Mitterlehner: Neue Prämie für
 Leitbetriebe ab sofort abrufbar

 

erstellt am
02. 03. 17
13:00 MEZ

Anträge für Investitionsförderung ab sofort via Förderbanken möglich - Rascher Konjunkturimpuls sichert und schafft Arbeitsplätze
Wien (bmwfw) - Die von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gestartete Investitionszuwachsprämie für Leitbetriebe kann ab sofort beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form einer Prämie von zehn Prozent des Investitionszuwachses für Unternehmen mit zumindest 250 Beschäftigten (oder deren Umsatz 50 Mio. Euro und deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro übersteigt). Als Zuwachs definiert ist der den Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre übersteigende Investitionsbetrag. Gefördert werden Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, also Modernisierungs- oder Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen zur Erzeugung innovativer Produkte oder zum Anbieten neuer Dienstleistungen. Beispiele dafür sind die Anschaffung von Maschinen, der Aufbau von Büroinfrastruktur oder der Bau einer neuen Betriebshalle.

Förderanträge können online bei der Förderbank aws bzw. für Tourismusbetriebe bei der Hotel- und Tourismusbank eingebracht werden, wobei der Antrag vor der Realisierung des Investitionsvorhabens gestellt werden muss. Nach positiver Beurteilung hat das Unternehmen zwei Jahre Zeit das Projekt zu realisieren. Die Auszahlung erfolgt nach Abrechnung der förderbaren Kosten.

Der förderfähige Investitionszuwachs beträgt zumindest 500.000 Euro bzw. bis maximal 10 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine mögliche Einzelförderung in der Bandbreite von 50.000 Euro bis einer Million Euro in Regionalfördergebieten. Das EU-Beihilfenrecht definiert hier die Obergrenzen: Die De-minimis-Regelung beschränkt die maximale Förderungshöhe auf 200.000 Euro. Nur für Betriebe in strukturschwächeren Regionen sind höhere Zuschüsse möglich.

Anträge können ab sofort nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gestellt werden.

 

 

 

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