Mitterlehner: Moderne Gewerbeordnung erleichtert
 das Wirtschaften und beschleunigt Verfahren

 

erstellt am
01. 02. 17
13:00 MEZ

Für Unternehmen wird es einfacher und günstiger - Alle Gewerbeanmeldungen werden kostenlos, Nebenrechte erweitert - Schnellere und einfachere Verfahren im Betriebsanlagenrecht
Wien (bmwfw) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am 01.02. eine umfangreiche Reform der Gewerbeordnung beschlossen. "Die Gewerbeordnung wird praxisnah modernisiert, um das Wirtschaften zu erleichtern und die Qualität des Standorts Österreich zu sichern. Für unsere Betriebe wird es damit einfacher und günstiger. Viele Behördenverfahren werden beschleunigt und vereinfacht", sagt Mitterlehner. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet die Entrümpelung des Betriebsanlagenrechts. "Damit erleichtern wir den unternehmerischen Alltag und beseitigen viele bürokratische Hürden", bekräftigt Mitterlehner. Alle Gewerbeanmeldungen werden kostenlos bzw. von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit. Aufgrund der zuletzt rund 80.000 Anmeldungen im Jahr sparen sich die Unternehmen über zehn Millionen Euro pro Jahr. Die freien Gewerbe werden erweitert, indem die Teilgewerbe-Verordnung aufgehoben wird: 19 von 21 bisher reglementierten Teil-Gewerben werden zu freien Gewerben.

Nebenrechte werden deutlich erweitert
Der gewerberechtliche Umfang der Nebenrechte wird deutlich erweitert. Das bisherige Nebenrecht, in wirtschaftlich sinnvoller Ergänzung zur eigenen Leistung auch in geringem Umfang Leistungen aus anderen Gewerben erbringen zu können, hat sich als zu eng erwiesen. Daher wird die Bindung an einen geringen Umfang aufgegeben. Zusätzlich soll ein bestimmter Anteil der gesamten erbrachten Auftragstätigkeit aus ergänzend erbrachten Tätigkeiten bestehen dürfen - insgesamt 30 Prozent, wobei aus reglementierten Tätigkeiten stammende Nebenrechte mit 15 Prozent limitiert sind.

Diese Regelung sieht vor, dass die Ausübung der Nebenrechte zeitlich nahe mit dem Hauptauftrag zu erbringen ist. Dementsprechend darf zum Beispiel ein Tischler, der eine Küche baut, auch Fliesen darin verlegen, wenn das vor der Abnahme beauftragt wurde. Ein Spediteur, der den Umzug für einen Kunden durchführt, darf in diesem Rahmen auch anbieten, ausgeschlagene Ecken in den Wänden zu verspachteln. Ein Trockenausbauer, der eine neue Decke legt, darf sie auch ausmalen, Leuchtspots einsetzen und mit der Elektroinstallation verbinden.

Reform des Anlagenrechts beschleunigt und vereinfacht Verfahren
Auf Initiative Mitterlehners wird das Betriebsanlagenrecht modernisiert und entschlackt. Hier kommt ein One-Stop-Shop Prinzip nach dem Motto ein Verfahren, ein Bescheid. So erfolgen etwa naturschutz- oder gewerberechtliche Genehmigung künftig aus einer Hand. "Das vermeidet widersprüchliche Auflagen und reduziert die Verfahrensdauer", so Mitterlehner. Zudem können Bezirkshauptmannschaften Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential schneller genehmigen. Das hilft zum Beispiel Kaffee- und Gasthäusern, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleinen Hotelbetrieben. "Wir rechnen damit, dass durch diesen Schritt bis zu 50 Prozent aller Betriebsanlagenverfahren als vereinfachtes Verfahren geführt werden. Bisher waren es nur 20 Prozent", sagt Mitterlehner.

Ebenfalls reduziert werden Einreichunterlagen. Die Vorlage des Nachbarverzeichnisses entfällt, was Unternehmern jährlich 60.000 Grundbuchabfragen erspart. Zudem werden bestimmte Anzeigepflichten bei Behörden gestrichen, etwa beim Tausch von einer alten zu einer gleichartigen neuen Maschine, bei emissionsneutralen Änderungen der Betriebsanlage oder auch bei kulturellen und sportlichen Großereignissen. Zudem kommt eine Wahlmöglichkeit bei der Bestellung von Sachverständigen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.

Die Entscheidungsfristen für Behörden werden gesetzlich verkürzt. Bescheide müssen spätestens innerhalb von vier Monaten (statt bisher sechs) nach Einlangen des vollständigen Anbringens erlassen werden. Die Entscheidungsfrist im so genannten vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von drei auf zwei Monate verkürzt. "Das bringt eine Beschleunigung von Verfahren", so Mitterlehner. Neu ist ein bundesweites Monitoring der Verfahrensdauern im gewerblichen Betriebsanlagenrecht. Die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht, um mehr Transparenz und einen besseren Überblick zu schaffen.

Zudem fallen bloß vorübergehende Tätigkeiten nicht mehr unter das Betriebsanlagenrecht. Eine Erleichterung ist das vor allem für Gastgewerbetreibende, denen es ohne eigene Betriebsanlagengenehmigung ermöglicht wird, außerhalb ihrer gewerblichen Betriebsanlage tätig zu werden, etwa bei einem von ihnen veranstalteten Zeltfest. Genauso werden Veranstaltungen eines Gastgewerbetreibenden zum Beispiel auf dem zugehörigen Parkplatz des Gasthauses künftig genehmigungsfrei, wenn sie nur vorübergehend stattfinden. Das hilft auch Pop-up Stores.

Teil der Reform ist auch eine Aufwertung der beruflichen Ausbildung. Zum Beispiel sollen heimische Meister- und Befähigungsprüfungen im internationalen Vergleichsrahmen künftig höher eingestuft werden können. "Damit verbessern wir die Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Höherqualifizierung. Damit wollen wir auch das Image der beruflichen Ausbildung weiter stärken", sagt Mitterlehner.

 

 

 

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