Bundeswettbewerbsbehörde legt Tätigkeitsbericht 2016 vor
Wien (pk) - 420 angemeldete nationale Zusammenschlüsse, 11 Hausdurchsuchungen bei Unternehmen und über
18,6 Mio. € an vom Kartellgericht verhängten Geldbußen – die Zahlen und Daten des aktuellen Tätigkeitsberichts
(III-363 d.B.) belegen einmal mehr das ungebrochene und erfolgreiche Engagement der Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) im Kampf für einen fairen Wettbewerb. Österreichs oberste Wettbewerbshüter setzen dabei aber
nicht nur auf Ermittlung und Kontrolle, sondern auch auf Information und Prävention. So veranstaltete die
BWB 2016 insgesamt sieben "Competition Talks" zu kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen mit VertreterInnen
aus Wirtschaft, Justiz und Verwaltung. Durch die Neuauflage des "Moot Courts" wiederum gelang es, das
Interesse von Studierenden für das Wettbewerbsrecht zu stärken.
Mehr angemeldete nationale Zusammenschlüsse als 2015
Im Berichtsjahr wurden von der BWB insgesamt 747 Zusammenschlüsse geprüft, wobei die Zahl der angemeldeten
nationalen Zusammenschlüsse gegenüber dem vorangegangenen Jahr um 54 Fälle auf 420 stieg. Bei 327
von der BWB bearbeiteten Fusionen handelte es sich um EU-Zusammenschlüsse. 99,3% der nationalen Zusammenschlüsse
konnten bereits in der Vorverfahrensphase durch Fristablauf oder Prüfungsverzicht abgeschlossen werden, bei
0,7% der Fälle stellte die BWB einen Prüfungsantrag.
Baubranche und Lebensmittelhandel im Visier der Wettbewerbshüter
Das Jahr 2016 stand aber auch im Zeichen einer intensiven Ermittlungstätigkeit. Bei den insgesamt 11 Hausdurchsuchungen
ging es vor allem darum, kartellrechtswidrige Absprachen aufzudecken. Im Visier hatte die BWB dabei die Baubranche,
wo Hausdurchsuchungen bei sieben Unternehmen an acht Standorten durchgeführt wurden. Derzeit arbeitet die
BWB an der umfassenden Aufklärung, wobei nach dem vorläufigen Kenntnisstand über 200 Bauvorhaben
von kartellrechtswidrigen Absprachen bzw. Informationsaustausch betroffen sind.
Fortgeführt wurden auch die seit 2011 laufenden Ermittlungen wegen vertikaler Preisabsprachen im Lebensmittelhandel.
So konnten etwa nach einer Verhängung einer Geldbuße von 10,21 Mio. € durch das Kartellgericht sämtliche
Verfahren der BWB mit der SPAR-Gruppe beendet werden. Wie der Bericht in diesem Zusammenhang informiert, wurden
zwischen 2012 und 2016 im Rahmen der Ermittlungen der BWB im Lebensmittelbereich in 27 Entscheidungen Geldbußen
in Höhe von 68,9 Mio. € - 40,21 Mio. € davon gegen die SPAR-Gruppe – verhängt.
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