2016: 8.626 erhielten die Staatsbürgerschaft

 

erstellt am
16. 02. 17
13:00 MEZ

Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2016 um 4,4% gestiegen
Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen war 2016 um 4,4% höher als im Jahr davor. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 8.626 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 96 Personen mit Wohnsitz im Ausland. 35% aller 2016 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, 37,2% waren unter 18 Jahre alt. Von den neuen Österreicherinnen und Österreichern besaßen vor der Einbürgerung 14,6% oder 1.262 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (820), Serbien (752), dem Kosovo (456), der Russischen Föderation (337) sowie Afghanistan (332).

Seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) sanken die Einbürgerungszahlen kontinuierlich und erreichten im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. In den Jahren seit 2011 (6.754) stiegen die Einbürgerungen wieder, so auch 2016 (8.626). Die vorläufige Einbürgerungsrate – Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften Personen (8.530) bezogen auf 100 in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit – lag 2016 wie im Vorjahr bei 0,7%.

Im Jahr 2016 wurden in sechs Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2015. Die Zuwächse waren am deutlichsten in der Steiermark (+21,3% auf 814 Einbürgerungen) und in Oberösterreich (+17,6% auf 1.519), gefolgt von Tirol (+4,0% auf 574). Geringere Zunahmen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich in Wien (+3,0% auf 3.055), in Vorarlberg (+1,8% auf 452) und im Burgenland (+0,6% auf 170). In den anderen Bundesländern gab es 2016 weniger Einbürgerungen als im Vorjahr: Salzburg (-0,4% auf 477), Niederösterreich (-2,8% auf 1.154) und Kärnten (-17,8% auf 315).

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen 2016 erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs: 4.787 bzw. 55,5%. Darunter wurden 3.007 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 388 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) und 781 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2). Weitere 1.306 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (15,1%), darunter 1.244 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 278 Ehegatten (§16) sowie 2.255 Kinder (§17) eingebürgert.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >

 

 

 

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