Konkrete Auflagen für Reformen in Moldau als Voraussetzung
Wien (pk) - Zur Diskussion im EU-Ausschuss des Bundesrats stand am 15.02. ein Vorschlag der EU-Kommission
über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau. Die Republik Moldau hat in den vergangenen Jahren
schwierige Zeiten mit politischer und wirtschaftlicher Instabilität durchlebt. Das Land befand sich unter
anderem seit 1993 wiederholt in Programmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und hat in den Jahren 2010
bis 2012 etwa auch bereits eine EU-Makrofinanzhilfe in Höhe von 90 Mio. € erhalten. Die Zahlungsbilanz und
Haushaltslage verschlechterte sich nach einem Bankenbetrugsskandal im Jahr 2014, der auch erhebliche Probleme im
Bereich des staatlichen Handelns aufzeigte. Die wichtigsten regionalen Handelspartner, neben Russland noch Ukraine
und Weißrussland, leiden zudem selbst unter einer längeren Rezession. Eine Intensivierung des Handels
mit der EU infolge eines Assoziierungsabkommens, das im Jahr 2014 unterzeichnet wurde, konnte einen Rückgang
der Exporte nur zum Teil aufwiegen. Insgesamt haben die EU und die Republik Moldau im Lauf der Jahre aber enge
politische und wirtschaftliche Beziehungen zueinander aufgebaut, so die Kommission in ihren Erläuterungen.
Um einen Teil des Außenfinanzierungsbedarfs des Landes im Zeitraum 2016 bis 2018 zu decken, schlägt
die Kommission daher konkret eine Makrofinanzhilfe in der Höhe von bis zu 100 Mio. € vor. Von diesem Betrag
würden 60 Mio. € in Form von Darlehen und 40 Mio. € in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt
werden. Die moldauische Regierung hatte zuvor die EU um eine solche Finanzhilfe ersucht.
Finanzhilfe grundsätzlich denkbar, Reformen für Republik Moldau aber unerlässlich
Die Kommission sieht die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Makrofinanzhilfe erfüllt
- Länder, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen, kommen dafür in Frage. Die Maßnahme
würde die Finanzhilfen aus anderen EU-Programmen sowie die vorgesehenen Auflagen ergänzen, die Handelsbilanz-
und Haushaltsrisiken für das Land mindern, die moldauischen Behörden auf dem Weg zu Strukturreformen
unterstützen und damit Mehrwert und Wirksamkeit der erfolgenden Finanzierungsmaßnahmen der EU insgesamt
erhöhen. Die Makrofinanzhilfe ist ein in Ausnahmefällen zum Einsatz kommendes Notfallinstrument, mit
dem ernste Zahlungsbilanzschwierigkeiten in Drittländern angegangen werden.
Dabei bleibe die Umsetzung wichtiger Reformen in der Republik Moldau unerlässlich und werde genauestens beobachtet
werden, die Auszahlungen sollen an strenge Auflagen geknüpft sein. Einige der grundlegenden Schwächen,
die sich im Laufe der Jahre in der Wirtschaft und dem System der wirtschaftspolitischen Steuerung Moldaus manifestiert
haben, sollten angegangen werden – wie etwa in Form einer Stärkung des Ordnungsrahmens im Finanzsektor, in
der Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie mit einer Reform des Energiesektors.
Mit einer aktualisierten Bewertung des Außenfinanzierungsbedarfs des Landes, unter Berücksichtigung
eines 2016 neu vereinbarten Programms mit dem IWF, des Lastenverteilungskonzepts und des im EU-Haushalt vorhandenen
Spielraums sei der vorgeschlagene Betrag gerechtfertigt. Außerdem würde das abgeschlossene Assoziierungsabkommen,
das das frühere Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzt, den weiteren Weg für eine politische
Assoziierung und wirtschaftliche Integration Moldaus mit der EU ebnen. Mit einem Anteil von 62 % war die Union
schon zuletzt im Jahr 2016 der größte Handelspartner Moldaus, so die Kommission.
Finanzhilfe im Rahmen von internationalen Maßnahmen zu sehen
In eine ähnliche Richtung geht die Argumentation des Finanzministeriums. Grundsätzlich sei ein Programm
für die Republik Moldau im Rahmen der Makrofinanzhilfe denkbar. Dieses sei auch unter einem Entwicklungsaspekt
zu sehen, es soll ein Reformprogramm der lokalen Behörden unterstützt, Investorenvertrauen gestärkt
sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum ermöglicht werden. Zugleich müsse auf Risikofaktoren bezüglich
Rechtsstaatlichkeit und Korruption, Umsetzungskapazität der Verwaltung und politische Instabilität hingewiesen
werden. Diese seien im Rahmen der wirtschaftspolitischen Auflagen genauestens zu adressieren, so das Ministerium
in den Informationen zum Vorschlag.
Insgesamt schließe sich die EU mit dem Vorschlag zur Makrofinanzhilfe an den IWF und an die langjährigen
internationalen und europäischen Geber an, unterstrichen die Experten des Ministeriums. Zusätzlich zu
den neuen Finanzierungsplänen würde die vorgeschlagene Makrofinanzhilfe auch dabei unterstützen,
die Organisationen wie etwa die Weltbank im Land zu halten. Auch seitens österreichischer Unternehmen, die
vor Ort sind, gebe es Interesse an weiteren Maßnahmen. Der Vorschlag stehe jedoch noch ganz am Anfang und
sei mehr oder weniger im Vorbereitungsstadium, erfuhren die BundesrätInnen. Zur Diskussion stehe auch noch
das Verhältnis von 60 zu 40 zwischen Darlehen und Zuschüssen. Die Befürwortung knüpfe jedenfalls
stark an das Pro-Kopf-Einkommen an, dieses sei in Moldau das geringste von allen Nachbarländern. Insgesamt
seien jedoch konkrete wirtschaftspolitische Auflagen die Voraussetzung für die Finanzhilfe. Auf die Frage
von Eduard Köck (V/N), welchen Anteil der Finanzhilfe Österreich übernehme, stellte der Vertreter
des Ministeriums klar, dass die Mittel direkt über den allgemeinen EU-Haushalt abgewickelt werde. Es gebe
keine direkte Haftung Österreichs.
Die Republik Moldau sei schwer geteilt in pro-russische und pro-europäische Kräfte, hielt Stefan Schennach
(S/W) fest, auch wenn die Vorgängerregierung und die derzeitige pro-europäisch seien. Schennach hält
es auch für hoch fahrlässig, zu unterstützen, solange der Bankenskandal nicht aufgeklärt ist.
Ebenso sei in den Verhandlungen darauf zu achten, dass die Mittel in Bildung und Ausbildung investiert würden
und nicht nur Budgethilfe bleiben. Man müsse einen Schwerpunkt auf die Finanzierung der Ausbildung der jungen
Leute vor Ort legen und diese ausbauen.
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