LHStv.in Schaunig: Valorisierung der Einkommensgrenzen war notwendig – Mehr Menschen haben
nun Chance auf Wohnbauförderung
Klagenfurt (lpd) - „Ein Zuhause ist ein zentrales Bedürfnis im Leben der Menschen. Aus finanziellen
Gründen ist es nicht immer leicht, sich einen geeigneten Wohnraum zu schaffen“, betonte LHStv.in Gaby Schaunig
am 02.03.. Um ein kostengünstigeres Wohnen zu ermöglichen, war es dringend notwendig die Jahreseinkommensgrenze
bei der Wohnbauförderung nach sechs Jahren zu valorisieren. Mit der aktuellen Erhöhung wird mehr Menschen
die Möglichkeit geboten eine Wohnbauförderung zu erhalten.
„Gerade der geförderte Wohnbau spielt für ein leistbares Wohnen eine große Rolle“, so Schaunig.
„Im mehrgeschossigen gemeinnützigen Mietwohnungsbau wird durch die Anhebung der höchst zulässigen
Einkommensgrenze eine bessere Auslastung bestehender geförderter Mietwohnungen gewährleistet“.
Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt befindlichen Personen. Für einen Ein-Personen-Haushalt
ist die Einkommensgrenze 38.000 Euro, vorher 34.000 Euro, für zwei Personen gibt es 55.000 Euro, vorher 50.000
Euro, für jede weitere Person jeweils zusätzlich 6.000 Euro, das sind um 1.000 Euro mehr.
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