Anträge für Investitionsförderung ab sofort via Förderbanken möglich
- Rascher Konjunkturimpuls sichert und schafft Arbeitsplätze
Wien (bmwfw) - Die von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gestartete Investitionszuwachsprämie
für Leitbetriebe kann ab sofort beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form einer Prämie von
zehn Prozent des Investitionszuwachses für Unternehmen mit zumindest 250 Beschäftigten (oder deren Umsatz
50 Mio. Euro und deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro übersteigt). Als Zuwachs definiert ist der den Durchschnitt
der vergangenen drei Geschäftsjahre übersteigende Investitionsbetrag. Gefördert werden Neuinvestitionen
in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, also Modernisierungs-
oder Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen zur Erzeugung innovativer Produkte oder zum Anbieten neuer Dienstleistungen.
Beispiele dafür sind die Anschaffung von Maschinen, der Aufbau von Büroinfrastruktur oder der Bau einer
neuen Betriebshalle.
Förderanträge können online bei der Förderbank aws
bzw. für Tourismusbetriebe bei der Hotel- und Tourismusbank
eingebracht werden, wobei der Antrag vor der Realisierung des Investitionsvorhabens gestellt werden muss. Nach
positiver Beurteilung hat das Unternehmen zwei Jahre Zeit das Projekt zu realisieren. Die Auszahlung erfolgt nach
Abrechnung der förderbaren Kosten.
Der förderfähige Investitionszuwachs beträgt zumindest 500.000 Euro bzw. bis maximal 10 Millionen
Euro. Daraus ergibt sich eine mögliche Einzelförderung in der Bandbreite von 50.000 Euro bis einer Million
Euro in Regionalfördergebieten. Das EU-Beihilfenrecht definiert hier die Obergrenzen: Die De-minimis-Regelung
beschränkt die maximale Förderungshöhe auf 200.000 Euro. Nur für Betriebe in strukturschwächeren
Regionen sind höhere Zuschüsse möglich.
Anträge können ab sofort nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gestellt werden.
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