Rund 25.000 Datensätze abrufbar
Wien (pk) - Die Parlamentsbibliothek, zu der auch das Archiv gehört, bietet für Interessierte
ein weiteres Service an. Wer sich für die Geschichte des Hohen Hauses von seiner Geburtsstunde im Jahr 1861
bis zum Ende der Monarchie 1918 interessiert, der hat nun die Möglichkeit, in dem mehr als 25.000 Datensätze
umfassenden Gesamtbestand online zu recherchieren.
Der Reichsrat - die Volksvertretung der Königreiche und Länder der österreichischen Reichshälfte
(Cisleithanien) - war das Parlament des österreichischen Teils der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn
und bestand aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus und dem Herrenhaus. Als "Geburtsurkunde" des Parlaments
gilt das sogenannte Februarpatent aus dem Jahr 1861.
Recherche nach verschiedenen Kriterien möglich
Nachdem das Verzeichnis des Abgeordnetenhauses schon seit Herbst 2015mit rund 21.000 Datensätzenelektronisch
zur Verfügung steht, konnten die MitarbeiterInnen des Archivs nun auch die Erfassung der Archivbestände
für das Herrenhaus mit rund 4.000 Datensätzen abschließen.
In den beiden Verzeichnissen kann nach Bestandskategorien und nach Zeitraum gesucht werden. Auch eine Textrecherche
in der Bezeichnung bzw. dem Gegenstand der einzelnen Archivalien ist möglich. Das Suchergebnis wird in einer
Tabelle angezeigt, die nach Kennung und Datierung sortiert werden kann.
Da es sich bei den Dokumenten um historische Vorlagen handelt, sind bei der Recherche Besonderheiten zu beachten.
So etwa weisen nicht alle Datensätze Einträge in jeder Kategorie auf, auch historische Schreibweisen
sind bei der Suche zu berücksichtigen. Die Website des Parlaments bietet aber für diese Fälle Tipps
an unter: https://www.parlament.gv.at/SERV/ANG/ARCHIV/index.shtml
Der österreichische Reichsrat
Dem Abgeordnetenhaus gehörten nach der Wahlrechtsreform 1907 516 Volksvertreter an, die durch ein allgemeines,
gleiches, direktes Wahlrecht für sechs Jahre gewählt wurden. Die Wahlberechtigung galt nur für Männer,
Frauen erhielten das aktive und passive Wahlrecht erst 1918 und durften erstmals im Februar 1919 zu den Urnen gehen.
Die ersten Abgeordneten wurden durch die Landtag entsandt. 1873 wurde die direkte Wahl eingeführt. Es bestand
jedoch nur ein Kurienwahlrecht, das zudem von einer bestimmten Steuerleistung abhing, wobei die Stimmen je nach
Besitz und Steuer unterschiedlich bewertet wurden. Eine große Bevölkerungsgruppe war dadurch von der
Stimmberechtigung ausgeschlossen. Nach weiteren Reformschritten wurde 1896 eine fünfte Kurie der allgemeinen
Wählerklasse eingeführt, deren Stimmen hatten aber auch ein geringeres Gewicht, bis die Wahlrechtsreform
1907 beschlossen wurde. Einige Mitglieder des Abgeordnetenhauses waren später auch im Parlament der Ersten
Republik vertreten, wie etwa Karl Renner.
Das Herrenhaus war, ähnlich dem britischen House of Lords, ein Gegengewicht zum gewählten Abgeordnetenhaus
und als dauernde Vertretung angelegt. Seine Mitglieder wurden nicht gewählt, sie wurden durch Gesetz oder
Ernennung auf Lebenszeit berufen. Ihm gehörten alle großjährigen Prinzen des Kaiserhauses, großjährige
Häupter von inländischen Adelsgeschlechtern, denen der Kaiser die erbliche Reichsratswürde verlieh,
ferner die Erzbischöfe und Bischöfe mit fürstlichem Rang und schließlich österreichische
Staatsbürger, die vom Kaiser für Verdienste um Staat und Kirche, Wissenschaft und Kunst auf Lebenszeit
berufen wurden. So waren unter anderem auch der Dichter Franz Grillparzer und der Geologe Eduard Suess, der den
Bau der Wiener Hochquellenleitung initiierte, Mitglieder des Herrenhauses. 1914 umfasste das Herrenhaus 291 Mitglieder.
Ein Gesetz wurde erst wirksam, wenn ihm beide Häuser zugestimmt hatten, der Kaiser hatte ein Vetorecht. Die
beiden Kammern des Reichsrats hatten zwar das Gesetzgebungs- und das Steuerbewilligungsrecht, die Regierung war
jedoch nicht dem Parlament verantwortlich, sondern dem Kaiser. Ende des 19. Jahrhunderts waren die Auseinandersetzungen
im Abgeordnetenhaus stark von den Nationalitätenkonflikten geprägt.
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