Eurofighter: BMLVS bringt Strafanzeige
 gegen zwei Airbus-Unternehmen ein

 

erstellt am
16. 02. 17
13:00 MEZ

BMLVS Task Force Eurofighter: Verdacht auf Betrug beim Eurofighter-Ankauf – Republik Österreich fordert als Privatbeteiligte Schadenersatz – Die 15 österreichischen Abfangjäger bleiben in der Disposition des Bundesheeres
Taufkirchen/Hallbergmoos/Wien (bmlvs) - Das österreichische Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMVLS) hat am 16.02. bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf arglistige und betrügerische Täuschung gegen die Airbus Defence and Space GmbH (vormals EADS Deutschland GmbH) und die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH eingebracht. Die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, hat sich dem Strafverfahren gegen die beiden Airbus-Unternehmen als Privatbeteiligte angeschlossen. Grundlage für die Sachverhaltsdarstellung mit Privatbeteiligtenanschluss sind die Ermittlungen der im BMLVS 2012 unter der Leitung von Generalmajor Hans Hamberger eingerichteten „Task Force Eurofighter“.

Aufgrund der Untersuchungen der Task Force Eurofighter geht das BMLVS in seiner Strafanzeige davon aus, dass die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen die Republik Österreich seit 2002 sowohl über den wahren Kaufpreis als auch über die wahre Lieferfähigkeit und wahre Ausstattung der Eurofighter-Abfangjäger in betrügerischer Absicht getäuscht haben. Hans Peter Doskozil, Bundesminister für Landesverteidigung und Sport: „Der mir vorliegende Bericht stellt fest: Ohne die betrügerischen Täuschungshandlungen der Airbus Defence and Space GmbH und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH hätte sich die Republik Österreich im Jahr 2003 nicht für den Ankauf der Eurofighter entschieden. Auch der Vergleich vom Juni 2007 wäre nie zustande gekommen. Als Verteidigungsminister sehe ich mich in der Pflicht, mir bekannte strafrechtlich relevante Tatbestände anzuzeigen und den dadurch den österreichischen Steuerzahlern entstandenen Schaden geltend zu machen. Das haben wir heute getan.“

„Mir geht es um die umfassende und endgültige Bereinigung des Eurofighter-Kaufs, der seit 15 Jahren Gegenstand von Korruptionsvorwürfen ist. Ich stehe für eine lückenlose Aufklärung der Causa. Die Steuerzahler müssen sich sicher sein, dass wir mit ihrem Geld sorgsam umgehen. Nur dann werden sie weiterhin bereit sein, Investitionen in die Sicherheit unseres Landes zu akzeptieren“, so der Verteidigungsminister.

Republik Österreich fordert Schadenswiedergutmachung
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: „Im Hinblick auf Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden hat sich die Republik Österreich heute dem Strafverfahren gegen Airbus Defence and Space GmbH und Eurofighter Jagdflugzeug GmbH angeschlossen. Für diesen Schaden haben die angezeigten Unternehmen einzustehen.“

Der Schaden der Republik errechnet sich aus der Summe aus dem bezahlten Kaufpreis für 15 Eurofighter zuzüglich der Differenz aus den bislang angefallenen Betriebskosten für die Eurofighter im Vergleich zu hypothetischen Betriebskosten eines alternativen Flugzeuges abzüglich des heutigen Zeitwerts der 15 österreichischen Eurofighter. Der heute bekannte Schaden kann daher bis zu EUR 1,1 Mrd. betragen. Er steht jedenfalls mit zumindest EUR 183,4 Mio fest, die die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen im Rahmen ihrer listigen Irreführung in den Kaufpreis eingepreist haben. Hinzu kommt der Schaden aus den zukünftig entstehenden Mehraufwendungen für den Betrieb des teureren Eurofighters, der heute noch nicht beziffert werden kann.

Betrug durch Täuschung über den wahren Wert des Kaufgegenstandes
Die Sachverhaltsdarstellung belegt, dass die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen die Republik Österreich nie darüber aufgeklärt haben, in den Kaufpreis von EUR 1,959 Mrd. fast 10 Prozent, exakt EUR 183,4 Mio., für Gegengeschäftskosten eingepreist zu haben. Dies, obwohl die Republik Österreich bereits in den ersten Ausschreibungsunterlagen von 2001 eindeutig gefordert hat, Kosten für die Abwicklung der geforderten Gegengeschäfte gesondert auszuweisen. Die Republik Österreich musste immer davon ausgehen, dass der Kaufpreis laut Kaufvertrag vom 1.7.2003 dem wahren Wert und Qualität der bestellten Abfangjäger entspricht und die Abwicklung der geforderten Gegengeschäfte keine finanziellen Auswirkungen haben wird. Tatsächlich wurden die arglistig eingepreisten EUR 183,4 Mio. für legale, aber auch für kriminelle Gegengeschäftskosten verwendet. Sowohl die Staatsanwaltschaft München als auch die Staatsanwaltschaft Wien ermitteln in diesem Zusammenhang bereits seit Längerem.

Betrug durch Täuschung über den Kaufgegenstand
Die Beweislage der Task Force Eurofighter legt nahe, dass die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen der Republik Österreich seit 2002 die Lieferung eines Kaufgegenstandes versprachen und vertraglich zusicherten, obwohl sie zu dessen vertraglich vereinbarter Lieferung weder in der Lage noch willens waren. Der 2007 abgeschlossene Vergleich zwischen der Republik Österreich und den Airbus-Unternehmen ändert nichts an der Strafbarkeit dieser Täuschungshandlungen. Peschorn: „Wir gehen davon aus, dass die Republik Österreich weder den ersten Kaufvertrag 2003 noch den Vergleich 2007 mit den damals vereinbarten Bedingungen abgeschlossen hätte, wenn diese Sachverhalte bekannt gewesen wären.“

Österreichische Luftraumüberwachung gesichert
Mit der umfangreichen Sachverhaltsdarstellung mit Privatbeteiligtenanschluss sind die Ansprüche der Republik auf jeden Fall gewahrt, ein Rechtsverlust der zivilrechtlichen Ansprüche ist ab nun ausgeschlossen. Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung der Vergangenheit sei es aber seine erste und wichtigste Aufgabe als Verteidigungsminister, die Sicherheit des Landes zu garantieren.

Doskozil: „Die Luftraumüberwachung durch das Österreichische Bundesheer ist weiterhin sichergestellt. Unsere Luftstreitkräfte und unsere Piloten machen einen hervorragenden Job. Dazu brauchen sie leistungsfähige Abfangjäger. Ich bekenne mich zu 100% zur Aufgabe der Luftraumüberwachung durch das Österreichische Bundesheer.“

Allerdings, so Doskozil, seien die vom Österreichischen Bundesheer eingesetzten Eurofighter der Tranche 1 im laufenden Betrieb sehr teuer. „Wir werden 2017 an die 80 Mio. Euro für den Betrieb der Eurofighter aufwenden. Zudem müssen wir bis 2020 unsere Saab 105 OE ersetzen. Hier sind wir gefordert, neue Lösungen zu finden. Ich habe daher im Verteidigungsministerium eine Sonderkommission unter der Leitung des Kommandanten der Luftstreitkräfte, Brigadier Karl Gruber, beauftragt, bis Ende Juni 2017 alle Optionen zu prüfen, wie wir in Zukunft die Sicherheit unseres Luftraums so effektiv wie heute, aber kostengünstiger garantieren können.“

Zur „Task Force Eurofighter“

Die „Task Force Eurofighter“ wurde 2012 eingerichtet, um im Wirkungsbereich des BMLVS zu untersuchen, ob die Republik Österreich bei der Beschaffung der Eurofighter geschädigt wurde. Die Ermittlungen der Task Force erfolgten unter der Leitung von Generalmajor Hans Hamberger in enger Abstimmung und Einbeziehung des Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien, die bereits 2012 im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf unter der Aktenzahl GZ 604 St 6/11f ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Korruption und Bestechung von Amtsträgern eingeleitet hat. Als externe Experten wurden die US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom (Skadden), die österreichische Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, Grant Thornton Unitreu Advisory GmbH für forensische Untersuchungen, sowie die Zivilrechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletécka beigezogen.

Der Bericht der Task Force ist als pdf hier als pdf abrufbar.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.bundesheer.at

 

 

     


Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zum Thema Eurofighter
Wien (bmwfw) - Das Wirtschaftsministerium stellt aktuell zum Thema Eurofighter Folgendes fest: Aufgrund mehrerer Verdachtsmomente haben sowohl das Verteidigungsministerium als auch das Wirtschaftsministerium im Jahr 2013 eigene Task-Forces zur Aufklärung eingesetzt. Zur nun vorliegenden Anzeige des Verteidigungsministeriums bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs, betont das Wirtschaftsministerium, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt und es davon ausgeht, dass die notwendigen und richtigen Schritte gesetzt werden. Die Frage einer Anklageerhebung ist ausschließliche Angelegenheit der Staatsanwaltschaft.

Die Task-Force des Wirtschaftsministeriums hat 2013 mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen und einen gegenseitigen Datenaustausch sowie eine Plausibilitätsüberprüfung spezifischer Gegengeschäfte vereinbart und laufend umgesetzt.

In diesem Zusammenhang bekräftigt das Wirtschaftsministerium heute, dass die Angelegenheit der Gegengeschäftsanrechnung mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH solange offen bleibt, bis diese Verfahrensschritte abgeschlossen bzw. die Verdachtsmomente ausgeräumt sind.

 

 

 

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