EU-Vertragsverletzungsverfahren
 zum sektoralen Fahrverbot eingestellt

 

erstellt am
16. 02. 17
13:00 MEZ

Europäische Kommission erkennt erstmals Notwendigkeit der Maßnahme an
Brüssel/Innsbruck (lk) - Die Europäische Kommission stellt das Vertragsverletzungsverfahren zum sektoralen Fahrverbot ein. „Das sind gute Nachrichten für die Menschen in Tirol“, freuen sich LH Günther Platter und LHStvin Ingrid Felipe. „Die Vernunft hat gesiegt und wir sind erleichtert, dass unsere Argumente bei der Europäischen Kommission Gehör gefunden haben.“ Nach harten Verhandlungen Tirols habe die Europäische Union, trotz teils erheblichen Widerstands vor allem aus Deutschland, zum ersten Mal anerkannt, dass die Maßnahme des sektoralen Fahrverbots notwendig sei, um die heimische Bevölkerung zu entlasten. Nach Inkrafttreten am 1. November des Vorjahres werde das Sektorale Fahrverbot nun schrittweise ausgebaut.

Bis zu 200.000 Lkw weniger auf Tirols Autobahnen
„Das sektorale Fahrverbot bedeutet im Vollausbau ab 2018 bis zu 200.000 Lkw weniger auf den Tiroler Autobahnen – das entspricht einer Reduktion des Transitverkehrs um zehn Prozent“, rechnet Umweltreferentin LHStvin Felipe. Seit Einführung des sektoralen Fahrverbots am 1. November des Vorjahres zeigten sich bereits die ersten Auswirkungen mit der steigenden Anzahl von Transporten auf der Rollenden Landstraße (RoLa). So war der November 2016 mit 14.300 Fahrten der stärkste Monat des Jahres auf der RoLa. Und im Vergleich zum November 2015 stieg der Transportanteil der Güter, die vom sektoralen Fahrverbot betroffen sind, um 37 Prozent.

„Die Trendwende bei der Luftgüte hat aber der seit November 2014 gültige Luft-100er auf 120 Kilometern des Tiroler Autobahnnetzes gebracht“, ist LHStvin Felipe überzeugt. Bis 2020 seien jedoch deutlich weitere Verbesserungen notwendig, um den EU-weit vereinbarten Grenzwert bei Stickstoffdioxiden zu erreichen. Zusätzliche Anreize zum Öffi-Pendeln für alle TirolerInnen werde die Tarifreform im Frühjahr 2017 mit bis zu 70 Prozent günstigeren Jahreskarten geben.

Das sektorale Fahrverbot im Detail
In einem ersten Schritt wurde der Transport bestimmter nicht verderblicher Güter mit alten Lkw der Euroklassen III und IV untersagt. Im nächsten Schritt, der nach der Einstellung des Verfahrens nun im Mai 2017 in Kraft tritt, werden Transporte bestimmter nicht verderblicher Güter mit Lkw der Euroklasse V verboten. Ausnahmen vom Euro III-Verbot gibt es für regionale Kurzstrecken und den Verteilerverkehr bis 2019. Des Weiteren werden Lkw der Klasse Euro VI bis zum April 2018 für Güter wie Holz oder Aushub und bis Juli 2018 für Güter wie Eisenerze oder Stahl vom sektoralen Fahrverbot ausgenommen.

 

 

 

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