Brandstetter: Gesetzesentwurf gegen staatsfeindliche
 Bewegungen und sexuelle Belästigung von Gruppen in
 Begutachtung

 

erstellt am
20. 02. 17
13:00 MEZ

Strafgesetz-Novelle 2017 bringt auch mehr Schutz für Beamte
Wien (bmj) - Am 20.02. hat Justizminister Wolfgang Brandstetter die Strafgesetz-Novelle 2017 in Begutachtung geschickt. Diese sieht unter anderem neue Tatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen und sexuelle Belästigung in Gruppen sowie einen höheren Strafrahmen bei tätlichen Angriffen gegen Beamte vor. „Mit dem vorliegenden Entwurf wollen wir den äußerst bedenklichen Entwicklungen hinsichtlich des Verhaltens gegenüber Behörden und Amtsträgern entgegenwirken. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen, dass der Staat und die für ihn tätigen Menschen sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Darüber hinaus haben die inakzeptablen Vorfälle in Innsbruck gezeigt, dass wir beim Sexualstrafrecht in einem Teilbereich nachschärfen müssen. Das ist ein klares Zeichen, dass wir so ein Verhalten nicht tolerieren und entschieden dagegen vorgehen“, so Bundesminister Brandstetter.

Der neue Tatbestand „Staatsfeindliche Bewegungen“ soll künftig ein effektives Vorgehen gegen Gruppierungen wie beispielsweise „OPPT“, „Freeman“ oder „souveräne Bürger“ ermöglichen. Diese Bewegungen haben gemeinsam, dass sie die österreichischen Gesetze, Gerichte sowie generell staatliche Institutionen ablehnen und mittels finanzjuristischer Tricks gegen Organe von Behörden vorgehen. „Die Mitglieder dieser Bewegungen versuchen, Parallelgesellschaften aufzubauen und sich jeglicher Verpflichtungen zu entziehen. Als funktionierender Rechtsstaat werden wir das nicht hinnehmen. Auch aus Verantwortung gegenüber allen rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern können wir nicht zulassen, dass die Autorität unserer staatlichen Institutionen und Organe ohne Folgen untergraben wird“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Künftig soll jemand strafbar sein, der eine solche staatsfeindliche Bewegung gründet, sich an ihr führend betätigt oder sich daran beteiligt, Der vorgelegte Gesetzestext sieht vor, dass der Staat auch auf einzelne Personen strafrechtlich reagieren kann, die sich nicht formal zu einer Gruppe zusammenschließen. Um einer Bewegung anzugehören, ist es daher ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Menschen (zumindest zehn) der gleichen staatsablehnenden Haltung oder dem gleichen staatsablehnenden Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig.

Justizminister Brandstetter will künftig auch höhere Strafen für Übergriffe auf Beamte. Der Strafrahmen bei tätlichen Angriffen auf Beamte soll auf zwei Jahre angehoben werden und so die Exekutive besser schützen, sowie ein deutliches Signal für mehr Respekt gegenüber Amtsorganen sein. „Die Zahl der tätlichen Angriffe auf Sicherheitsorgane in Österreich, insbesondere auf unsere Justizwachebeamte, nimmt täglich dramatisch zu. Dem muss die Gesetzgebung zum Schutz unserer Beamten, die für die Bürger tagtäglich ihr Leben riskieren und unsere Sicherheit gewährleisten, Rechnung tragen“, so der Justizminister.

Präzisierung und Nachschärfung im Sexualstrafrecht
Als Folge der Silvestervorfälle in Innsbruck, wo Frauen von Gruppen junger Männer belästigt wurden, wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung erweitert. Um derartigen inakzeptablen Übergriffen künftig strafrechtlich effektiv begegnen zu können, wird die Teilnahme an einer Gruppe, die darauf abzielt, jemanden sexuell zu belästigen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Wer aktiv eine sexuelle Belästigung gemeinsam mit einem oder mehreren Mittätern begeht, dem droht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem soll künftig die im Strafgesetzbuch verankerte Notwehr um Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung erweitert werden. Notwehrhandlungen bei sexuellen Belästigungen waren bisher nicht explizit geregelt. Zum stärkeren Schutz von Betroffenen sollen daher sexuelle Integrität und Selbstbestimmung ausdrücklich in die Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter aufgenommen werden, damit notwendige Verteidigungen jedenfalls straflos bleiben. „Das bedeutet nicht nur mehr Schutz und Rechtssicherheit für die Opfer, sondern ist auch ein wichtiges Signal nach außen, dass die Achtung der Würde und der gegenseitige Respekt unverrückbare Eckpfeiler unserer Gesellschaftsordnung sind. Wer diese Werte nicht respektiert, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen“, so abschließend Justizminister Brandstetter.

 

 

 

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