Sozialminister kündigt Überprüfung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an
Wien (bmask) - Die Arbeitsinspektion ist ein zentrales Instrument, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich zu gewährleisten. Die Arbeit der Behörde wird allerdings
manchmal durch überholte Bestimmungen erschwert. Deshalb hat das zuständige Sozialministerium einen Fahrplan
erarbeitet, um die Regelungen auf ihre Aktualität zu überprüfen und damit das Arbeitsinspektorat
zu modernisieren. "Die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren müssen sich auf wesentliche Kontrollen
konzentrieren können. Deshalb werden wir die einzelnen Gesetze überarbeiten und unzeitgemäße
Verfahren streichen", betont Sozialminister Alois Stöger. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit der zuständigen Sektionschefin im Sozialministerium, Anna Ritzberger-Moser und Wolfgang Vogl, dem Leiter
des Arbeitsinspektorats Vöcklabruck präsentiert Stöger eine erste Übersicht über notwendige
Änderungen.
In knapp 70.000 Betriebskontrollen überprüft das Arbeitsinspektorat jedes Jahr, ob die Vorschriften zum
Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden. "Das ist eine enorm wichtige
Arbeit, für die ich mich bei den Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bedanken möchte. Hier geht
es um den richtigen Einsatz gefährlicher Maschinen und Chemikalien genauso, wie um gesunde Arbeitsbedingungen
oder die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen. Das sind zentrale Punkte des Arbeitsrechts", erklärt
Stöger die Bedeutung der regelmäßigen Kontrollen. Damit sich die ArbeitsinspektorInnen ganz auf
diese wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte konzentrieren können, werden beispielsweise die geltenden Aufzeichnungspflichten,
etwa für Beinahe-Unfälle, überarbeitet. Auch die Begehungsintervalle für die sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 10 ArbeitnehmerInnen in denen nur Büroarbeitsplätze
vorhanden sind, werden ausgedehnt. "Das sind nur zwei Beispiele, wie wir positive Effekte für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer genauso wie für zahlreiche Unternehmen schaffen können", so Stöger.
Arbeitsinspektorat ist beratende Behörde
Neben den Betriebskontrollen führt das Arbeitsinspektorat jährlich über 30.000 Beratungsgespräche
mit Unternehmen durch. Darunter fallen auch rund 11.000 kostenlose Beratungen bei betrieblichen Neu- oder Umbauprojekten,
um bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass es keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt. "Wir sind eine beratende
Behörde. Strafen sind das letzte Mittel", erklärt Ritzberger-Moser die Arbeit der rund 300 ArbeitsinspektorInnen.
Die Sektionschefin verweist dabei auch auf die Weiterentwicklungen der letzten Jahre: "Wir arbeiten konsequent
daran die Qualität unserer Leistungen zu erhöhen. Daher haben wir größere Einheiten geschaffen
und Arbeitsinspektorate zusammengelegt. Nur dadurch können wir langfristig das erforderliche Know-how erweitern
und den Wissenstransfer optimieren".
Auch Wolfgang Vogl, der Leiter der Arbeitsinspektion Vöcklabruck, bekennt sich zu den Modernisierungen. "Wir
sehen in unserer täglichen Arbeit, dass unsere Kontrollen positiv aufgenommen werden, insbesondere wenn es
um die Überprüfung und Information zu gefährlichen Arbeitsbereichen geht. Manche Bestimmungen, wie
etwa einige Meldepflichten ans Arbeitsinspektorat oder Genehmigungsverfahren sind aber inzwischen überholt.
Wir wollen selbst aktiv an der Modernisierung der Vorschriften mitwirken".
Das Sozialministerium wird den bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess zügig fortsetzen und noch im ersten
Halbjahr 2017 eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes
und des Arbeitsruhegesetzes vorlegen. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes
werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine umfassende und praxistaugliche
Entlastung zu erreichen.
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