Schwarz: In der Pflege ist für uns der Mensch das Maß aller Dinge
St. Pölten (nlk) - Das Land Niederösterreich nimmt als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde
im Rahmen der Pflegeaufsicht für alle stationären Pflegeeinrichtungen in Niederösterreich gesetzliche
Kontrollaufgaben wahr. Um darüber hinaus eine niederschwellige, proaktive und unabhängige Anlaufstelle
für Beschwerden im Bereich Pflege und Betreuung für Betroffene, Bürger und Mitarbeiter zu schaffen,
soll künftig die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft diese neue Aufgabe übernehmen. Die Neustrukturierung
wurde am 22.02. im Rahmen einer Pressekonferenz von Landesrätin Mag. Barbara Schwarz und Dr. Gerald Bachinger,
NÖ Patientenanwalt, in St. Pölten präsentiert.
„Wir werden immer älter, das heißt, es gibt steigenden Pflegebedarf “, sagte Schwarz. „Dazu ist es notwendig,
die Menschen gut zu beraten, welche Form der Pflege die Richtige ist. Zur Beratung haben wir das Pflegeservice
bzw. die Pflegehotline eingerichtet, wo es eine sehr umfassende, sehr kompetente Beratung gibt, die vertraulich
und kostenlos durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes durchgeführt wird“, betonte sie.
„Wir wollen aber die Qualität auch immer vorantreiben und die individuellen Bedürfnisse der Heimbewohner
stärker berücksichtigen. Wir setzen auf Wohngruppen, wo jeder sein Zimmer hat, wo es ein gemeinsames
Wohnzimmer, Esszimmer und eine Küche gibt“, so Schwarz, die auch betonte: „Auch die besten Systeme der Welt
brauchen Überprüfung und Kontrolle. Wo es Unzufriedenheit gibt, muss diese auch artikuliert werden. Wir
haben dabei ein Konzept im Fokus, das die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aber auch der Angehörigen in den Mittelpunkt stellt. Daher wird es ab April eine Weiterentwicklung in Niederösterreich
bei der Patienten- und Pflegeanwaltschaft geben. Es wird eine leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeit
und ein niederschwelliges Beschwerdemanagement eingerichtet“, kündigte die Landesrätin an.
Es werde weiterhin eine behördliche Kontrolle und Aufsicht durch das Land Niederösterreich nach dem Sozialhilfegesetz
und der Pflegeheimverordnung geben. Hierbei gehe es um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, es gehe um
die Einhaltung von Auflagen und Standards, führte Schwarz aus. „Neu wird die Ausweitung der Aufgaben der Pflege-
und Patientenanwaltschaft im Sinne von Beschwerdemanagement sein, es wird eine Ombudsstelle für alle geben,
die eine Beschwerde tätigen wollen. Es geht um das Sammeln von Informationen, um das Erkennen von Warnsignalen.
Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist unabhängig und genießt bereits jetzt höchste Akzeptanz“,
informierte Schwarz. „Die menschliche Komponente bekommt nun in Niederösterreich ein ganz besonderes Gewicht.
In der Pflege ist für uns der Mensch das Maß aller Dinge, wir wollen den Bewohnerinnen und Bewohnern
ein gutes Heim bieten“, so Schwarz. In diesem Zusammenhang sprach sie den Pflegekräften Respekt, Dank und
Anerkennung für ihr Engagement aus.
„Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft hat in den letzten Jahren immer wieder neue Aufgaben übernommen, erinnerte
Bachinger an den Patientenentschädigungsfonds und an die ELGA-Ombudsstelle. „Parallel dazu hat es immer schon
Überlegungen gegeben, ob man nicht auch im Bereich der Pflegeanwaltschaft neue Wege gehen soll, um noch mehr
Qualität für die Heimbewohner erreichen zu können. Es geht um 48 Landespflegeheime und 62 private
Pflegeheime. Wir haben für diese Aufgabe ein neues Pflegeteam dazubekommen und wollen präventiv vorgehen.
Die Unabhängigkeit muss gewahrt bleiben, wir wollen ein anonymes Meldesystem einführen und immer auch
einen Lösungsvorschlag für das Problem anbieten“, kündigte der Patientenanwalt an.
|