Durch die im Sommer 2017 anstehende Übersiedelung des Parlaments keine Verzögerung
zu erwarten
Wien (pk) - Die Einbringung eines Verlangens (Minderheit) oder eines Antrages (Mehrheit) auf Einsetzung
eines U-Ausschusses wäre bereits in der kommenden Plenarsitzung am 1. März 2017 möglich. Nach Vorliegen
eines Verlangens oder eines Antrags im Nationalrat beschäftigt sich der Geschäftsordnungsausschuss mit
den Modalitäten rund um die Einsetzung; so wird im Geschäftsordnungsausschuss unter anderem der Beweisbeschluss
zur Vorlage von Akten und Unterlagen gefasst, der Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt gewählt und die
Zahl der Mitglieder des U-Ausschusses festgelegt.
Binnen maximal acht Wochen hat der Geschäftsordnungsausschuss dann dem Nationalratsplenum einen Bericht vorzulegen.
"Nach aktuellem Stand wäre damit eine Einsetzung des U-Ausschusses bereits Ende März oder Anfang
April möglich", so Nationalratspräsidentin Doris Bures.
Danach folgt die konstituierende Sitzung des U-Ausschusses und seine Mitglieder beschließen einen Arbeitsplan,
sichten Unterlagen und laden erste Auskunftspersonen. In Summe tagt ein U-Ausschuss insgesamt bis zu 14 Monate,
wobei auch eine Verlängerung möglich wäre.
Zwischen Oktober 2006 und Juli 2007 gab es schon einen Eurofighter-U-Ausschuss des Nationalrats. Es ist damit zu
rechnen, dass ein zweiter U-Ausschuss zu diesem Thema auf mehr Akten und Unterlagen als sein Vorgänger zurückgreifen
kann. Und zusätzlich gibt es mittlerweile die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, dass die Übermittelung
von geschwärzten Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand unzulässig ist.
Zudem brachte die mit Jänner 2015 in Kraft getretene Untersuchungsausschuss-Reform umfangreiche Neuerungen
bei der Untersuchungsarbeit mit sich. So ist seither die Einsetzung eines U-Ausschusses auch ein Recht der Minderheit,
es wurde ein Verfahrensrichter eingeführt, es kam zur Stärkung von Persönlichkeitsrechten und zur
Konfliktschlichtung durch Gerichte und Volksanwaltschaft. Ebenso neu ist, dass die Nationalratspräsidentin
nun den Vorsitz im Ausschuss führt.
"Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollinstrument des Nationalrats und wurden durch
die neue Verfahrensordnung gestärkt. Im Rahmen des Hypo-U-Ausschusses haben wir bereits wichtige Judikatur
geschaffen, insbesondere, dass das Schwärzen von Akten zum Untersuchungsgegenstand unzulässig ist. Ein
Eurofighter-U-Ausschuss könnte von dieser Vorarbeit selbstverständlich auch profitieren", so Bures.
Der Eurofighter-U-Ausschuss wäre nach dem Hypo-U-Ausschuss der zweite U-Ausschuss nach der neuen Verfahrensordnung.
Die Parlamentsdirektion weist überdies darauf hin, dass durch die im Sommer 2017 anstehende Übersiedelung
des Parlaments keine Verzögerungen für den Ablauf eines U-Ausschusses zu erwarten sind.
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