Europäische Kommission erkennt erstmals Notwendigkeit der Maßnahme an
Brüssel/Innsbruck (lk) - Die Europäische Kommission stellt das Vertragsverletzungsverfahren zum
sektoralen Fahrverbot ein. „Das sind gute Nachrichten für die Menschen in Tirol“, freuen sich LH Günther
Platter und LHStvin Ingrid Felipe. „Die Vernunft hat gesiegt und wir sind erleichtert, dass unsere Argumente bei
der Europäischen Kommission Gehör gefunden haben.“ Nach harten Verhandlungen Tirols habe die Europäische
Union, trotz teils erheblichen Widerstands vor allem aus Deutschland, zum ersten Mal anerkannt, dass die Maßnahme
des sektoralen Fahrverbots notwendig sei, um die heimische Bevölkerung zu entlasten. Nach Inkrafttreten am
1. November des Vorjahres werde das Sektorale Fahrverbot nun schrittweise ausgebaut.
Bis zu 200.000 Lkw weniger auf Tirols Autobahnen
„Das sektorale Fahrverbot bedeutet im Vollausbau ab 2018 bis zu 200.000 Lkw weniger auf den Tiroler Autobahnen
– das entspricht einer Reduktion des Transitverkehrs um zehn Prozent“, rechnet Umweltreferentin LHStvin Felipe.
Seit Einführung des sektoralen Fahrverbots am 1. November des Vorjahres zeigten sich bereits die ersten Auswirkungen
mit der steigenden Anzahl von Transporten auf der Rollenden Landstraße (RoLa). So war der November 2016 mit
14.300 Fahrten der stärkste Monat des Jahres auf der RoLa. Und im Vergleich zum November 2015 stieg der Transportanteil
der Güter, die vom sektoralen Fahrverbot betroffen sind, um 37 Prozent.
„Die Trendwende bei der Luftgüte hat aber der seit November 2014 gültige Luft-100er auf 120 Kilometern
des Tiroler Autobahnnetzes gebracht“, ist LHStvin Felipe überzeugt. Bis 2020 seien jedoch deutlich weitere
Verbesserungen notwendig, um den EU-weit vereinbarten Grenzwert bei Stickstoffdioxiden zu erreichen. Zusätzliche
Anreize zum Öffi-Pendeln für alle TirolerInnen werde die Tarifreform im Frühjahr 2017 mit bis zu
70 Prozent günstigeren Jahreskarten geben.
Das sektorale Fahrverbot im Detail
In einem ersten Schritt wurde der Transport bestimmter nicht verderblicher Güter mit alten Lkw der Euroklassen
III und IV untersagt. Im nächsten Schritt, der nach der Einstellung des Verfahrens nun im Mai 2017 in Kraft
tritt, werden Transporte bestimmter nicht verderblicher Güter mit Lkw der Euroklasse V verboten. Ausnahmen
vom Euro III-Verbot gibt es für regionale Kurzstrecken und den Verteilerverkehr bis 2019. Des Weiteren werden
Lkw der Klasse Euro VI bis zum April 2018 für Güter wie Holz oder Aushub und bis Juli 2018 für Güter
wie Eisenerze oder Stahl vom sektoralen Fahrverbot ausgenommen.
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