Pensionskassen entsprechen schon großteils den Anforderungen der jüngsten EU-Richtlinie
Wien (skills) - Ende Dezember wurde die Europäische Richtlinie über die Tätigkeit und Beaufsichtigung
von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORP II) erlassen. Diese ist binnen 24 Monaten umzusetzen.
Während andere Länder hier noch Aufholarbeit leisten müssen, dürfte dies für Österreich
kein großes Thema sein: „Die österreichischen Pensionskassen entsprechen schon jetzt großteils
den Anforderungen der IORP II-Richtlinie und sind ein Vorreiter moderner Entwicklungen der betrieblichen Altersvorsorge“,
analysiert Christian Böhm, Obmann-Stv. des Fachverbandes der Pensionskassen.
Insbesondere die intergenerative Gerechtigkeit ist dabei ein zentrales Thema: Demnach müssen die Institutionen
unter anderem über ausreichende Vermögenswerte und Rückstellungen samt Systemen einer Anpassung
verfügen, damit alle Leistungsberechtigten eine lebenslange und sichere Rente erhalten. „Das ist den österreichischen
Pensionskassen seit jeher ein wichtiges Anliegen. Hier erfüllen wir seit Jahren die europäischen Anforderungen“,
stellt Christian Böhm klar.
Intergenerative Gerechtigkeit und Sicherheit: Für Österreichs Pensionskassen stets ein zentrales
Thema
Zudem müssen laut der neuen Richtlinie Aspekte der Nachhaltigkeit und Rücksichten auf ökologische
und soziale Faktoren eingehalten werden, welche die österreichischen Pensionskassen schon lange erfüllen.
Ebenso werden die allermeisten Anforderungen an Information, Transparenz, Qualifikation, Sicherheit und persönliche
Zuverlässigkeit, interner Kontrolle und Aufsicht schon jetzt eingehalten. „Wir sind hier Europameister“, streicht
Böhm, der im Board of Directors der Europäischen Organisation PensionsEurope vertreten ist, heraus.
Künstliche Erfindung des Pan-European Personal Pension Product (PEPP) bringt Österreich nichts
Neues
Auf Europäischer Ebene gibt es zudem gerade die Initiative zur Entwicklung eines neuen und europäischen,
individuell-privaten Pensionsprodukts (Pan-European Personal Pension Product). PEPP soll grundsätzlich von
allen nach EU-Richtlinien konzessionierten Finanzdienstleistern angeboten werden können. Zur Ausgestaltung
gibt es von der Europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA nur sehr wenige Vorgaben. Insbesondere sozialrechtliche
Aspekte für ein solches Pensionsprodukt wie die Auszahlung einer lebenslangen Rente sind nicht vorgesehen.
„Aus Sicht der österreichischen Pensionskassen ist die künstliche Erfindung eines PEPP nicht erforderlich,
weil die österreichischen Pensionskassen alle Erfordernisse bieten und vor allem sozialrechtliche Aspekte
wie die Auszahlung einer lebenslangen Rente garantieren“, erklärt Böhm.
Statt überbordender Bestimmungen besser zweite Säule attraktivieren
„Für die Pensionisten ist die Ergänzung der staatlichen Pension durch sichere betriebliche Zusatzpensionen
essentiell, um ein sorgenfreies Leben im Alter führen zu können. Daher sollte die zweite Säule des
Pensionssystems attraktiver gestaltet werden und nicht immer weiter mit überbordenden Bestimmungen belastet
werden“, ergänzt Dr. Fritz Janda, Geschäftsführer des Fachverbandes der Pensionskassen. „Eine immer
größere Flut an europäischen Regelungen hilft weder den Pensionisten noch dem System“.
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