Stellungnahme der Projektgesellschaft zu Bericht des Rechnungshofs
Wien (pk) - Zum am 24.02. veröffentlichten Berichts des Rechnungshofs zur Generalsanierung des Parlamentsgebäudes
stellt der Geschäftsführer der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft (PDSG), Parlamentsvizedirektor
Alexis Wintoniak fest, dass die darin geäußerten Empfehlungen bereits in die bisherigen Planungen eingeflossen
sind.
Zentraler Teil des Sanierungsprojekts ist der Ausbau derzeit nicht genutzter Flächen im Dachgeschoß
sowie unter dem Nationalratssitzungssaal und unter dem Bundesversammlungssaal. Das entspricht einer effizienten
Nutzung vorhandener Raumkapazitäten und einer erhöhten Effizienz im Betrieb.
Vor allem dienen diese Maßnahmen laut Wintoniak einer weiteren Öffnung des Hauses und somit einer zeitgemäßen
Weiterentwicklung von Parlamentarismus. "Es wird im generalsanierten Gebäude möglich sein, den parlamentarischen
Betrieb offener und transparenter zu gestalten. Dadurch werden sich den Bürgerinnen und Bürger neue Möglichkeiten
eröffnen, am parlamentarischen Geschehen unmittelbar teilzunehmen. Somit werden diese baulichen Interventionen
und die damit verbundenen Investitionen dem Wesen des Parlaments als öffentlicher Ort und als Zentrum der
Demokratie gerecht", erklärt Projektleiter Wintoniak.
Tatsache sei, so Wintoniak, dass der Ausbau unter dem Bundesversammlungssaal technisch aufwändiger und somit
kostspieliger ist als jener um den Nationalratssitzungssaal. Es müsse hier in besonderer Weise auf die historische
Bausubstanz Rücksicht genommen werden. Die Überlegung, auf diese Baumaßnahme zu verzichten, wurde
laut Wintoniak nach eingehender Diskussion verworfen. Dank Einsparungen in anderen Bereichen bzw. aufgrund von
Kostenpräzisierungen ist gewährleistet, dass der Gesamtkostenplan für die Generalsanierung des Parlamentsgebäudes
eingehalten werden kann.
Abgesehen davon wird vom Rechnungshof die Einhaltung des Termin- und Kostenplans bestätigt, von einer Kostenerhöhung
beim Sanierungsprojekt kann somit keine Rede sein. Die vom Rechnungshof kommunizierte Gesamtsumme setzt sich zusammen
aus den im Gesetz festgeschriebenen Kostenobergrenzen für Sanierung und Interimslokation/Übersiedelung
sowie aus den Kosten für die Projektgesellschaft und für Eigenleistungen, die im Detailbudget 06 "Eigen-
und Gesellschaftskosten" des Parlaments ausgewiesen sind.
Das im Juli 2014 einstimmig beschlossene Gesetz über die nachhaltige Sanierung des Parlamentsgebäudes
sieht die Gründung einer Gesellschaft zur operativen Abwicklung des Sanierungsprojekts vor. Die Umsetzung
erfolgte mit Abschluss des Vertrages mit der BIG im November 2015 samt den erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen
(Budget, Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen PGSG und BIG).
Die Darstellung des Rechnungshofs weist nicht Mehrkosten aus, sondern umfasst lediglich die bereits bekannten Kosten,
die jetzt im Sinne der Transparenz einer eigenen Kostenstelle im Parlament zugerechnet werden. Diese Zahlen wurden
so auch kommuniziert, etwa auf der Webseite der Projektgesellschaft.
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