Strafgesetz-Novelle 2017 bringt auch mehr Schutz für Beamte
Wien (bmj) - Am 20.02. hat Justizminister Wolfgang Brandstetter die Strafgesetz-Novelle 2017 in Begutachtung
geschickt. Diese sieht unter anderem neue Tatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen und sexuelle Belästigung
in Gruppen sowie einen höheren Strafrahmen bei tätlichen Angriffen gegen Beamte vor. „Mit dem vorliegenden
Entwurf wollen wir den äußerst bedenklichen Entwicklungen hinsichtlich des Verhaltens gegenüber
Behörden und Amtsträgern entgegenwirken. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen, dass der Staat und
die für ihn tätigen Menschen sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Darüber hinaus haben die
inakzeptablen Vorfälle in Innsbruck gezeigt, dass wir beim Sexualstrafrecht in einem Teilbereich nachschärfen
müssen. Das ist ein klares Zeichen, dass wir so ein Verhalten nicht tolerieren und entschieden dagegen vorgehen“,
so Bundesminister Brandstetter.
Der neue Tatbestand „Staatsfeindliche Bewegungen“ soll künftig ein effektives Vorgehen gegen Gruppierungen
wie beispielsweise „OPPT“, „Freeman“ oder „souveräne Bürger“ ermöglichen. Diese Bewegungen haben
gemeinsam, dass sie die österreichischen Gesetze, Gerichte sowie generell staatliche Institutionen ablehnen
und mittels finanzjuristischer Tricks gegen Organe von Behörden vorgehen. „Die Mitglieder dieser Bewegungen
versuchen, Parallelgesellschaften aufzubauen und sich jeglicher Verpflichtungen zu entziehen. Als funktionierender
Rechtsstaat werden wir das nicht hinnehmen. Auch aus Verantwortung gegenüber allen rechtschaffenen Bürgerinnen
und Bürgern können wir nicht zulassen, dass die Autorität unserer staatlichen Institutionen und
Organe ohne Folgen untergraben wird“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Künftig soll jemand strafbar
sein, der eine solche staatsfeindliche Bewegung gründet, sich an ihr führend betätigt oder sich
daran beteiligt, Der vorgelegte Gesetzestext sieht vor, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich
reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Um einer Bewegung anzugehören,
ist es daher ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Menschen (zumindest zehn) der gleichen staatsablehnenden
Haltung oder dem gleichen staatsablehnenden Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame
Kundgebungen sind nicht notwendig.
Justizminister Brandstetter will künftig auch höhere Strafen für Übergriffe auf Beamte. Der
Strafrahmen bei tätlichen Angriffen auf Beamte soll auf zwei Jahre angehoben werden und so die Exekutive besser
schützen, sowie ein deutliches Signal für mehr Respekt gegenüber Amtsorganen sein. „Die Zahl der
tätlichen Angriffe auf Sicherheitsorgane in Österreich, insbesondere auf unsere Justizwachebeamte, nimmt
täglich dramatisch zu. Dem muss die Gesetzgebung zum Schutz unserer Beamten, die für die Bürger
tagtäglich ihr Leben riskieren und unsere Sicherheit gewährleisten, Rechnung tragen“, so der Justizminister.
Präzisierung und Nachschärfung im Sexualstrafrecht
Als Folge der Silvestervorfälle in Innsbruck, wo Frauen von Gruppen junger Männer belästigt wurden,
wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung erweitert. Um derartigen inakzeptablen Übergriffen
künftig strafrechtlich effektiv begegnen zu können, wird die Teilnahme an einer Gruppe, die darauf abzielt,
jemanden sexuell zu belästigen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Wer aktiv eine sexuelle Belästigung
gemeinsam mit einem oder mehreren Mittätern begeht, dem droht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem
soll künftig die im Strafgesetzbuch verankerte Notwehr um Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung erweitert
werden. Notwehrhandlungen bei sexuellen Belästigungen waren bisher nicht explizit geregelt. Zum stärkeren
Schutz von Betroffenen sollen daher sexuelle Integrität und Selbstbestimmung ausdrücklich in die Aufzählung
der notwehrfähigen Rechtsgüter aufgenommen werden, damit notwendige Verteidigungen jedenfalls straflos
bleiben. „Das bedeutet nicht nur mehr Schutz und Rechtssicherheit für die Opfer, sondern ist auch ein wichtiges
Signal nach außen, dass die Achtung der Würde und der gegenseitige Respekt unverrückbare Eckpfeiler
unserer Gesellschaftsordnung sind. Wer diese Werte nicht respektiert, muss mit der vollen Härte des Gesetzes
rechnen“, so abschließend Justizminister Brandstetter.
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