Einreichfrist für Leuchtturmprojekte bis 2. Mai verlängert - Seit Jahresbeginn Gesetzesnovelle
gegen Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen in Kraft, BMWFW unterstützt Hoteliers mit Leitfaden für
Webpräsenz
Wien (bmwfw) - "Der Rekordwert von 141 Millionen Nächtigungen im Jahr 2016 belegt, dass unser
Tourismus ein verlässlicher Konjunkturmotor ist, der Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich sichert.
Damit die heimische Branche auch in Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt, sind laufende Investitionen
und innovative Angebote notwendig. Mit der Innovationsmillion unterstützen wir die Tourismus-Betriebe dabei",
sagt Tourismusminister Reinhold Mitterlehner. Der Wettbewerb für die im Herbst ausgelobte Förderung für
innovative Leuchtturmprojekte mit Schwerpunktthema Digitalisierung wird um zwei Monate verlängert. Einreichungen
sind bis 2. Mai 2017 möglich.
„Das Interesse am Wettbewerb ist erfreulicherweise sehr groß. Viele Betriebe sind derzeit mit der gut laufenden
Wintersaison ausgelastet, daher verlängern wir die Frist, um mehr Zeit für Einreichungen zu ermöglichen",
so Mitterlehner. Ziel mit der Unterstützung durch die Innovationsmillion ist, Betriebe und Steakholder besser
zu vernetzen und den heimischen Tourismus bei der digitalen Weiterentwicklung zu unterstützen - ob im Bereich
Infrastruktur oder bei neuen Chancen im digitalen Marketing. Die Möglichkeit zur Einreichung und alle Informationen
sind auf der Homepage der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank zu finden: http://www.oeht.at
BMWFW unterstützt Hoteliers mit Leitfaden für Webpräsenz
Auf Initiative von Tourismusminister Mitterlehner wurde letztes Jahr die Gesetzesnovelle gegen die Bestpreisklauseln
von Buchungsplattformen beschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. "Damit stärken wir die unternehmerische
Freiheit von Hoteliers. Künftig dürfen sie ihre Preise und Konditionen selbst gestalten und auch auf
der eigenen Homepage günstiger anbieten. Das unterstützt den fairen Wettbewerb", sagt Mitterlehner
zur Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes. Um die Unternehmen
auch hier zukunftsfit zu machen, hat das Wirtschaftsministerium den Leitfaden "Der Beherbergungsbetrieb und
seine Webpräsenz" ausgearbeitet. Der Leitfaden gibt einen Überblick über aktuelle Trends und
Technologien, um die Betriebe bei der Auswahl neuer digitaler Angebote für ihre Gäste zu informieren.
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