Das österreichische Recht auf dem Prüfstand vor den Vereinten Nationen
New York/Wien (bmask) - Das neue Erwachsenenschutzgesetz, das Menschen mit Behinderungen raus aus der Sachwalterschaft
in ein selbstbestimmteres Leben führen soll, wurde im Jänner beschlossen - allerdings ohne die notwendige
Finanzierung dafür vorzusehen. "Ein Umstand", so Christina Wurzinger, Vorsitzende des Unabhängigen
Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich,
"der der aufkommenden Staatenprüfung Österreichs durch die Vereinten Nationen nicht standhalten
wird.
Die letzte Staatenprüfung durch die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat im
Jahr 2013 stattgefunden. Neben etlichen anderen Kritikpunkten wurde auch die Ablösung der Sachwalterschaft
durch ein System unterstützter Entscheidungsfindung verlangt. "Damit sollten Menschen aus der Fremdbestimmung
geholt werden", erläutert Wurzinger. "Die Menschenwürde verlangt es, in eigenen Angelegenheiten
auch eigene Entscheidungen treffen zu dürfen. Die notwendige Unterstützung ist dabei zur Verfügung
zu stellen."
In Umsetzung dieser Empfehlung fand ein umfangreicher und partizipativ gestalteter Reformprozess statt, dessen
Ergebnis laut Wurzinger die Situation von betroffenen Personen maßgeblich verbessern würde. "Allerdings
nur", kritisiert Wurzinger, "wenn das Gesetz tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden kann. Dafür
ist einerseits eine ernst gemeinte Finanzierung notwendig, andererseits auch entsprechende Begleitmaßnahmen.
Und eben daran scheitert es aktuell."
Der im Ministerrat verabschiedete Gesetzesentwurf spart im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf mehr als zwei
Drittel der beabsichtigten Finanzierung ein. Diese Mittel wären aber für die Schaffung erforderlicher
RichterInnenplanstellen und zur Aufstockung der für die die Unterstützung verantwortlichen Clearingstellen
notwendig.
Der UN-Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird im Jahr 2018 Österreich ein
zweites Mal auf die Umsetzung der in der Konvention verbrieften Rechte überprüfen. Hierbei wird besonderes
Augenmerk auf die Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfung gelegt. "Der UN-Ausschuss wird sich
mit der aktuellen Lösung nicht zufrieden geben", meint Wurzinger. "Ein Gesetz, das nicht umgesetzt
werden kann, ist ebenso gut wie kein Gesetz."
"Besonders bedauerlich", so Wurzinger abschließend, "ist, dass ein Vorhaben, das ein europaweites
Best-Practice-Modell hätte werden können, nun kleinlicher Spargesinnung zum Opfer fällt."
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