Einigung zur Kärntner Landesverfassung

 

erstellt am
13. 02. 17
13:00 MEZ

Neue Formulierung der Artikel 5 und 7c – LH Kaiser, LR Benger und Marion Mitsche informierten – Nennung der slowenischen Volksgruppe, Deutsch als Landessprache verankert, Hinweis auf Bundesverfassung
Klagenfurt (lpd) - Zur Nennung der slowenischen Volksgruppe in der neuen Kärntner Landesverfassung gibt es eine Einigung. Diese wurde am 10.02. von der Zukunftskoalition in einer Pressekonferenz im Spiegelsaal der Landesregierung präsentiert. Landeshauptmann Peter Kaiser, Landesrat Christian Benger und Landessprecherin Marion Mitsche bezeichneten den neuen Formulierungsvorschlag für Artikel 5 und 7c als Verbesserung. Erstmals wird in der neuen Landesverfassung Deutsch als Landessprache verankert sein, zudem gibt es den Hinweis auf Artikel 8 Abs. 2 der Bundesverfassung. Kaiser sieht die Landesverfassung als „Basis für das neue Kärnten“, möglichst alle sollen sich mit ihr identifizieren können.

Wie der Landeshauptmann betonte, sei Kärnten neun Tage lang in einer wenig erfreulichen Diskussion über die Landesverfassung gestanden. Innerhalb der Zukunftskoalition habe es unterschiedliche Auffassungen gegeben, man sei jedoch in einen Polylog getreten und habe in den gestrigen Verhandlungen eine Einigung erzielt. „Es ist erfreulich, dass wir trotz unterschiedlicher Positionen in dieser entscheidenden Frage nie Brücken abgerissen und letztlich diese für Kärnten wichtige Einigung erzielt haben“, betonte Kaiser. Die Verfassung soll für Kaiser „etwas Zukunftsweisendes, Kärnten in die Zukunft Führendes“ sein. Die neue Formulierung von Artikel 7c – in der früheren Fassung war von „deutsch- und slowenischsprachigen Landsleuten“ die Rede, nunmehr von „allen Landsleuten“ – sieht Kaiser zudem eine weiterfassende Interpretationsmöglichkeit. So würden sich auch Kärntnerinnen und Kärntner, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, besser wiederfinden können. Wie der Landeshauptmann weiter erklärte, leite man diese politische Lösung an den Kärntner Landtag als gesetzgebende Ebene weiter.

Auch Landesrat Benger sagte, dass es sich gelohnt habe, über das bislang strittige Thema weiterzureden, um eine gemeinsame Endformulierung bzw. Lösung zu finden. Benger sprach davon, dass man nun „eine verbindende und verbindliche Lösung“ gefunden habe. Dass man Bezug auf die Bundesverfassung genommen habe, sei wichtig, denn diese sei einzig relevant in dieser Frage. Ebenso sei der bisherige Formulierungsvorschlag, den manche als Sonderstellung für die slowenischen Kärntnerinnen und Kärntner interpretiert hätten, weggefallen. Erstmals seit 1920 werde die deutsche Sprache als Landessprache verankert, verwies Benger auf diese eindeutige Klärung der Landessprache, was eine Errungenschaft darstelle. Weiters stellte Benger fest, dass man zur modernen Landesverfassung als Grundlage für Kärntens Zukunft stehe und damit auch für die Abschaffung des bisherigen Proporzsystems eintrete.

Mitsche zeigte sich ebenfalls froh über die erzielte Einigung mit der geforderte Verankerung der slowenischen Volksgruppe. Zudem sei die jetzt erzielte Fassung besser. Die Zukunftskoalition habe bewiesen, dass man konfliktfähig sei und auch eine gute Gesprächsbasis habe. Kärnten stehe an vorderster Stelle.

Der neue Formulierungsvorschlag von Artikel 5
und Artikel 7c der Landesverfassung lautet:

Artikel 5: „Die deutsche Sprache ist die Landessprache sowie Sprache der Gesetzgebung und – unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte – die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten.“

Artikel 7c: „Das Land Kärnten bekennt sich gemäß Artikel 8 Abs. 2 der Bundesverfassung zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, wie sie in Kärnten in der slowenischen Volksgruppe zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Traditionen und kulturelles Erbe sind zu achten, zu sichern und zu fördern. Die Fürsorge des Landes gilt allen Landsleuten gleichermaßen.“

 

 

 

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