GRECO-Bericht zu "Korruptionsprävention bei
 Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten"
 überwiegend positiv

 

erstellt am
13. 02. 17
13:00 MEZ

19 Empfehlungen für Nachschärfung von Regeln im Parlament und Justiz
Strassburg/Wien (pk/bmj) – Österreich hat während der letzten zehn Jahre eine Reihe von Maßnahmen zur Korruptionsprävention umgesetzt, in einigen Bereichen bestehe aber noch Nachschärfungsbedarf. So lässt sich der aktuelle Österreich-Evaluierungsbericht der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats, GRECO, zusammenfassen. In der vierten Evaluierungsrunde haben die Korruptionsprüfer den Themenkomplex "Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten" unter die Lupe genommen und dabei, neben kritischen Anmerkungen, auch etliches Positives gefunden. Acht Empfehlungen des insgesamt 75 Seiten starken Berichts betreffen das Parlament bzw. Abgeordnete, sie reichen von der Forderung nach ausreichenden Begutachtungsfristen für Gesetzesentwürfe samt Sicherstellung eines transparenten Entscheidungsprozesses bis hin zur detaillierten Offenlegung von Vermögensverhältnissen von Abgeordneten.

Konkret wird von GRECO etwa kritisiert, dass Begutachtungsverfahren bei Regierungsvorlagen nicht verpflichtend sind und bei Gesetzesanträgen von Abgeordneten nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Außerdem werden die Meldepflichten für ParlamentarierInnen als ungenügend beurteilt, etwa was die Offenlegung von Vermögenswerten, die Bekanntgabe von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit und Sanktionen bei Nichteinhaltung von Vorgaben betrifft. Auch bei Kontakten zu Lobbyisten wünscht sich GRECO mehr Transparenz. Weiters werden ein Verhaltens- bzw. Ethikkodex für Abgeordnete, Regeln für die Annahme und Offenlegung von Geschenken und anderen Vorteilen sowie eine unabhängige Kontroll- und Beratungsinstanz zur Prüfung von Meldungen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse empfohlen. Erneut angesprochen wird im Bericht auch die frühere Empfehlung, das Immunitätsrecht zu verbessern und Richtlinien und objektive Kriterien für die Auslieferung von Abgeordneten festzulegen.

Als positiv vermerkt GRECO unter anderem, dass es keine besonderen Begünstigungen für ParlamentarierInnen wie Steuervorteile gibt und die Abgeordneten in Bezug auf Bestechung und sonstige Korruptionsdelikte gleich wie andere Amtsträger behandelt werden. Ebenso wird auf die geltenden Meldepflichten für Abgeordnete in Bezug auf Nebenbeschäftigungen und Nebeneinkommen, die Lobbyisten-Regeln und die Veröffentlichung von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren von Gesetzentwürfen auf der Parlaments-Website verwiesen.

Auch Österreichs Justiz bescheinigt der Bericht, während der letzten zehn Jahre eine Reihe ambitionierter Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung umgesetzt zu haben. Bei der Staatsanwaltschaft wurden Spezialeinheiten für Korruptions- und Wirtschaftsdelikte eingerichtet, das Korruptionsstrafrecht verschärft und darüber hinaus wird das Thema Korruption vermehrt offen diskutiert.

Als verbesserungswürdig sieht der Bericht, dass etwa die Verwaltung beim Auswahl- und Ernennungsverfahren für RichterInnen und StaatsanwältInnen eine geringere Rolle spielen sollte, Unvereinbarkeiten mit anderen Funktionen sollen klarer gesetzlich festgelegt werden und für alle RichterInnen sollen angemessene Integritätsbeurteilungen und regelmäßige Leistungsbeurteilungen eingeführt werden. RichterInnen und StaatsanwältInnen verfügen bereits über einen Verhaltenskodex, wobei kritisiert wird, dass dieser noch nicht als praktische Unterlage für die tägliche Arbeit angesehen wird. Weiters wurde in Bezug auf RichterInnen festgestellt, dass gewisse Pflichten wie die Handhabung von Interessenkonflikten noch besser definiert werden sollen. Positiv gesehen wird auch, dass die StaatsanwältInnen 2009 in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert wurden, und Österreich vor kurzem einen Weisungsrat eingerichtet hat, der eine wichtige Entwicklung ohne politische Einflussnahme garantiert. Abschließend empfiehlt der Bericht die Einführung zusätzlicher Schulungen zu Integritätsmaßnahmen für alle RichterInnen und StaatsanwältInnen, wie beispielsweise zu Nebenbeschäftigungen.

Österreich hat nun bis zum 30. April 2018 Zeit, die Empfehlungen umzusetzen bzw. gegebenenfalls zu begründen, warum sie nicht umgesetzt worden sind. In der Präsidiale des Nationalrats wurden bereits Gespräche zwischen den Fraktionen vereinbart. Nach Vorlage der österreichischen Stellungnahme wird es einen Umsetzungsbericht von GRECO geben.

Die Empfehlungen an Österreich im Detail können dem Evaluierungsbericht entnommen werden. Die jeweiligen Berichte der vorangegangenen Evaluierungen sowie die anschließenden Compliance-Berichte stehen auf der GRECO-Website zur Verfügung.

GRECO wurde 1999 vom Europarat mit dem Ziel gegründet, die Korruption europaweit zu bekämpfen. Derzeit hat die Staatengruppe 49 Mitglieder: 48 europäische Staaten und die USA. Die Empfehlungen an die einzelnen Staaten werden von einem Evaluierungsteam erarbeitet, das sich aus ExpertInnen anderer Mitgliedsländer zusammensetzt und von einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des GRECO-Sekretariats unterstützt wird. Der Start der 5. Evaluierungsrunde ist für das Frühjahr 2017 in Aussicht genommen, diese wird das Thema Korruptionsvorbeugung bei Regierungsmitgliedern und Polizei zum Inhalt haben.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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