Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter präsentiert am 31.01. gemeinsam mit dem Institut für
Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) die Ergebnisse der Begleitforschung zu „De-Radikalisierung in Haft“. Bereits
2015 wurde im Bundesministerium für Justiz eine Task Force gebildet, die ein umfassendes Maßnahmenpaket
zur „De-Radikalisierung im Strafvollzug“ entwickelt hat. „Wir haben das Problem der Radikalisierung in Haft frühzeitig
erkannt und sehr rasch notwendige Schritte gesetzt“, so Bundesminister Brandstetter. Die in Auftrag gegebene Studie
hat die gesetzten Maßnahmen begleitet und auf einer breiten empirischen Basis den Stand der Umsetzungen und
ihre Wirkungen evaluiert. „Es war mir sehr wichtig, unsere Maßnahmen auch wissenschaftlich zu begleiten.
Die Studie bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und zeigt auf, wo wir uns verbessern können.
Wir dürfen aber nicht übersehen, dass Radikalisierung natürlich nicht ausschließlich in Haft
stattfindet. Wirklich entscheidend sind Prävention und Integration vor der Haft. Da brauchen wir einen Schulterschluss
aller Verantwortlichen, um diesem Problem noch effektiver begegnen zu können“, so Justizminister Brandstetter.
Als unmittelbare Maßnahme plant Brandstetter die rasche Einführung von speziellen Screening-Verfahren
im österreichischen Strafvollzug. Orientiert an internationalen Risikoeinschätzungsinstrumenten soll
das Risiko einzelner InsassInnen künftig noch besser und systematischer bewertet werden. Die freie Religionsausübung
in den Justizanstalten will Brandstetter fördern. „Der Bericht bestätigt, dass das Angebot von Seelsorge
leider zu gering ist“, so der Justizminister. „Dazu sind wir in laufenden Gesprächen mit Vertretern der verschiedenen
Religionsgemeinschaften, speziell mit der IGGiÖ. In der Justiz leisten wir dazu gerne einen Beitrag, aber
letztlich liegt es in der Hand der Religionsgemeinschaften diesbezüglich für ausreichend Kapazitäten
zu sorgen. Und es ist natürlich alles eine Frage des Budgets.“
Wirksames Vorgehen gegen Radikalisierung in Österreichs Justizanstalten
Die Studie zeigt deutlich auf, dass die vor einem Jahr eingeführten Maßnahmen bei den InsassInnen Wirkung
zeigen. Eigens geschulte Justizwachebedienstete, Kommunikations-Schnittstellen zum Verfassungsschutz, speziell
entwickelte Anti-Gewalttrainings und individuelle Vollzugspläne für StraftäterInnen sind Elemente
im Strafvollzug, die sich als sehr sinnvoll erweisen. Insbesondere der Ausbau an Gesprächsangeboten und Kooperationen
mit externen Partnern, wie dem Verein DERAD, der auf De-Radikalisierung und Prävention spezialisiert ist,
zeigen Erfolge und sollen vertieft werden. Die Studie belegt, dass speziell zugeschnittene Gesprächsformate
für InsassInnen, die von einer religiös begründeten extremistischen gewaltbejahenden Ideologie überzeugt
sind und/oder bereit waren, für diese zu werben, de-radikalisierend wirken.
Integrationsperspektiven nach der Haft entscheidend
Die Begleitforschung zeigt auch klar auf, dass für die Resozialisierung von InsassInnen die Vorbereitung auf
ihre Entlassung besonders entscheidend ist. Klarheit und zuversichtliche Perspektiven können das Abdriften
in radikale Szenen verhindern. Haben StraftäterInnen keinen Aufenthaltstitel in Österreich, unterstützt
Justizminister Brandstetter ihre rasche Rückführung in die jeweiligen Herkunftsländer und setzt
sich im Austausch mit seinen Regierungskollegen für effektive Rückführübereinkommen ein. „Sowohl
wir als auch die Menschen, die keine Aufenthaltsberechtigung in Österreich haben, brauchen Klarheit“, so abschließend
Wolfgang Brandstetter.
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