Die Regierung plant wesentliche Verbesserungen im Privatkonkurs. Damit wird eine langjährige
Forderung der Schuldenberatungen hoffentlich bald umgesetzt
Wien (schuldenberatung) - Mit dem am 30.01. präsentierten Plan der Bundesregierung, den Privatkonkurs
zu reformieren, könnte ein jahrelanger Verhandlungsmarathon zu einem guten Ende finden. Die Reformbestrebungen
der Schuldenberatungen waren immer wieder am Widerstand verschiedener Interessensgruppen gescheitert. Der Plan
der Koalition lautet nun: Privatpersonen sollen sich schon nach drei statt bisher sieben Jahren entschulden können.
Und die Mindestquote von zehn Prozent fällt! „Damit wird Österreichs Insolvenzordnung endlich modern
und den sozial- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten angepasst. Zuletzt waren wir mit Abstand europäisches
Schlusslicht: mit der langen Entschuldungsphase und der Mindestquote, die es sonst fast nirgends mehr gibt“, sagt
Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen.
Die geplanten Änderungen am Privatkonkurs helfen betroffenen Überschuldeten und ihren Familien. Endlich
haben auch jene Menschen die Chance auf einen Neustart, die ihn am dringendsten brauchen: Menschen mit niedrigem
Einkommen und jene mit sehr hohen Schulden (vor allem gescheiterte Selbstständige). Sie waren bisher vom Privatkonkurs
aufgrund der Mindestquote ausgeschlossen.
Aber auch Arbeitgeber, Gläubiger und die Volkswirtschaft profitieren davon, wenn Menschen möglichst
rasch neu durchstarten können, ihr Lohn nicht mehr gepfändet wird und sie als KonsumentInnen wieder aktiv
am Leben teilnehmen können. „Dem Wirtschaftsstandort Österreich kann es nur gut tun, wenn weniger Menschen
ewig auf ihren Schulden sitzen bleiben und wenn gescheiterte UnternehmerInnen wieder schneller auf die Beine kommen.
Menschen sollen für unternehmerischen Mut ja nicht bestraft werden“, sagt Clemens Mitterlehner.
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen begleiten rund 65 Prozent aller Privatkonkurse in Österreich.
Durch die Erfahrungen aus der Praxis – nicht zuletzt mit verzweifelten Menschen, denen eine Entschuldung versagt
blieb – drängen sie seit zwei Jahrzehnten auf Erleichterungen. „Wir hoffen, dass die geplante Reform nun auch
rasch umgesetzt wird und stehen natürlich mit unserer Expertise weiterhin zur Verfügung“, so Clemens
Mitterlehner. Es gäbe in der Detailplanung einiges zu beachten, um die mit der Reform angestrebte Steigerung
der erfolgreichen Schuldenregelungen auch wirklich zu erreichen. „Wenn wir die Personen nicht Geschäftemachern
in die Arme treiben wollen, muss staatlich anerkannte Schuldenberatung gut aufgestellt – also ausreichend finanziert
– sein, um seriöse Beratung für alle, die sie brauchen, sicher zu stellen.“
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