Agrar- und Umweltaufgaben der
 Europäischen Union im Jahr 2017

 

erstellt am
08. 02. 17
13:00 MEZ

Umsetzung der GAP-Reform, Implementierung der Klimaziele, Schutz der Wälder, wenig Fortschritt bei Biolebensmitteln
Wien (pk) - Die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft bilden eine enge Verzahnung von EU- und nationaler Ebene. In der Landwirtschaft waren einige Fortschritte festzustellen. So befindet sich die GAP-Reform in Umsetzung und die Marktlage bei Schweinefleisch und Milch konnte leicht entspannt werden. Vor allem in der Umwelt steht die EU vor großen Herausforderungen, insbesondere bei der Implementierung der Klimaziele von Paris und bei der Erreichung der Agenda-2030-Ziele. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter legt seine EU-Jahresvorschau ( III-351 d.B.) zur Behandlung seiner Agenden in der EU vor und stellt jüngste Ergebnisse sowie seine Positionen und Aufgaben auf EU-Ebene im kommenden Jahr dar.

Internationale Herausforderungen in der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft ist weiterhin gefordert. So wurden die Russland-Sanktionen um weitere sechs Monate verlängert, die Fortführung der TTIP-Verhandlungen ist ungewiss und die Handelsorientierung der neuen US-Administration weiter im Unklaren. Die Zusammenarbeit mit dem asiatisch-pazifischen Raum will die EU weiter stärken, unter anderem wird über Freihandelsabkommen mit Japan und den ASEAN-Ländern, aber auch im süd- und mittelamerikanischen Raum verhandelt. Abkommen mit Australien, Neuseeland und Chile befinden sich in Vorbereitung.

GAP-Reform trägt Früchte
Die 15 Kommissionsvorschläge zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen 2017 umgesetzt werden – insbesondere bei der Bestandsaufnahme von Direktzahlungen und in der Marktpolitik. Die "Omnibus-Verordnung" soll die GAP in der Ländlichen Entwicklung, der Horizontalen Verordnung sowie bei Direktzahlungen und bei Marktordnungen weiter vereinfachen. Das Landwirtschaftsministerium hebt hier vor allem die Einkommensstabilisierung in der ländlichen Entwicklung, die leichtere Anwendung von Finanzinstrumenten und eine flexiblere Definition des "aktiven Landwirts" durch die Mitgliedstaaten hervor. Die weitere Gestaltung der GAP über das Jahr 2020 hinaus, wurde bereits begonnen und soll von einer öffentlichen Konsultation im Februar 2017 sowie einer Mitteilung im Herbst 2017 begleitet werden. Diesbezügliche Legislativvorschläge werden allerdings nicht vor 2018 erwartet.

Leichte Entspannung am Schweinefleisch- und Milchmarkt
Als Reaktion auf die angespannte Marktsituation bei Schweinefleisch und Milch wurden 2015 und 2016 zwei Maßnahmenpakete vorgestellt, um unter anderem auch die Russland-Sanktionen abzufedern. Zwar konnte Mitte 2016 ein leicht positiver Trend bei Schweinefleisch festgestellt werden, allerdings blieb die Situation am Milchmarkt weiter angespannt, weshalb 2016 ein weiteres Hilfspaket zugesichert wurde, das 150 Mio. € zur Verringerung der Milchproduktion und 350 Mio. € als Anpassungshilfe in den Mitgliedsstaaten vorsah. Ende 2016 entspannte sich dann auch die Lage am Milchmarkt leicht. Dennoch empfiehlt das Landwirtschaftsministerium, die Lage – vor allem in Hinblick auf das Auslaufen der Zuckerquote im Herbst – auch 2017 weiter zu beobachten und erwartet unter der maltesischen Ratspräsidentschaft einen Kommissionsbericht zum Milchpaket, einen Fortschrittsbericht der Market Task Force sowie die Thematisierung der Wertschöpfungskette bei der Lebensmittelversorgung.

Wenig Fortschritt in der Debatte zur Bio-Verordnung auf EU-Ebene
Die bestehenden Verordnungen und Durchführungsverordnungen für biologische Erzeugung (Bio-VO) sollen vereinfacht und in eine Verordnung zusammengefasst werden. Um das Verbrauchervertrauen und die Akzeptanz von Bio-Produkten zu stärken, sollen Sonderregelungen für die Erzeugung stringenter werden, die meisten Produktionsmittel biologischen Ursprungs sein und der Umweltschutz auch auf Verarbeitungsbetriebe und Händler ausgedehnt werden. Hierfür sollen auch die Kontrollsysteme verbessert werden. Der Rat "Landwirtschaft und Fischerei" einigte sich dazu auf eine allgemeine Ausrichtung. Seit Vorlage des Berichts an den Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments im Jahr 2015 haben 14 Triloge zwischen Kommission, Rat und Parlament stattgefunden – zu einer Annäherung ist es bislang nicht gekommen, berichtet das Landwirtschaftsministerium.

Schwerpunkte der EU-Forstpolitik: Wald, Klima, Innovationen
Im Jahr 2017 wird die Umsetzung der EU-Waldstrategie und der 2030-Klimaziele überprüft und analysiert, wie sich die Verordnungsvorschläge zum Effort Sharing und Treibhausgasreduktion (LULUCF) sowie zur Nachhaltigkeit von Bioenergie. Themen der Europäischen Innovationpartnerschaft sind "Innovative Value Chains in Forestry", "Nachhaltige Mobilisierung von Biomasse" und "Agro-Forestry".

Die Ratsarbeitsgruppe Forstwirtschaft bereitet bis Mai 2017 eine Strategie für die Wälder vor, um die Kohärenz zwischen waldrelevanten Aktivitäten der UNO zu erhöhen. Bis 2020 soll eine Einigung zur Umsetzung der Europäischen Waldkonvention erreicht werden. Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen mit Vietnam (VPA) soll Ende 2017 ratifiziert werden. Technische Probleme bei der Kontrolle von Holzimporten aus Indonesien sollen 2017 gelöst werden. Die EU-Kommission kündigt eine Machbarkeitsstudie zum EU-Aktionsplan gegen die Entwaldung im ersten Halbjahr 2017 an.

Tier- und Pflanzengesundheit: Schädlinge und Arzneien
Zum Schutz von Wild und Wald vor Schädlingen setzte die EU Ende 2016 eine Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft, deren Durchführung die maltesische EU-Präsidentschaft vorantreiben will. Eine geänderte Tierarzneimittelverordnung soll Medikamente für wenig gehaltene Tierarten und seltene Krankheiten berücksichtigen und die Verwaltung vereinfachen. Österreich drängt an dieser Stelle auch auf Anpassungen hinsichtlich von Fütterungsarzneien auf dem Binnenmarkt.

Aktuelle Strategien in der Europäischen Umweltpolitik
Die UN-Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung sieht die Entwicklung einer langfristigen Strategie bis 2020 vor und fordert eine regelmäßige Berichterstattung ab 2017. Hierzu finden im Februar 2017 Beratungen im EU-Umweltrat und im Juni im Rat "Allgemeine Angelegenheiten" statt. Umweltminister Rupprechter plädiert für eine schrittweise Umsetzung der Agenda 2030 und eine ressortübergreifende Behandlung im Europäischen Rat.

Im Mai 2016 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Umsetzung der Europa-2020-Strategie für nachhaltiges Wachstum im "Europäischen Semester" zu überprüfen. Dafür wurde der "Environmental Implemenation Review" (EIR) entwickelt. Dieser soll im Februar 2017 der Kommission vorgelegt werden und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ziele unterstützen. Zudem plant die Kommission für 2017 weitere Maßnahmen im EU-Umweltrecht.

Klimapolitik – Implementierung der Dekarbonisierung
Die Implementierungsphase der Kernelemente des Klimaabkommens von Paris soll bis Ende 2018 laufen. Voraussichtlich im März 2017 wird der Europäische Rat tagen, um sein Ziel zu spezifizieren, bis 2030 die Treibhausgase um 40% zu reduzieren. Dazu liegen ein Richtlinien-Vorschlag der Kommission zum Emissionshandel vor, der eine Reduktion der Emissionen um 43% gegenüber 2005 vorschreibt. Österreich drängt auf die Festlegung neuer Emissionsgrenzwerte für Nutzfahrzeuge.

Außerhalb des Emissionshandels sollen die Treibhausgase um 30% gegenüber 2005 reduziert werden. Derzeit liegen dem Bundesministerium Rechtvorschläge zur internen Umsetzung eines Reduktionsziels um mindestens 40% vor. Das Umweltministerium erwartet detaillierte Diskussionen beim "Efford Sharing" – dem Aufteilen der Reduktionsanstrengungen in der EU – über den genauen Reduktionspfad und das Startjahr. Diese Diskussionen werden 2017 im Rat und im EU-Parlament geführt.

Energiewende in der europäischen Klimapolitik
Das EU-Maßnahmenpaket für eine Energieunion vom November 2016 zielt auf eine Vorreiterrolle der EU bei umweltfreundlichen Energieträgern ab. Dazu gehören eine europäische Klima- und Energiepolitik bis 2030 samt umfassender Energiewende. Eine europaweite Diskussion darüber läuft auf Initiative Österreichs seit 2016.

Ein Aktionsplan zur Ressourcenschonung wurde von der EU bereits 2011 vorgelegt. Die Arbeit an einheitlichen Indikatoren für eine transparente und einheitliche Bewertung des Ressourcenmanagements wird 2017 fortgesetzt. Der Fokus liegt auf Synergieeffekten zwischen Ressourcen- und Energiepolitik.

Klares Nein zur Atomkraft auf internationaler Ebene
Beim Thema Nuklearenergie kündigt die EU-Kommission für 2017 Berichte über Fortschritte bei der Umsetzung der nuklearen Abfall-Richtlinie, über die Verbringung radioaktiver Abfälle, zur Stilllegung von Kernanlagen in Bulgarien, Litauen und der Slowakei sowie eine Revision der Anzeigepflicht von Investitionsvorhaben gemäß Euratom-Vertrag an. Österreich unterstreicht einmal mehr seine Ablehnung der energetischen Nutzung der Kernenergie und sein Eintreten für höchstmögliche Sicherheitsstandards auf internationaler Ebene.

Bei der Nichtigkeitsklage Österreichs gegen Subventionen für das britische Kernkraftwerk Hinkley Point C erwartet das Umweltministerium eine mündliche Verhandlung für 2017. Der BREXIT wirke sich auf eine grundlegende Reform des Euratom-Vertrags aus, betont das Ministerium, kündigt aber an, dass der Vertrag bei den Austrittsverhandlungen jedenfalls thematisiert werden wird.

Österreich ehrgeizig beim Recycling
Der Aktionsplan des Kreislaufwirtschaftspakets der EU aus 2015, der die Umsetzung von 50 Maßnahmen im gesamten Lebenszyklus von Materialien und Produkten bis 2020 vorsieht, wird umgesetzt, berichtet das Ressort. 2017 wird der Aktionsplan mit weiteren Maßnahmen, etwa bei Abwasser, Energie aus Abfällen, Plastik oder Lebensmittelabfällen ergänzt.

Österreich setzt sich für ehrgeizige Recyclingquoten ein. Die Wiederverwertung von Altstoffen hat positive Auswirkungen auf Beschäftigung, Wirtschaft und Klimaschutz. Das 10%-Ziel bis 2030 bei deponierten Abfällen wird von Österreich begrüßt, das Ziel der geplanten Richtlinienänderung könnte aber ambitionierter sein, schreibt das Umweltministerium und sieht die in den EU-Vorschlägen enthaltenen delegierten Rechtsakte sehr kritisch.

Im Hinblick auf die Düngemittelverordnung, die 2017 weiter verhandelt wird, kritisiert Österreich die Einführung der gefahrenrelevanten Kategorie "ökotoxisch" (HP14) als zu weitgehend und setzt sich vielmehr für eine Überarbeitung der Europäischen Abfallliste ein. Die Kommission hat für 2017 zudem eine Überarbeitung der Batterien-Richtlinie angekündigt.

Chemikalien: REACH-Verordnung und internationale Ziele
Seit 2015 gehört Österreich der "REACH-up-Initiative" mehrerer EU-Mitgliedstaaten an, um die europäische Chemikalienpolitik im Hinblick auf Transparenz, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Chemiebetriebe weiterzuentwickeln. Der Umweltrat hat im Dezember 2016 auf Defizite in der internationalen und europäischen Chemikalienpolitik hingewiesen. 2017 wird die Effizienz der REACH-Verordnung gemeinsam mit anderen Rechtsvorschriften überprüft werden. Im Herbst 2017 wird ein Treffen der Vertragsstaaten des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber stattfinden. Außerdem hat die Kommission eine Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs) angekündigt. 2017 sollen durch die Ratifikation des "Kigali-Amendments" fluorierte Kohlenwasserstoffe (HFCKWs) in das Montreal Protokoll aufgenommen werden.

Naturschutz und Biodiversität
Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie bildet auch 2017 einen Schwerpunkt der EU, betont das Umweltministerium. Die EU-Kommission wird im April 2017 die Liste invasiver Arten ergänzen. Bei der EU-Flora-Fauna-Habitat- und die Vogelschutz-Richtlinie sieht die EU-Kommission 2016 keinen Abänderungsbedarf, kündigt aber für 2017 einen Aktionsplan für den Naturschutz an.

EU-Wasserrahmenrichtlinie und Donauraum
Im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird das Umweltministerium 2017 den 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan samt Berichten an die EU übermitteln – eine Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie findet 2019 statt. Für 2017 werden EU-Umsetzungsberichte zur Kommunalen Abwasserrichtlinie und zur EU-Nitratrichtlinie und Mitte des Jahres ein Legislativvorschlag zur Wiederverwendung von Abwasser erwartet.

Die EU-Donauraumstrategie (EUSDR) und die "Internationale Kommission zum Schutz der Donau" (ICPDR) haben unterschiedliche Projekte zum Hochwassermanagement, zum Gewässerschutz oder zur Biodiversität eingereicht und bereiten weitere Ausschreibungen vor. Von der ICPDR-Präsidentschaft der EU und der EUSDR-Präsidentschaft Ungarns erwartet das Umweltministerium weitere Impulse für 2017.

Meerespolitik und Fischerei
In der Integrierten Meerespolitik wird 2017 die internationale Bewirtschaftung der Weltmeere, die Nachhaltigkeit der Meere und die zukünftige Strategie für das Mittelmeer im Zentrum stehen. Österreich unterstützt die Nachhaltigkeit, ein koordiniertes Vorgehen in Sicherheitsfragen und eine Verbesserung internationaler Kooperationen.

Die Nachhaltigkeit spielt auch bei der Fischereipolitik eine wichtige Rolle. Im März 2017 wird daher eine Konferenz über nachhaltige Fischerei in Malta abgehalten. Die Nachhaltigkeit der Fangmengen wird durch die Sustainable Fisheries Partnership Agreements (FPAs) auf Basis wissenschaftlicher Daten reguliert. Weitere Fischereipartnerschaften mit Ghana und Äquatorialguinea, sowie eventuell mit Kenia und Tansania, werden 2017 verhandelt. Die nachhaltige Fischerei wird in der EU-Politik von Österreich auch ohne eigene Interessen unterstützt, wobei sich Österreich bei den Verhandlungen zu Partnerschaftsabkommen dafür einsetzt, zustehende Anteile von EU-Geldern an die lokale Bevölkerung auszuzahlen.

2017 sollen Mehrjahrespläne für regional nachhaltige Fischbestandnutzungen erstellt werden, beispielsweise für die Nordsee, wobei der Bundesminister eine allgemeine Ausrichtung unter maltesischer Rats-Präsidentschaft für möglich hält. An gemeinsamen Regeln und technischen Maßnahmen in der Fischerei wird auch 2017 weiter gearbeitet – eine allgemeine Ausrichtung gilt als möglich. Um die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei durch die EU-Außenflotte außerhalb der europäischen Gewässer zu bekämpfen und eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten, werden 2017 voraussichtlich Trilogverhandlungen stattfinden - Österreich tritt für strenge Kriterien bei der Erteilung von Fanggenehmigungen ein.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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