Zwei Milliarden für heimische Wirtschaft zur Schaffung von Jobs - Bonus auch für
über 120.000 Junge erreicht - Zusätzlich Bürokratiebremse beschlossen
Wien (bmwfw) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Bundesregierung am 21.02.
den neuen Beschäftigungsbonus beschlossen. „Wir wollen die Arbeitslosigkeit in Österreich senken und
die Betriebe möglichst rasch dazu motivieren, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Zusätzlich zur
laufenden Lohnnebenkosten-Senkung ist der neue Bonus ein weiterer Impuls, der bis zu 160.000 neue Arbeitsplätze
bewirken soll. Wir entlasten die heimische Wirtschaft damit um zwei Milliarden Euro", sagt Mitterlehner. "Indem
wir die Lohnnebenkosten für neu eingestellte Mitarbeiter halbieren, unterstützen wir die Betriebe bei
der Schaffung von Arbeitsplätzen“, so Mitterlehner zum ab 1. Juli geltenden Beschluss, der nächsten konkreten
Maßnahme aus dem neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung.
Dass der Beschäftigungsbonus jetzt auch für Jobwechsler und neu eingestellte Lehr-Absolventen, Maturanten
oder Uni- und FH-Absolventen gilt, sei eine „entscheidende und notwendige Erweiterung“ gewesen. „Hätte der
Beschäftigungsbonus, wie ursprünglich vorgeschlagen, nur für beim AMS gemeldete Arbeitslose gegolten,
wäre das ein völlig falsches Signal gewesen. Damit wären alle Jobwechsler und zusätzlich über
120.000 junge Absolventen ausgeschlossen gewesen. Das haben wir erfolgreich verhindert. Damit ist die Regelung
jetzt praxistauglich“, so Mitterlehner. Zusätzlich wird der Bonus auf Initiative Mitterlehners auch für
dringend benötigte Schlüsselkräfte mit Rot-Weiß-Rot-Karte gelten.
Bürokratiebremse beschlossen
Der Ministerrat hat auf Initiative Mitterlehners auch ein wichtiges Deregulierungsgesetz beschlossen, um Bürger
und Unternehmen von der Regulierungs-Flut zu entlasten. Dazu gehört das "One in - One out"-Prinzip
für Gesetze und Förderungen. „Damit schaffen wir eine wirksame Bürokratiebremse. Wird eine neue
Regulierung eingeführt, soll eine alte aufgehoben werden“, sagt Mitterlehner. Eine "Auslaufklausel"
(Sunset Clause) werde ebenfalls zur Reduzierung beitragen. Demnach sollen neue Regulierungen nur für einen
befristeten Zeitraum erlassen werden. "Diese Vorgehensweise hat sich in Großbritannien bewährt
und soll auch in Österreich eine notwendige Philosophie-Änderung in Richtung Entlastung bewirken. Was
sich nicht bewährt, wird auch nicht verlängert", bekräftigt der Wirtschaftsminister sein Ziel.
Darüber hinaus wird bei der innerstaatlichen Umsetzung von Europarecht normiert, dass nicht ohne Grund ein
höherer Regulierungsgrad vorgesehen werden darf als europarechtlich vorgegeben. Dies ist eine Maßnahme
gegen „Gold Plating“ bzw. gegen eine falsch verstandene Musterschüler-Mentalität bei der Umsetzung von
EU-Richtlinien. Das Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes ist für 1. Juli geplant. Es soll vorerst für
drei Jahre befristet in Kraft gesetzt werden. Nach zwei Jahren wird evaluiert.
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