Ein Weg zu maximaler Transparenz, Fairness und Objektivität.
Linz (lk) - Oberösterreich lebt in seinen Gemeinden. Die Stärkung der Lebensqualität vor
Ort ist erklärtes Ziel des Gemeinderessorts. Dazu braucht es innovative Impulse und eine Stärkung der
Gemeindeautonomie. Ab dem 1. Jänner 2018 stellt das Land Oberösterreich die Gemeindefinanzierung neu
auf. Durch das zeitgemäße Modell der Gemeindefinanzierung NEU eröffnet sich Oberösterreichs
Gemeinden eine neue Autonomie, verbunden mit neuen Entscheidungsfreiheiten und neuen Handlungsspielräumen.
Es steigert den Gestaltungsspielraum der Gemeinden und überträgt diesen dadurch mehr Verantwortung in
der Projektfinanzierung. Durch ein standardisiertes System wird ein Maximum an Planungssicherheit, ab dem Gemeinderatsbeschluss,
gewährleistet.
Erste Empfehlungen für eine Neuregelung der Gemeindefinanzierung wurden vom Landesrechnungshof ausgesprochen.
Diese betrafen die Stärkung der Gemeindeautonomie um die Stabilität in den Gemeinden zu gewährleisten
und die Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte zu stärken. Um die Finanzausstattung der oberösterreichischen
Gemeinden zu optimieren, wurden demnach eine Neuausrichtung der Vergabe der Bedarfszuweisungsmittel hinsichtlich
einer finanziellen Grundausstattung der Gemeinden sowie eine stärkere Regionalisierung der kommunalen Strukturen
unter der Prämisse der Leistbarkeit empfohlen. Seit Mai 2016 entwickelt ein Projektteam unter der Leitung
von Direktor HR Dr. Michael Gugler die Gemeindefinanzierung NEU. Neben Mitgliedern der Abteilung Inneres und Kommunales,
dem Oö. Gemeindebund und der Abteilung Statistik wird die Praxisnähe und Umsetzbarkeit auch durch die
Mitarbeit von ÖVP- und SPÖ- Bürgermeistern gewährleistet. Eine breite Information der Gemeinden,
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über die neue Autonomie in der Gemeindefinanzierung erfolgt
im Frühjahr 2017. Mit 1. Jänner 2018 ist der Start dieser neuen Form der Gemeindefinanzierung vorgesehen.
Landesrat Max Hiegelsberger, der dieses Projekt federführend entwickelte, dazu: "Mein Ziel ist es unsere
Gemeinden mit maximaler Kompetenz auszustatten. Dies beinhaltet die Stärkung der Gemeindeautonomie, die Förderung
der Wirtschaftlichkeit und Eigenverantwortung und daraus resultierend eine maximale Objektivität und Zielorientierung
in der Gemeindefinanzierung. Bittgänge von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, wie sie bei der
Vergabe von Bedarfszuweisungsmitteln gelebt werden, sind kein zeitgemäßer Zugang für die Gemeindepolitik
mehr. Auch in diesem Bereich ist Transparenz der Weg in die Zukunft. Wir fördern das eigenverantwortliche,
wirtschaftliche Handeln in den Gemeinden und gewährleisten einen nachhaltigen Mehrwert für die Bürgerinnen
und Bürger vor Ort."
Landesrätin Birgit Gerstorfer: "Nach meinem Wechsel in die Politik war ich erstaunt über das komplexe
System der Gemeindefinanzierung, das den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern - oft auch bei kleinen Projekten
- zahlreiche Termine bei verschiedensten Stellen der Landesregierung abverlangt hat. Für mich war sofort klar,
dass dieses System überarbeitet und angepasst werden muss. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
sind professionelle Gestalter und keine Bittsteller. An diesem Maßstab orientiert sich auch die neue Gemeindefinanzierung,
die nun in ihren Grundzügen ausgearbeitet ist. Ich werde die Gemeindefinanzierung NEU allen Bürgermeisterinnen
und Bürgermeistern und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern präsentieren, um Vorschläge
und Rückmeldungen dazu persönlich einholen zu können."
"Die Gemeindefinanzierung NEU ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Stärkung
der Gemeindeautonomie wird den Kommunen zukünftig mehr finanzieller Freiraum eingeräumt und somit mehr
Verantwortung übertragen. Wir sind bei der Gemeindefinanzierung NEU auf einem sehr guten Weg, die noch erforderliche
Feinabstimmung sollte keine großen Probleme mehr hervorrufen. Das neue Modell soll auf jeden Fall gewährleisten,
dass es zu keinen Benachteiligungen oder Bevorzugungen einzelner Gemeinden kommt. Auswirkungen wird das neue Modell
auch auf die Gemeindeaufsicht NEU haben. Ich bin zuversichtlich, dass durch eine transparentere Gebarung der Gemeinden
Vorgänge - besonders im Hinblick auf die Gemeindeprüfungen - leichter nachvollziehbar werden", so
Landesrat Podgorschek.
Ziele der Gemeindefinanzierung NEU
- Stärkung der Gemeindeautonomie
- Steigerung des kommunalpolitischen Spielraums
- Erhöhung der Planungssicherheit in den Gemeinden
- Stärkung der Gemeinden durch Basisförderung
- Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Eigenverantwortung
- Maximierung der Objektivität, Transparenz und Zielorientierung
durch einheitliche und nachvollziehbare Förderkriterien
Fondsmodell der Gemeindefinanzierung NEU
Im Zentrum der Gemeindefinanzierung NEU steht ein Fondsmodell, verbunden mit einer verstärkten Beratungs-
und Serviceleistung durch das Land Oberösterreich. Es werden Anreize für Gemeindekooperationen gesetzt
und eine höchstmögliche Qualität auf möglichst kurzen Wegen gewährleistet.
Abbildung 1 Visualisierung des Fondsmodells
Grafik: Land OÖ
Strukturfonds - Basisförderung zur Stärkung der Finanzkraft
Der Strukturfonds beinhaltet Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von rund 66 Mio. Euro. Er sichert den Gemeinden
eine gewisse Mindestausstattung an finanziellen Mitteln. Die Verteilung an die Gemeinden erfolgt nach aufgaben-
und finanzkraftorientierten Kriterien. Damit wird den Gemeinden eine finanzielle Grundausstattung gegeben und es
entstehen neue Handlungsspielräume. Die bisherigen Mittel aus der Strukturhilfe gehen in diesem, neu geschaffenen,
Fonds auf.
Härteausgleichsfonds - ein zusätzliches, ausgleichendes Instrument
Ziel des Härteausgleichsfonds ist es allen Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Für
Gemeinden, die trotzt der neuen Basisförderung aus dem Strukturfonds keinen Ausgleich erreichen können,
wird der Härteausgleichsfonds eingerichtet. Es erfolgt eine enge Begleitung und Beratung der Gemeinden im
Rahmen des Gemeindeservices.
"Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang als Servicestelle, die unsere Gemeinden auf diesem Weg mit fachlicher
und prozessbezogener Beratung begleitet. Es gilt: Maximale Kompetenz, für ein Ende der Abgangsgemeinden in
Oberösterreich", so Landesrat Hiegelsberger zum Härteausgleichsfonds.
Regionalisierungsfonds - ein Anreiz für Gemeindekooperationen
Dieser neue Fördertopf soll Anreize zur Kooperation schaffen. Er ist mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln
von bis zu 15 Mio. Euro dotiert und für kommunale Projekte in Zusammenhang mit Kinderbetreuungsstätten,
dem Pflichtschulbereich, Amtsgebäuden, Bauhöfen, Veranstaltungsräumen, Bädern, Sportanlagen
und Feuerwehrzeugstätten vorgesehen. Förderfähig sind regionale bzw. gemeindeübergreifende
Kooperationsprojekte. Dabei werden Verantwortung und Lösungskompetenz in der Region gestärkt. Investitions-
und Instandhaltungskosten werden für die Gemeinden budgetverträglich.
"Ziel ist die Sicherstellung einer wirtschaftlich optimierten und bedarfsgerechten Infrastruktur vor Ort und
ein Maximum an Lebensqualität in unseren Regionen", so Landesrat Hiegelsberger.
Projektfonds - für bauliche Infrastrukturmaßnahmen
Das Gemeinderessort unterstützt nach objektiven und transparenten Förderrichtlinien Gemeindeprojekte
in den kommunalen Kernbereichen. Im Sinne der Deregulierung werden gleichzeitig Förderprozesse modernisiert,
vereinfacht und beschleunigt.
Gemeindeservice - vom Kontrolleur zum Consulter
Dieses Instrument gewährleistet die fachliche Beratung und Unterstützung der Gemeinden. Die Kommunen
werden durch den gesamten Prozess begleitet und mit voller Kraft unterstützt. Der Gemeindeservice bildet Kompetenzen
in der Region. Die Bezirkshauptmannschaften übernehmen diese Serviceleistung für die Gemeinden in der
jeweiligen Region, unter fachlicher Steuerung der Direktion Inneres und Kommunales.
"Um Kooperationen zu forcieren bieten wir klare Rechtsgrundlagen und im Zuge der Gemeindefinanzierung NEU
auch gezielte Beratungs- und Serviceleistungen für unsere Gemeinden. Ziel ist die Bereitstellung von Information,
von der Konzeption bis zur gezielten, themenbezogenen Unterstützung, um die Kommunen optimal zu unterstützen",
erklärt Hiegelsberger.
Mehrwert des Projektfonds
Am Beispiel des Projektfonds werden die Stärken der Gemeindefinanzierung NEU sichtbar. Bereits ab der Planung
eines Projekts durch die Gemeinde ist der weitere Verlauf und somit die Finanzierbarkeit und der Erfolg transparent
und abschätzbar. Nachdem das Land Oberösterreich, wie auch bisher, den Bedarf für das jeweilige
Projekt einer Gemeinde geprüft und bestätigt hat, kann die Höhe der in Aussicht stehenden Förderquote
online eingesehen werden. Da die Finanzierung des Landesanteils bekannt ist, gewährt die Gemeindefinanzierung
NEU der Gemeinde volle Planungssicherheit. Sobald der jeweilige Eigenfinanzierungs-Anteil sichergestellt ist, entscheidet
das Land, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten, nur noch über den Förderzeitraum, nicht mehr
über die Förderhöhe, die der Gemeinde bereits bekannt und fixiert ist. Projektplanungen können
nun unmittelbar, abgestimmt auf den bekanntgegebenen Förderzeitraum, finalisiert werden.
"Neben einer für die Gemeinde einfachen und transparenten Vollziehbarkeit ergibt sich eine Verfahrensbeschleunigung.
Diese Deregulierungsmaßnahme, ermöglicht eine Vereinfachung in der Projektumsetzung, zum Wohle der Gemeinde
und ihrer Bürgerinnen und Bürger", erklärt Landesrat Hiegelsberger der überzeugt ist,
dass die Gemeindefinanzierung NEU die Leistungsfähigkeit, sowohl bei finanzstarken Gemeinden als auch bei
strukturschwache Gemeinden, optimal unterstützt.
Deregulierung im Zuge der Gemeindefinanzierung NEU
Deregulierungsmaßnahmen stellen einen permanenten Prozess dar und finden somit auch im Projekt Gemeindefinanzierung
NEU Anklang.
Neben einer Aufwandsvereinfachung für die Gemeinden, der durch den finanziellen Spielraum entsteht, kommt
es zu einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe im Gemeinderessort. Diese Vereinfachung begründet sich
darin, dass die Förderung von Kleinprojekten nun direkt durch die Finanzierung aus dem Strukturfonds abgewickelt
werden kann. Auch die 5.000 Euro Grenze des Investitionsvolumens im ordentlichen Haushalt entfällt somit ab
dem 1. Jänner 2018. Zudem ist der Wegfall des 18-Euro-Erlasses ein wesentlicher Schritt in Richtung Gemeindeautonomie.
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