritikpunkten und Ungereimtheiten
– von den Schiedsgerichten über die Transparenz der Verhandlungen bis hin zu den Bereichen Lebensmittelsicherheit
und Gentechnikfreiheit – und warf der Regierung vor, trotz ablehnender Stellungnahmen seitens der Bundesländer
und einer kritischen Entschließung des Nationalrats dem Freihandelsabkommen mit Kanada zugestimmt zu haben.
Die Grünen fordern nun eine Neuverhandlung, um CETA die "Giftzähne" zu ziehen.
Staatssekretärin Muna Duzdar, die den erkrankten Bundeskanzler vertrat, meinte hingegen, Österreich habe
in einer rechtsverbindlichen Zusatzerklärung wichtige Verbesserungen erreicht, die Zustimmung sei daher richtig
gewesen. Ähnlich sahen dies auch SPÖ, ÖVP und die NEOS, während sich FPÖ und Team Stronach
der Kritik der Grünen anschlossen und die Freihandelsabkommen in der vorliegenden Form ablehnten.
Kogler will CETA die "Giftzähne" ziehen
Die Bundesregierung habe sich über die bindende Stellungnahme und die Entschließung des Nationalrats
hinweggesetzt und damit einen Verfassungsbruch begangen, stellte Werner Kogler (G) fest. Der Europasprecher der
Grünen sieht seine Vorbehalte auch durch die abgeänderte Fassung von CETA nicht ausgeräumt und gab
zu bedenken, es gebe nach wie vor die Möglichkeit von Schiedsgerichtsverfahren gegen Staaten, auch sei das
Vorsorgeprinzip im Vertrag nicht abgesichert. Österreich hätte mit einer Ablehnung die Chance gehabt,
eine vorläufige Anwendung des Abkommens zu verhindern. Das Volksbegehren interpretierte Kogler als "Vorlage"
für die Regierung, wobei er den Bundeskanzler aufforderte, CETA abzulehnen und auf einen Neustart der Verhandlungen
hinzuwirken, um dem Vertrag die "Giftzähne" zu ziehen.
Duzdar: Rechtsverbindliche Zusatzerklärung bringt zahlreiche Verbesserungen
Österreich habe wichtige Verbesserungen bei CETA durchgesetzt, es sei daher richtig gewesen, dem Verhandlungserfolg
zuzustimmen, betonte Staatssekretärin Muna Duzdar. Die rechtlich verbindliche Zusatzerklärung sichere
nun die öffentlichen Dienstleistungen ab und stelle zudem klar, dass ausländische Investoren nicht besser
gestellt werden als inländische. Auch enthalte der abgeänderte Vertragstext ein Bekenntnis zu einem multilateralen
Handelsgerichtshof, die vorläufige Anwendung von CETA erstrecke sich überdies nicht auf den Investitionsschutz.
Was TTIP betrifft, steht für Duzdar fest, dass es auf Basis des bestehenden Verhandlungsmandats keine Zustimmung
Österreichs geben werde, zumal noch wesentliche kritische Fragen wie etwa der Investitionsschutz, die regulatorische
Zusammenarbeit, die öffentlichen Dienstleistungen und das Vorsorgeprinzip nicht gelöst seien. Für
Duzdar geht es nun vor allem darum, die Lehren aus CETA und TTIP zu ziehen und bei Verhandlungen über Handelsabkommen
für mehr Transparenz, einen breiteren Diskussionsprozess und eine stärkere Einbindung der nationalen
Parlamente zu sorgen. Außer Streit stehe dabei, dass Standards bei Arbeitnehmerrechten, Konsumentenschutz
und Umweltschutz jedenfalls nach oben entwickelt werden müssen. Zu TISA bekräftigte Duzdar, der Versuch,
über internationale Abkommen eine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen zu erreichen, werde von
Österreich abgelehnt.
Glawischnig: Regierung hat gegen den Auftrag des Parlaments verstoßen
Die Bundesregierung habe in der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit gegen den rechtlich verbindlichen Auftrag des
Nationalrats verstoßen, untermauerte Eva Glawischnig-Piesczek (G) den zentralen Vorwurf ihrer Fraktion. Schiedsgerichtsverfahren
gebe es nach wie vor, es gehe nicht an, so zu tun, als wäre dies alles wegverhandelt, betonte sie und kritisierte
überdies, dass der Zusatztext zu CETA nicht einsehbar sei. Die Beantwortung durch die Staatssekretärin
qualifizierte die Klubobfrau der Grünen als "Ohrfeige" für die UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens,
seien darin doch zahlreiche Widersprüche enthalten. Bestätigt in ihrer Kritik fühlte sich Glawischnig
auch durch die Ablehnung von CETA seitens der SPÖ-Abgeordneten im EU-Parlament.
Matznetter: CETA-Zusatztext ist rechtsverbindlich
Christoph Matznetter (S) warf den Grünen Polemik vor und bekräftigte, der Zusatztext zu CETA sei eine
rechtsverbindliche Erklärung. Es gebe daher keine Schiedsgerichte mehr, auch seien im Gegensatz zu den Behauptungen
der Grünen das Regulierungsrecht und die Daseinsvorsorge abgesichert. Den Kampf habe man noch nicht gewonnen,
Bundeskanzler Kern sei es aber gelungen, wichtige Verbesserungen durchzusetzen. "Wir wollen am Ende ein gutes
Abkommen, sonst gibt es keine Ratifikation," steckte Matznetter den Kurs seiner Fraktion in Sachen CETA ab.
Winzig: CETA ist gut verhandeltes Abkommen
Die Regierung habe rechtskonform gehandelt, steht für Angelika Winzig (V) fest. Die ÖVP-Mandatarin warf
den Proponenten des Volksbegehens Fehlinformation vor und bemängelte zudem, die Initiative vermenge drei Abkommen,
von denen zwei ohnehin unrealistisch seien. Winzig wies auf die große Bedeutung des Freihandels für
ein exportorientiertes Land wie Österreich hin und betonte, CETA sei ein gut verhandeltes Abkommen, nun gelte
es, die daraus ergebenden Chancen zu nutzen.
Kassegger: CETA und TTIP sind Mogelpackungen
Axel Kassegger (F) bekannte sich grundsätzlich zum Freihandel, gab aber zu bedenken, CETA und TTIP seien Mogelpackungen,
wo Freihandel draufsteht, aber ganz andere Dinge enthalten sind. Kritisch sieht der FPÖ-Abgeordnete vor allem
die regulatorische Zusammenarbeit, die seiner Meinung nach an den Parlamenten vorbeigeht. Ein klares Nein seiner
Fraktion deponierte er auch zu den Schiedsgerichten und zu den Herkunftsbestimmungen.
Gamon: Nur Freihandel sichert den Wohlstand
Nur durch Freihandel werde es möglich sein, unseren Wohlstand zu erhalten, meinte Claudia Angela Gamon (N)
an die Adresse der CETA-Gegner gerichtet. Sämtliche inhaltliche Bedenken gegen das Abkommen sieht die NEOS-Mandatarin
als ausgeräumt. So sei durch die Zusatzerklärung sichergestellt, dass das Vorsorgeprinzip nicht ausgehebelt
werden könne, Schiedsgerichte wiederum gebe es nicht mehr, dafür komme ein transparent funktionierendes
Handelsgericht. Die Kritiker seien aber offensichtlich gar nicht an Verbesserungen und Fortschritten interessiert.
Den Grünen warf Gamon vor, mit ihrer Argumentation auf einer Linie mit Donald Trump zu liegen. Populismus
bleibe Populismus, egal aus welcher politischer Richtung er komme.
Dietrich will Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen
Waltraud Dietrich (T) wertet das Volksbegehren als Auftrag, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen. Die
Menschen hätten das Gefühl, die EU fahre über sie drüber und agiere intransparent. Der Widerstand
gegen CETA, aber auch die Brexit-Entscheidung sei nichts anderes als eine Reaktion auf die Arroganz der Politiker.
Für Dietrich geht es nun vor allem darum, CETA die "Giftzähne" zu ziehen, um einen Freihandel
auf Augenhöhe zu ermöglichen. So dürfe es keinesfalls zu einer vorläufigen Anwendung und zur
Einengung der Parlamente kommen. Die Schiedsgerichte müssten aus dem Abkommen herausgenommen werden, auch
sollte es eine Austrittsmöglichkeit für die Staaten geben.
Grüne befürchten Probleme für nachhaltige Landwirtschaft
Wolfgang Pirklhuber (G) erinnerte an die Ergebnisse einer parlamentarische Enquete, die gezeigt hätten, dass
es bei Abkommen wie CETA und TTIP weniger um Fragen des Handels als vielmehr von Regulierung bzw. Deregulierung
gehe. Die BürgerInnen und NGOs beschäftige die Frage, wer diese Prozesse kontrolliert. Diese Sorge sei
der Kern des Volksbegehrens. Für Pirklhuber ist nicht nur der politische Umgang mit CETA höchst fragwürdig,
das Abkommen enthalte zudem keine Perspektiven für die nachhaltige Landwirtschaft in Europa, beinhalte unzureichende
Kennzeichnungspflichten und sei zudem in Fragen der Gentechnik eine trojanisches Pferd.
Auch Christiane Brunner (G) sah in der Kritik an den Freihandelsabkommen die Sorge, dass man die Kontrolle über
die Rahmenbedingungen aus der Hand geben könnte. Das österreichische Parlament habe aus diesem Grund
drei wichtige Forderungen an den Abschluss von CETA gestellt: Ablehnung der Schiedsgerichte, Erhaltung des Vorsorgeprinzips
und das Absehen von einer vorläufigen Anwendung. Die größte Chance für die Exportwirtschaft
biete die Förderung umweltfreundlicher Technologien und eine konsequente Umsetzung des Pariser Klimavertrags,
betonte Brunner.
SPÖ: Schwächen von CETA müssen behoben werden
Die Sorgen über die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen seien derzeit groß, räumte Christine
Muttonen (S) ein. Die Antwort müsse eine starke und einige EU sein, die ihre Grundsätze von fairem Handel
und hohen Sozial- und Umweltstandards durchsetzen kann. Kanada sei ein verlässlicher Partner, doch gebe es
bei CETA einige Schwächen, etwa bei der Ausgestaltung der Schiedsgerichte. Wichtig sei daher, auf eine Weiterentwicklung
zu drängen und Nachbesserungen zu erreichen. Völlige Abschottung könne für ein kleines Land
wie Österreich aber nicht der Weg sein.
Die Diskussion um die Freihandelsabkommen sei aufgrund der Sorge entstanden, dass sie die hohen Standards der Daseinsvorsorge
gefährden könnten, sagte Katharina Kucharowits (S). Auch die Intransparenz der Verhandlungen habe viele
empört und politischen Widerstand ausgelöst. Transparenz müsse für die EU-Kommission auch
bei der Verhandlung andere Abkommen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Das Volksbegehren zu CETA und
TTIP sei ein großer demokratischer Erfolg und das Parlament werde sich ernsthaft damit auseinandersetzen,
sagte Kucharowits.
An der heftigen Diskussion über die Freihandelsabkommen sei nicht zuletzt das Vorgehen der EU-Kommission schuld,
meinte Hannes Weninger (S). Man habe zuerst Kritik unter Hinweis darauf, dass CETA noch nicht ausverhandelt sei,
abgewehrt und am Ende festgestellt, dass nun keine Änderungen mehr möglich seien. In seiner derzeitigen
Form halte die SPÖ jedenfalls CETA für nicht ratifizierbar.
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ÖVP: CETA ist gut verhandeltes Abkommen und eröffnet Exportchancen
Österreich müsse wirtschaftlich an der Spitze bleiben, wenn es seinen Wohlstand bewahren wollte, sagte
Hermann Schultes (V). CETA sei ein gut verhandeltes Abkommen und ein wichtiger Beitrag zu einem fairen Handel.
Einige der Kritiker von CETA handelten hingegen aus höchst fragwürdigen Motiven. Im Sinne der Demokratie
solle man sehr vorsichtig sein, wie man das Instrument Volksbegehren einsetze und nicht versuchen, Meinungen zu
manipulieren.
Beatrix Karl (V) hielt die in der Dringlichen Anfrage der Grünen formulierten Befürchtungen durchwegs
für nicht gerechtfertigt. Es seien wesentliche Verbesserungen im Vertragstext von CETA erreicht worden, argumentierte
sie. Das Vorsorgeprinzip könne durch einen internationalen Vertrag wie CETA nicht aufgehoben werden, denn
dieses sei im Primärrecht verankert. Ausgeschlossen ist aus ihrer Sicht auch, dass Freihandelsabkommen benützt
werden können, um beispielsweise Sozial- und Umweltstandards herabzusetzen.
Die Vermischung von CETA und TTIP, die Teile der Opposition vornehmen, sei nicht zulässig, betonte Kathrin
Nachbaur (V). CETA enthalte klare Kennzeichnungspflichten und sei transparent verhandelt worden. Sie sehe durchaus
Chancen für qualitativ hochwertige österreichische Produkte auf dem kanadischen Markt, besonders für
Klein- und Mittelbetriebe, die vom Wegfall der Zollschranken profitieren könnten.
FPÖ fordert verbindliche Volksabstimmung über Abschluss von CETA
Johannes Hübner (F) stellte die Frage, ob den Unterstützern von CETA dessen weitreichende Bedeutung überhaupt
bewusst sei. Eine Unterzeichnung von CETA wäre ein so tiefer Eingriff in unsere Rechtstradition, dass es unbedingt
einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden müsse, meinte er. Hübner unterstrich diese Forderung
mit einem Entschließungsantrag. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.
Wolfgang Klinger (F) übte grundsätzliche Kritik an der Entwicklung der EU. Vom gemeinsamen Markt hätten
vor allem Großunternehmen profitiert, nicht Klein- und Mittelbetriebe. Dieselben Befürchtungen habe
er in Hinblick auf die Freihandelsabkommen. Sein Fraktionskollege Peter Wurm erinnerte daran, dass seine Partei
als erste mit Kritik gegen CETA und TTIP aufgetreten sei und das Vorgehen der EU in dieser Frage problematisiert
habe.
Die Befürworter von CETA könnten keine Argumente liefern, wozu man neue Freihandelsabkommen brauche,
befand Barbara Rosenkranz (F). Der Widerstand richte sich gegen die Intransparenz des Abkommens und dagegen, dass
hier Regelungen mit weitreichenden Folgen beschlossen werden sollen. Ein Beispiel dafür ist aus ihrer Sicht
die regulatorische Zusammenarbeit zwischen Staaten, die immer weiter ausgebaut werden soll. Dieses Prinzip enthalte
die Gefahr, dass es Lobbyisten Einfluss auf die Gesetzgebung eines anderen Staates ermöglicht.
NEOS sehen in Freihandelsabkommen Vorteile für KMU
Eine Reihe von Handelsabkommen sei beschlossen worden, ohne dass die Grünen mehr Transparenz gefordert
hätten, kritisierte Josef Schellhorn (N) die Gegner des Freihandelsabkommens. Hinter der Ablehnung von CETA
und TTIP steht aus seiner Sicht ein ideologisch motivierter, populistischer Antiamerikanismus. CETA bringe vor
allem klein- und mittelständischen Unternehmen Vorteile. Mehr Wettbewerb und Entfall von Handelshemmnissen
trage dazu bei, dass sich Qualität durchsetzen könne.
An die unberechtigten Warnungen vor dem EU-Beitritt Österreichs fühlte sich Gerald Loacker (N) bei der
Kritik an den Freihandelsabkommen erinnert. Das System der Schiedsgerichte habe sich bewährt, von ihnen profitierten
vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die sich keine großen Rechtsabteilungen leisten können. Er verstehe
nicht, was die Grünen bewege, so vehement gegen Kanada, das eine moderne Politik betreibe, aufzutreten. Die
Ablehnung von CETA seitens der Freiheitlichen verwundere ihn hingegen nicht, denn diese würden eine protektionistische
Politik betreiben.
Team Stronach zweifelt an Notwendigkeit von CETA
Zwischen Europa, den USA und Kanada bestehe bereits ein Freihandelssystem, erklärte Ulrike Weigerstorfer (T).
Bei den Abkommen gehe es also vorwiegend um andere Fragen, das habe die österreichische Bevölkerung gut
begriffen. Anders als die SPÖ es darstelle, seien keine Verbesserungen bei CETA erreicht worden, die Kritik
an fragwürdigen Punkten des Abkommens bleibe daher aufrecht.
Auch die größten Unterstützer von CETA und TTIP müssten zugeben, dass die Wachstumseffekte
der Abkommen gering seien, meinte Leopold Steinbichler (T). Die Herausforderung seien daher nicht neue Freihandelsabkommen,
sondern die Frage einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion. Kein Verständnis habe er daher für
die Unterstützung von CETA seitens der ÖVP, denn die Globalisierung der Nahrungsmittelproduktion gehe
zu Lasten der heimischen Landwirtschaft.
Robert Lugar (T) sprach die so genannte "grüne Gentechnik" an, auf die man in den USA setze. Im
Unterschied zu Europa gelte dort nicht das Vorsorgeprinzip, wonach jemand, der ein Produkt in Verkehr bringt, nachweisen
muss, dass dieses nicht schädlich ist. Lobbyisten in den USA hätten Interesse daran, es auszuhebeln,
und die Freihandelsabkommen böten dafür eine Handhabe. Das sei strikt abzulehnen.
Für die Freihandelsabkommen werde immer mit dem Argument der Schaffung von Arbeitsplätzen geworben, sagte
Rupert Doppler (o.F.). Bereits der EU-Beitritt habe jedoch gezeigt, dass der Binnenmarkt zum Ende vieler kleiner
Unternehmen geführt habe. Er befürchte, dass die geplanten Freihandelsabkommen eine ähnliche Entwicklung
in Gang setzen.
Volksbegehren wird vom Nationalrat beraten
Nach der Verlautbarung des endgültigen Ergebnisses am 1. März durch die Bundeswahlbehörde wird das
Volksbegehren dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt und in weiterer Folge von der Präsidentin dem fachlich
zuständigen Ausschuss zugewiesen. Die Vorberatung im Ausschuss hat innerhalb eines Monats nach der Zuweisung
zu beginnen. Nach weiteren vier Monaten ist dem Nationalrat ein Bericht über das Ergebnis der Beratungen zu
erstatten. Danach wird das Volksbegehren im Plenum des Nationalrats beraten.
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