Für Unternehmen wird es einfacher und günstiger - Alle Gewerbeanmeldungen werden
kostenlos, Nebenrechte erweitert - Schnellere und einfachere Verfahren im Betriebsanlagenrecht
Wien (bmwfw) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am 01.02. eine
umfangreiche Reform der Gewerbeordnung beschlossen. "Die Gewerbeordnung wird praxisnah modernisiert, um das
Wirtschaften zu erleichtern und die Qualität des Standorts Österreich zu sichern. Für unsere Betriebe
wird es damit einfacher und günstiger. Viele Behördenverfahren werden beschleunigt und vereinfacht",
sagt Mitterlehner. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet die Entrümpelung des Betriebsanlagenrechts. "Damit
erleichtern wir den unternehmerischen Alltag und beseitigen viele bürokratische Hürden", bekräftigt
Mitterlehner. Alle Gewerbeanmeldungen werden kostenlos bzw. von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit. Aufgrund
der zuletzt rund 80.000 Anmeldungen im Jahr sparen sich die Unternehmen über zehn Millionen Euro pro Jahr.
Die freien Gewerbe werden erweitert, indem die Teilgewerbe-Verordnung aufgehoben wird: 19 von 21 bisher reglementierten
Teil-Gewerben werden zu freien Gewerben.
Nebenrechte werden deutlich erweitert
Der gewerberechtliche Umfang der Nebenrechte wird deutlich erweitert. Das bisherige Nebenrecht, in wirtschaftlich
sinnvoller Ergänzung zur eigenen Leistung auch in geringem Umfang Leistungen aus anderen Gewerben erbringen
zu können, hat sich als zu eng erwiesen. Daher wird die Bindung an einen geringen Umfang aufgegeben. Zusätzlich
soll ein bestimmter Anteil der gesamten erbrachten Auftragstätigkeit aus ergänzend erbrachten Tätigkeiten
bestehen dürfen - insgesamt 30 Prozent, wobei aus reglementierten Tätigkeiten stammende Nebenrechte mit
15 Prozent limitiert sind.
Diese Regelung sieht vor, dass die Ausübung der Nebenrechte zeitlich nahe mit dem Hauptauftrag zu erbringen
ist. Dementsprechend darf zum Beispiel ein Tischler, der eine Küche baut, auch Fliesen darin verlegen, wenn
das vor der Abnahme beauftragt wurde. Ein Spediteur, der den Umzug für einen Kunden durchführt, darf
in diesem Rahmen auch anbieten, ausgeschlagene Ecken in den Wänden zu verspachteln. Ein Trockenausbauer, der
eine neue Decke legt, darf sie auch ausmalen, Leuchtspots einsetzen und mit der Elektroinstallation verbinden.
Reform des Anlagenrechts beschleunigt und vereinfacht Verfahren
Auf Initiative Mitterlehners wird das Betriebsanlagenrecht modernisiert und entschlackt. Hier kommt ein One-Stop-Shop
Prinzip nach dem Motto ein Verfahren, ein Bescheid. So erfolgen etwa naturschutz- oder gewerberechtliche Genehmigung
künftig aus einer Hand. "Das vermeidet widersprüchliche Auflagen und reduziert die Verfahrensdauer",
so Mitterlehner. Zudem können Bezirkshauptmannschaften Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential
schneller genehmigen. Das hilft zum Beispiel Kaffee- und Gasthäusern, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben
oder kleinen Hotelbetrieben. "Wir rechnen damit, dass durch diesen Schritt bis zu 50 Prozent aller Betriebsanlagenverfahren
als vereinfachtes Verfahren geführt werden. Bisher waren es nur 20 Prozent", sagt Mitterlehner.
Ebenfalls reduziert werden Einreichunterlagen. Die Vorlage des Nachbarverzeichnisses entfällt, was Unternehmern
jährlich 60.000 Grundbuchabfragen erspart. Zudem werden bestimmte Anzeigepflichten bei Behörden gestrichen,
etwa beim Tausch von einer alten zu einer gleichartigen neuen Maschine, bei emissionsneutralen Änderungen
der Betriebsanlage oder auch bei kulturellen und sportlichen Großereignissen. Zudem kommt eine Wahlmöglichkeit
bei der Bestellung von Sachverständigen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.
Die Entscheidungsfristen für Behörden werden gesetzlich verkürzt. Bescheide müssen spätestens
innerhalb von vier Monaten (statt bisher sechs) nach Einlangen des vollständigen Anbringens erlassen werden.
Die Entscheidungsfrist im so genannten vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von drei auf zwei Monate verkürzt.
"Das bringt eine Beschleunigung von Verfahren", so Mitterlehner. Neu ist ein bundesweites Monitoring
der Verfahrensdauern im gewerblichen Betriebsanlagenrecht. Die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht,
um mehr Transparenz und einen besseren Überblick zu schaffen.
Zudem fallen bloß vorübergehende Tätigkeiten nicht mehr unter das Betriebsanlagenrecht. Eine Erleichterung
ist das vor allem für Gastgewerbetreibende, denen es ohne eigene Betriebsanlagengenehmigung ermöglicht
wird, außerhalb ihrer gewerblichen Betriebsanlage tätig zu werden, etwa bei einem von ihnen veranstalteten
Zeltfest. Genauso werden Veranstaltungen eines Gastgewerbetreibenden zum Beispiel auf dem zugehörigen Parkplatz
des Gasthauses künftig genehmigungsfrei, wenn sie nur vorübergehend stattfinden. Das hilft auch Pop-up
Stores.
Teil der Reform ist auch eine Aufwertung der beruflichen Ausbildung. Zum Beispiel sollen heimische Meister- und
Befähigungsprüfungen im internationalen Vergleichsrahmen künftig höher eingestuft werden können.
"Damit verbessern wir die Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Höherqualifizierung. Damit wollen
wir auch das Image der beruflichen Ausbildung weiter stärken", sagt Mitterlehner.
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