Neues Gesetz in Begutachtung – Integration von Anfang an wird umgesetzt
Wien (bmask) - In ihrem neuen Arbeitsprogramm setzt die Bundesregierung auch weitere Schritte zur Integration
von Flüchtlingen in Österreich. Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen
mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit werden im Rahmen des Integrationsjahres durch den Besuch verschiedener Kurse
näher an den österreichischen Arbeitsmarkt herangeführt. „Arbeit ist einer der wichtigsten Faktoren
für erfolgreiche Integration. Deshalb bauen wir mit dem Integrationsjahr nicht nur sprachliche Barrieren ab
– wir schaffen auch erstmals ein durchgehendes Integrationskonzept von Anfang an“, betont Sozialminister Alois
Stöger. Das Integrationsjahr wird durch das Arbeitsmarktintegrationsgesetz umgesetzt und ist bereits am 06.02.
– gemeinsam mit dem Entwurf des neuen Integrationsgesetzes – in Begutachtung gegangen.
„Das verpflichtende Integrationsjahr ist ein flächendeckendes, durchgehendes und umfassendes Qualifizierungsprogramm
für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vor, von dem erstmals auch AsylwerberInnen mit hoher
Bleibewahrscheinlichkeit profitieren werden“, erklärt auch Integrationsstaatssekretärin Muna Duzdar.
„Wir stellen allen Betroffenen damit ein strukturiertes Angebot an unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung,
das sicherstellt, dass die Menschen bei uns rasch Fuß fassen können. Dazu gehört auch die Öffnung
des Dienstleistungsschecks für Asylwerberinnen und Asylwerber“, so Duzdar weiter. Durch die geplante Ausweitung
des Dienstleistungsschecks können AsylwerberInnen erstmals legal in privaten Haushalten beschäftigt werden.
Zudem werden durch diese Maßnahme auch zahlreiche soziale Projekte im legalen Rahmen ermöglicht.
Die Bandbreite der unterschiedlichen Module, die die Betroffenen im Rahmen des Integrationsjahres besuchen müssen,
reicht von Angeboten wie Deutschkursen, Werte- und Orientierungskursen, Bewerbungstrainings bis hin zu Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen
und Arbeitstrainings. „Damit bereiten wir jede und jeden einzelnen individuell auf den österreichischen Arbeitsmarkt
vor. Dabei wird nicht nur eine rasche Integration der Betroffenen ermöglicht, sondern auch Arbeitstrainings
bei den österreichischen Zivildienstträgern erbracht“, erklärt Stöger. Auch für die Dauer
des Integrationsjahres werden die Betroffenen durch das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) sowie –
abhängig von der Höhe der AMS-Leistungen – durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) unterstützt.
Die Kursbesuche der individuell erstellten Module ist für die TeilnehmerInnen verpflichtend. Das Integrationsjahr
kann nur bei erfolgreichem Erhalt eines regulären Arbeitsplatzes abgebrochen werden. Die Begutachtung des
Integrationsjahres (Arbeitsmarktintegrationsgesetz) dauert bis zum 8. März 2017. Die Behandlung im Ministerrat
ist Ende März 2017 vorgesehen. Die Maßnahmen des Integrationsjahres sollen ab 1. September umgesetzt
werden.
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