Acht Projekte bewilligt – Neuer Investitionsschub für Spitzenforschung und Forschungsstandort
Wien (bmvit/bmwfw) - In der ersten Ausschreibung im neuen Programm „Forschungs- infrastruktur“ haben Infrastrukturministerium
und Wissenschaftsministerium insgesamt 11,7 Millionen Euro für acht Projekte bewilligt. Mit den neuen Geräten
- darunter sind Röntgenfarbkamera-Mikroskope, 3D-Drucker oder Kernresonanz-Spektrometer - sollen in der Medizin,
bei Produktionstechnologien und Materialwissenschaften wichtige Impulse gesetzt werden.
„Ein erfolgreicher Forschungsstandort braucht eine moderne und innovative Infrastruktur auf Höhe der Zeit.
Mit der Bewilligung von acht neuen Anlagen geben wir der heimischen Spitzenforschung einen wichtigen Investitionsschub
und unterstützen die Profilbildung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir wollen die Entwicklung
von Innovationen auf allen Ebenen erleichtern und damit Arbeitsplätze in Österreich sichern“, sagt Vizekanzler
und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Infrastrukturminister Jörg Leichtfried sagt: „Wer Spitzenforschung betreibt, braucht moderne Labors mit den
neuesten Instrumenten und Messgeräten. Mit unserer Förderung setzen wir wichtige Impulse etwa in der
Krebsforschung, der Metallproduktion und bei Umwelttechnologien.“ In den Jahren 2018 bis 2021 wird das Infrastrukturministerium
80 Millionen Euro zusätzlich in Forschungsinfrastruktur investieren. „Die hohe Zahl der Bewerbungen zeigt,
dass es einen großen Bedarf an moderner Laborausstattung gibt. Darum stocken wir die Forschungsförderung
weiter auf,“ so Leichtfried.
„Mit der Infrastrukturförderung werden nicht nur die Anschaffung und der Aufbau von hochwertiger Infrastruktur
für Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung, sondern auch eine Startphase finanziert“, erläutern
die Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner von der Forschungsförderungsgesellschaft,
die die Ausschreibung im Auftrag von Infrastrukturministerium und Wissenschaftsministerium abwickelt. „Bisher konnte
im Rahmen von FFG-Projekten nur die anteilige Nutzung gefördert werden.“
Sieben der acht jetzt bewilligten Projekte sehen eine wissenschaftliche, eines eine wirtschaftliche Nutzung vor.
An den acht bewilligten Projekten sind ein Unternehmen, zwölf Universitäten bzw. Universitätsinstitute
und sechs außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Wien, Tirol, Niederösterreich, in der Steiermark
und Oberösterreich sowie ein Forschungszentrum aus Deutschland beteiligt. Die Untergrenze einer Förderung
liegt bei 500.000 Euro, die Obergrenze bei zwei Millionen Euro. Die Forschungsinfrastruktur muss einer wirtschaftlichen
oder einer nicht-wirtschaftlichen Nutzung zugeordnet werden. Abhängig davon liegt die Förderquote jeweils
bei bis zu 50 oder bis zu 85 Prozent. Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu fünf Jahre.
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