Strafrecht: Tätliche Angriffe auf Zug-
 und Buspersonal werden künftig härter bestraft

 

erstellt am
21. 02. 17
13:00 MEZ

Bis zu zwei Jahre Haft für Angreifer - Schützt insbesondere Zugbegleiter, Buslenker und Ticketkontrolleure - Inkrafttreten mit September 2017
Wien (bmvit) - Wer gegen Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure in der U-Bahn tätlich wird, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen: Angreifern drohen bis zu zwei Jahre Haft. Zu diesem Zweck wird ein eigener Paragraph im Strafgesetz geschaffen. Darüber informierten Verkehrsminister Jörg Leichtfried und Justizminister Wolfgang Brandstetter am 21.02. am Wiener Hauptbahnhof. "Ein Angriff auf das Personal in unseren Öffis ist kein Kavaliersdelikt und muss hart bestraft werden. Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen", so Leichtfried und Brandstetter. Die neue Regelung soll mit September 2017 in Kraft treten.

Als tätlicher Angriff gilt beispielweise Stoßen, Treten oder das Werfen von Gegenständen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt. Durch den neuen Paragraphen ist das Personal in Öffentlichen Verkehrsmitteln künftig in dieser Frage mit Beamten (Polizei- und Justizbeamten) gleichgestellt. Auch dort werden die Strafen bei tätlichen Angriffen verschärft.

Von der neuen Regelung profitieren Lenkerinnen und Lenker von Bussen, Zügen, Straßen- und U-Bahnen sowie alle Ticketkontrolleurinnen und -kontrolleure.

 

 

 

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